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   BVerwG, 12.09.1968 - VIII C 99.67   

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BVerwG, 12.09.1968 - VIII C 99.67 (https://dejure.org/1968,179)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1968 - VIII C 99.67 (https://dejure.org/1968,179)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1968 - VIII C 99.67 (https://dejure.org/1968,179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutsamkeit von Feststellungen zur Zeitgeschichte für die Auslegung einer bundesrechtlichen Vorschrift - Bestimmung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes während der NS-Zeit - Voraussetzung für die Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 225
  • MDR 1969, 168
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - VIII C 99.67
    Das genannte Urteil ermöglicht und erfordert auch keine Vorlegung bei dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes nach dem Gesetz vom 19. Juni 1968 (BGBl. I S. 661): Unterschiedliche Ansichten verschiedener Senate von verschiedenen obersten Gerichtshöfen des Bundes führen nicht schon dann zu einem Fall der "Abweichung" im Sinne von § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes, wenn unterschiedlich gefaßte Vorschriften in verschiedenen Gesetzen hinsichtlich einzelner Begriffsbestimmungen unterschiedlich ausgelegt werden; nach dem zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ergangenen Beschluß BVerwGE 16, 53 fehlt es an einer Abweichung sogar bei wörtlich übereinstimmenden Vorschriften in verschiedenen Gesetzen.
  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 5.67
    Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - VIII C 99.67
    Die erstgenannte Vorschrift dient, wie in den Urteilen BVerwGE 26, 239 [BVerwG 27.02.1967 - VIII C 81/66] , vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 53.60 -, NJW/RzW 1962, 230, und vom 21. Dezember 1967 - BVerwG VIII C 5.67 -, NJW/RzW 1968, 465, dargelegt worden ist, der näheren Abgrenzung des im Bundeswiedergutmachungsgesetz verwendeten Begriffs des deutschen Öffentlichen Dienstes.
  • BVerwG, 27.02.1967 - VIII C 81.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - VIII C 99.67
    Die erstgenannte Vorschrift dient, wie in den Urteilen BVerwGE 26, 239 [BVerwG 27.02.1967 - VIII C 81/66] , vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 53.60 -, NJW/RzW 1962, 230, und vom 21. Dezember 1967 - BVerwG VIII C 5.67 -, NJW/RzW 1968, 465, dargelegt worden ist, der näheren Abgrenzung des im Bundeswiedergutmachungsgesetz verwendeten Begriffs des deutschen Öffentlichen Dienstes.
  • BVerwG, 12.10.1961 - VIII C 53.60

    Anspruch auf Wiedergutmachungsleistungen - Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - VIII C 99.67
    Die erstgenannte Vorschrift dient, wie in den Urteilen BVerwGE 26, 239 [BVerwG 27.02.1967 - VIII C 81/66] , vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 53.60 -, NJW/RzW 1962, 230, und vom 21. Dezember 1967 - BVerwG VIII C 5.67 -, NJW/RzW 1968, 465, dargelegt worden ist, der näheren Abgrenzung des im Bundeswiedergutmachungsgesetz verwendeten Begriffs des deutschen Öffentlichen Dienstes.
  • BVerwG, 19.01.1962 - VIII B 33.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - VIII C 99.67
    Hinsichtlich der durch § 1 Abs. 2 Nr. 2 BWGöD abgegrenzten Gruppe ist bemerkenswert, daß eine "Schädigung" vor der Angliederung an das Deutsche Reich unberücksichtigt bleibt, während eine Schädigung nach der Übernahme einer solchen Person in den deutschen öffentlichen Dienst schon über § 1 Abs. 1 BWGöD zu Wiedergutmachungsansprüchen führt; der Sinn der hier getroffenen Regelung beschränkt sich darauf, daß die Grundlage geschaffen wird für Wiedergutmachungsansprüche im Falle einer Schädigung durch "Ablehnung der Weiterverwendung" im deutschen öffentlichen Dienst (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BWGöD; vgl. Urteil vom 23. November 1961 - BVerwG VIII C 461.59 -, NJW/RzW 1962, 332).
  • BVerwG, 23.11.1961 - VIII C 461.59
    Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - VIII C 99.67
    Hinsichtlich der durch § 1 Abs. 2 Nr. 2 BWGöD abgegrenzten Gruppe ist bemerkenswert, daß eine "Schädigung" vor der Angliederung an das Deutsche Reich unberücksichtigt bleibt, während eine Schädigung nach der Übernahme einer solchen Person in den deutschen öffentlichen Dienst schon über § 1 Abs. 1 BWGöD zu Wiedergutmachungsansprüchen führt; der Sinn der hier getroffenen Regelung beschränkt sich darauf, daß die Grundlage geschaffen wird für Wiedergutmachungsansprüche im Falle einer Schädigung durch "Ablehnung der Weiterverwendung" im deutschen öffentlichen Dienst (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BWGöD; vgl. Urteil vom 23. November 1961 - BVerwG VIII C 461.59 -, NJW/RzW 1962, 332).
  • BAG, 18.07.1968 - 2 AZR 235/67

    Angestellte - Arbeiter - Reichsgebiet - Öffentlicher Dienst - Generalgouvernement

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - VIII C 99.67
    Die Klägerin hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juli 1968 - 2 AZR 235/67 - vorgelegt, in dem unter Bezugnahme auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 GG fallenden Personen, jetzt geltend in der Fassung vom 13. Oktober 1965 (BGBl. I S. 1686), dargelegt wird, ihr Ehemann habe in einem Arbeitsverhältnis bei einer weggefallenen Dienststelle des Deutschen Reiches gestanden, als er im Generalgouvernement tätig war.
  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Das Revisionsgericht überprüft insoweit, ob die Vorinstanz bei der Würdigung der ermittelten Geschichtstatsachen die Denkgesetze und die aus allgemein zugänglichen Quellen zu entnehmenden Sätze der Geschichtserfahrung beachtet hat (Urteil vom 12. September 1968 - BVerwG 8 C 99.67 - BVerwGE 30, 225 ).
  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 39.05

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches

    Dem auf die Dauer des Parteirichteramts zielenden Vortrag der Vertreterin des Bundesinteresses kann allerdings im Revisionsverfahren ohnehin nicht weiter nachgegangen werden; denn mit diesem Vorbringen zeigt sie weder eine durch das Revisionsgericht korrigierbare Aktenwidrigkeit der Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts auf, noch beruft sie sich auf unangreifbare Feststellungen zur Zeitgeschichte, die als allgemeinkundige Tatsachen im Revisionsverfahren zu berücksichtigen sind (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 12. September 1968 - BVerwG 8 C 99.67 - BVerwGE 30, 225 ).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 12.00

    Deutscher Beamtenbund; Verfolgung in der NS-Zeit; Verfolgung aus politischen

    Dies hindert das Revisionsgericht aber nicht, seiner Entscheidung geschichtliche Tatsachen zugrunde zu legen, die in der Öffentlichkeit als feststehend erachtet werden oder sich aus allgemein zugänglichen Quellen ergeben (Beschluss vom 10. November 1995 - BVerwG 9 B 431.95 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 82 S. 76; Beschluss vom 3. Januar 1994 - BVerwG 9 B 634.93 - vgl. auch BVerwGE 30, 225 ; 54, 101 ; Urteil vom 25. März 1971 - BVerwG 8 C 24.70 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 45).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Abgesehen davon, daß die in dem genannten Urteil des Bundesgerichtshofs getroffene Entscheidung auf der auch in ihr hervorgehobenen Abweichung von dem Urteil BVerwGE 20, 146 [BVerwG 14.01.1965 - BVerwG I C 68.61] in Wirklichkeit nicht beruht, ist aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung eine Anrufung des Gemeinsamen Senats hier schon deshalb weder zulässig noch erforderlich, weil die unterschiedlichen Auffassungen zu den zwar rechtsähnlichen, aber doch unterschiedlich gefaßten Bestimmungen einerseits der §§ 113 Abs. 1 Satz 4, 161 Abs. 2 VwGO und andererseits des § 91 a ZPO vertreten werden (vgl. dazu Urteil vom 12. September 1968 - BVerwG VIII C 99.67 -, MDR 1969, 168 = NJW/RZW 1969, 228).
  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71

    Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der

    Die unterschiedliche Auslegung gleichlautender Tatbestandsmerkmale verschiedener Vorschriften begründet keine Abweichung (BVerwGE 30, 225 [BVerwG 12.09.1968 - VIII C 99/67] [231]; 31, 318 [321]; Beschluß vom 16. November 1971 - BVerwG VI B 7.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 15]).
  • BVerwG, 28.06.1990 - 8 B 64.90

    Beurteilung des Vorliegens der Gläubigerbenachteiligung nach den Verhältnissen im

    Auch das schließt das Vorliegen einer Abweichung im Sinne des § 2 Abs. 1 RsprEinhG aus (BVerwG, Urteil vom 12. September 1968 - BVerwG VIII C 99.67 - BVerwGE 30, 225 ).
  • BVerwG, 22.11.1968 - III C 100.67

    Aufgabe des Wohnsitzes durch einen Verfolgten im Vertreibungsgebiet vor

    Er ist berechtigt, die Feststellungen des Verwaltungsgerichts anhand der ihm bekannten geschichtlichen Erfahrungssätze zu überprüfen und zu ergänzen (Urteile vom 10. Oktober 1968 - BVerwG III C 30.67 - und vom 12. September 1968 - BVerwG VIII C 99.67 -).
  • BVerwG, 10.11.1995 - 9 B 431.95

    Nachprüfung historischer Tatsachen - Bekenntnis zum deutschen Volkstum -

    Zwar kann das Revisionsgericht ungeachtet seiner grundsätzlichen Bindung an die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz nachprüfen, ob in der Öffentlichkeit als feststehend erachtete oder aus allgemein zugänglichen Quellen zu entnehmende Tatsachen (allgemeinkundige Tatsachen), zu denen auch geschichtliche Tatsachen gehören, beachtet worden sind (vgl. Urteile vom 3. Mai 1974 - BVerwG 4 C 31.72 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 15; vom 25. März 1971 - BVerwG 8 C 24.70 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 45; vom 12. September 1968 - BVerwG 8 C 99.67 - BVerwGE 30, 225 [228]; Beschluß vom 3. Januar 1994 - BVerwG 9 B 634.93).
  • BVerwG, 21.03.1979 - 8 C 69.77

    Zusätzliche Eingliederungshilfe und Ausgleichsleistungen - Keine Bindung der

    Insbesondere sprechen Geschichtswissen und allgemeine Erfahrungssätze nicht gegen diese Folgerungen (zum Geschichtswissen vgl. BVerwGE 30, 225 [BVerwG 12.09.1968 - VIII C 99/67] [228]).
  • BVerwG, 26.08.1981 - 8 C 9.80

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen für die

    Zwar hat der Senat darüber Ermittlungen angestellt (vgl. dazu BVerwGE 30, 225 [BVerwG 12.09.1968 - VIII C 99/67]).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 32.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.08.1987 - 6 B 7.87

    Begründung einer Beschwerde in einer Beschwerdeschrift - Tätigkeit der

  • BVerwG, 06.11.1969 - III C 40.69

    Feststellung eines Entziehungsschadens an Betriebsvermögen

  • BVerwG, 03.06.1994 - 9 B 39.94

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 04.07.1974 - III CB 46.73

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung

  • BVerwG, 15.07.1970 - III B 54.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BVerwG, 03.01.1994 - 9 B 634.93

    Beantragung eines Vertriebenenausweises auf Grund einer Vertriebeneneigenschaft

  • BVerwG, 14.08.1986 - 9 B 26.86

    Verwaltungsgerichtliche Aufklärungspflicht - Darlegung eines Verfahrensmangels in

  • BVerwG, 12.12.1974 - III C 59.73

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Vertreibungsschadens als

  • BVerwG, 28.10.1971 - VIII C 17.70

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises an einen tschechischen Volkszugehörigen

  • BVerwG, 11.11.1969 - VIII B 95.69

    Gewährung von Eingliederungshilfe für einen politischen Häftling -

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