Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 8 K 1038/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22967
VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 8 K 1038/09 (https://dejure.org/2010,22967)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.02.2010 - 8 K 1038/09 (https://dejure.org/2010,22967)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 8 K 1038/09 (https://dejure.org/2010,22967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,22967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Geltungsdauer Linienverkehrsgenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durch die Bemessung der Geltungsdauer einer Linienverkehrsgenehmigung; Bestehen des Anspruchs eines Unternehmers auf Höchstgeltungsdauer

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 8 K 1038/09
    Vielmehr ist die Rechtsprechung vor allem zum Planfeststellungsrecht davon ausgegangen, dass die mangelnde Neutralität der handelnden Stelle durch gerichtlichen Rechtsschutz und die Aufsicht übergeordneter Stellen kompensiert werden könne (vgl. dazu den von der Klägerin angeführten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.05.2009 - 2 BvR 890/06 -, Rn. 176 m.w.N. [Juris]).

    Bei der hier zu beurteilenden Entscheidung entsteht keine strukturelle Gefährdungslage hinsichtlich der Gehalte von Grundrechten, die mit den Anforderungen an eine rechtsstaatliche Verwaltungsstruktur unvereinbar ist (BVerfG, Beschl. v. 12.05.2009, a.a.O., Rn. 177).

  • BVerwG, 30.11.1954 - I C 148.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 8 K 1038/09
    Sie waren auch nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes gültig und insbesondere mit den Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 30.11.1954 - 1 C 148.53 -, BVerwGE 1, 244).

    Vor diesem Hintergrund lässt sich nach Auffassung der Kammer aus der frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere aus dem Urteil vom 30.11.1954 (a.a.O.), nicht ableiten, dass bei der Bemessung der Geltungsdauer eine Ermessensentscheidung zu treffen ist und in die im Rahmen dieser Entscheidung vorzunehmende Abwägung jedenfalls auch die - wohl ausschließlich wirtschaftlichen - Interessen des Unternehmers einzustellen sind.

  • BVerwG, 02.10.1991 - 7 B 59.91

    Öffentliches Verkehrsinteresse - Personenbeförderungsrechtliche Genehmigung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 8 K 1038/09
    Dies gilt unabhängig davon, ob auf die bei einer Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage maßgebliche Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 113 Rn. 217) abzustellen oder der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung in den Blick zu nehmen ist, weil die Bemessung der Geltungsdauer auch eine Prognose erfordert, bei der der Behörde ein der gerichtlichen Kontrolle nur eingeschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. zu § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG: BVerwG, Urt. v. 02.10.1991 - 7 B 59/91 -, DÖV 1992, 534, und vorgehend VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.02.1991 - 14 S 1597/89 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1991 - 14 S 1597/89

    Antrag auf Genehmigung von Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 8 K 1038/09
    Dies gilt unabhängig davon, ob auf die bei einer Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage maßgebliche Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 113 Rn. 217) abzustellen oder der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung in den Blick zu nehmen ist, weil die Bemessung der Geltungsdauer auch eine Prognose erfordert, bei der der Behörde ein der gerichtlichen Kontrolle nur eingeschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. zu § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG: BVerwG, Urt. v. 02.10.1991 - 7 B 59/91 -, DÖV 1992, 534, und vorgehend VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.02.1991 - 14 S 1597/89 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2016 - 12 S 1142/16

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten wird, die Geltungsdauer stelle keine Nebenbestimmung, sondern eine inhaltliche Beschränkung der Genehmigung dar (so z.B. VG Karlsruhe, Urteil vom 09.02.2010 - 8 K 1038/09 - juris Rn. 17; Fielitz/Grätz, a.a.O., § 16 Rn. 1), muss sich die nachträgliche zeitliche Verkürzung einer als erteilt geltenden Genehmigung an den allgemeinen Regeln der §§ 48 ff. LVwVfG messen lassen.
  • VG Stuttgart, 13.04.2016 - 8 K 3924/15

    Erteilung einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr

    Ob der Behörde hierbei Ermessen zukommt und inwieweit gegebenenfalls auch die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmers einzustellen wären, ist umstritten (vgl. nur Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsrecht, § 16 Rn. 16; VG Minden, Beschluss vom 02.11.2005 - 3 K 6443/03 - juris; VG Karlsruhe, Urteile vom 09.02.2010 - 8 K 1037/09 - und - 8 K 1038/09 - beide juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht