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   VG Göttingen, 14.12.2004 - 8 C 803/04   

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VG Göttingen, 14.12.2004 - 8 C 803/04 (https://dejure.org/2004,34061)
VG Göttingen, Entscheidung vom 14.12.2004 - 8 C 803/04 (https://dejure.org/2004,34061)
VG Göttingen, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 8 C 803/04 (https://dejure.org/2004,34061)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Göttingen, 01.12.2004 - 8 C 828/04

    Zusätzlich 95 Studienplätze

    Auszug aus VG Göttingen, 14.12.2004 - 8 C 803/04
    Für das Fach Zahnmedizin errechnete das Verwaltungsgericht in 140 Beschlüssen vom 1. Dezember 2004 (Az.: 8 C 828/04 u. a.) eine Gesamtaufnahmekapazität für das Wintersemester von 48 Studienplätzen anstatt der durch Verordnung festgesetzten 38 Plätze.
  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester

    nach gerichtlicher Verpflichtung mit anderen Gruppengrößen rechnen vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - VG Göttingen, Beschluss vom 14.12.2004 - 8 C 803/04 u.a. - VG Hannover, Beschluss vom 20.12.2004 - 6 C 3392/04 u.a. - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.04.2004 - 3 NB 16/03 -, insoweit nicht abgedruckt in KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 41; Bayer. VGH, Beschluss vom 26.07.2004 - 7 CE 04.10742 u.a. -, orientiert an der Hörsaalgröße; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.03.2004 - 6 D 10028/04.OVG - VG Gera, Beschluss vom 16.02.2004 - 2 NC 1287/03 GE - VG Freiburg, Beschlüsse vom 03.02.2004 - NC 6 K 2525/03 - und vom 17.02.2005 - NC 6 K 1937/04 - auch die Universität Frankfurt a.M. rechnet nach Angaben von Klägervertretern mit konkreten Gruppengrößen).
  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren

    Zu beachten ist außerdem, dass absolute Zulassungsbeschränkungen - wie in der ZZ-VO 2011/2012 - für Studienanfänger nur verfassungsgemäß sind, wenn sie in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.03.2004 - 1 BvR 356/04 -, NVwZ 2004, 1112 m.w.N.), dass ein Sicherheitsaufschlag dazu beizutragen hat, dass rechtswidrige Verhältnisse umgehend abgestellt und keinesfalls wegen einer leicht erträglichen Sanktion auf Dauer fortgeschrieben werden (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 14.12.2004 - 8 C 803/04 u.a.-, S. 49), und dass die Missachtung des § 4 Abs. 2 ZV II erstmalig im laufenden Semester erfolgt ist und daher deswegen kein früherer Sicherheitsaufschlag zu einer Vorbelastung führt.
  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11

    Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität

    Zu beachten ist außerdem, dass absolute Zulassungsbeschränkungen - wie in der ZZ-VO 2011/2012 - für Studienanfänger nur verfassungsgemäß sind, wenn sie in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.03.2004 - 1 BvR 356/04 -, NVwZ 2004, 1112 m.w.N.), dass ein Sicherheitsaufschlag dazu beizutragen hat, dass rechtswidrige Verhältnisse umgehend abgestellt und keinesfalls wegen einer leicht erträglichen Sanktion auf Dauer fortgeschrieben werden (vgl. VG C., Beschluss vom 14.12.2004 - 8 C 803/04 u.a.-, S. 49), und dass die Missachtung des § 4 Abs. 2 ZVII erstmalig im laufenden Semester erfolgt ist und daher deswegen kein früherer Sicherheitsaufschlag zu einer Vorbelastung führt.
  • VG Hannover, 06.01.2009 - 8 C 3704/08

    Aufnahmekapazität: Humanmedizin; Haushaltsgesetz, Zulassungszahl;

    In Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung der Antragstellerinnen und Antragsteller zu Nrn. 186 bis 221 folgt die Kammer (vgl. Beschluss vom 16.2.2007 - 8 C 4973/06 u.a. - betr. Tiermedizin) den vom Verwaltungsgerichts Göttingen (vgl. Beschluss vom 14.12.2004 - 8 C 803/04 u.a. -) entwickelten und in der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 10.7.2006 - 2 NB 12/06 - http://www.dbovg.niedersachsen.de) bestätigten Grundsätzen, wonach die für den betreffenden Studiengang bisher gerichtlich für zulässig erkannte Zulassungszahl um einen Sicherheitsaufschlag von 15 vom Hundert erhöht wird.
  • VG Hannover, 14.12.2016 - 8 C 4707/16

    Kapazitätsberechnung Modellstudiengang HannibaL; Sicherheitsaufschlag

    In der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 10.7.2006 - 2 NB 12/06 -, juris) ist zwar für vergleichbare Fälle der vom Verwaltungsgericht Göttingen (vgl.: Beschl. v. 14.12.2004 - 8 C 803/04 -) entwickelte Grundsatz bestätigt worden, wonach die für den betreffenden Studiengang bisher gerichtlich für zulässig erkannte Zulassungszahl um einen Sicherheitsaufschlag von 15 % erhöht wird.
  • VG Sigmaringen, 29.09.2009 - NC 6 K 1975/09

    Zulassungsbegrenzung für Masterstudiengang

    Eine Grenze der Ausbildungskapazität der Antragsgegnerin - mit Verbindlichkeit für die Entscheidung im Eilverfahren - lässt sich angesichts des Fehlens einer dem aktuellen Erkenntnis- und Erfahrungsstand entsprechenden, in Rechtssätzen bestimmten Ermittlungsmethode nur dadurch gewinnen, dass die Kammer das verfassungsrechtlich geschützte Interesse des Antragstellers an einem soweit wie möglich ungehinderten Zugang zur gewünschten Berufsausbildung einerseits mit dem öffentlichen Interesse an der Aufrechterhaltung eines geordneten Studienbetriebs andererseits abwägt (vgl. dazu etwa auch VG Hannover, Beschluss vom 06.01.2009 - 8 C 3704/08 - sonst zu geschätzten "Sicherheitsaufschlägen" im Kapazitätsrecht vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 14.12.2004 - 8 C 803/04 u.a. -: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.07.2006 - 2 NB 12/06 -).
  • VG Frankfurt/Main, 09.03.2006 - 3 FZ 3091/05

    Im Studiengang ZAHNMEDIZIN an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt

    Es bedarf gegenwärtig dennoch keiner Entscheidung, ob der funktionslos gewordene frühere Stellenplan fortgeschrieben werden kann und muss, bzw. eine sonstige Normierung der Stellenausstattung zu fordern ist (so VG Göttingen, B. v. 14.12.2004 - 8 C 803/04 u.a.), oder ob für die Kapazitätsberechnung von den tatsächlich besetzten Stellen auszugehen ist, wie die Antragsgegnerin meint.
  • VG Göttingen, 01.12.2004 - 8 C 828/04

    Zusätzlich 95 Studienplätze

    Am 14. Dezember 2004 entschied das Verwaltungsgericht in 883 Beschlüssen (Az.: 8 C 803/04 u.a.) über die Anträge für den Studiengang Humanmedizin.
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