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   VG Karlsruhe, 09.08.2011 - 8 K 1402/11   

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https://dejure.org/2011,8954
VG Karlsruhe, 09.08.2011 - 8 K 1402/11 (https://dejure.org/2011,8954)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.08.2011 - 8 K 1402/11 (https://dejure.org/2011,8954)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. August 2011 - 8 K 1402/11 (https://dejure.org/2011,8954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Umschreibung eines Führerscheins mit falschen Personalien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Führerscheins als Voraussetzung für dessen Umschreibung; Nichtigkeit eines aufgrund der Angabe falscher Personalien ausgestellten Führerscheins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis - Führerschein; Umschreibung; Nichtigkeit; Angaben falscher Personalien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Führerschein mit falschen Personalien

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Gelsenkirchen, 27.08.2007 - 7 L 777/07

    Rücknahme der Fahrerlaubnis, Führerschein und Identitätsnachweis, falsche

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2011 - 8 K 1402/11
    Eine Fahrerlaubnis, die deshalb erteilt wurde, weil aufgrund der Angabe falscher Personalien zu Unrecht die Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bejaht wurde, ist nicht nichtig, sondern nur rechtswidrig (entgegen VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 23.08.2007 - 7 L 656/07 - Besch. v. 27.08.2007 - 7 L 777/07 -).

    Ferner verwies er auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Beschl. v. 27.08.2007 - 7 L 777/07 - Beschl. v. 23.08.2007 - 7 L 656/07 -), wonach die Verwendung eines Aliasnamens nicht zur Rechtswidrigkeit bzw. Gegenstandslosigkeit des Führerscheins führe.

    Insoweit ist eine eindeutige Identifizierung und Zuordnung zur Person des Klägers möglich (so für mit dem Fall des Klägers vergleichbare Fälle auch VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 23.08.2007 - 7 L 656/07 -, juris; Beschl. v. 27.08.2007 - 7 L 777/07 -, juris).

    Dem öffentlichen Interesse, eine Fahrerlaubnis nur bei positiver Geeignetheitsprüfung zu erteilen, wird ausreichend dadurch Rechnung getragen, dass bei aufgrund falscher Angaben zu Unrecht bejahter Geeignetheit die erteilte Fahrerlaubnis rechtswidrig ist und deshalb zurückgenommen werden kann (vgl. auch Kopp/Ramsauer, a. a. O., Rn. 19 m. w. N. ; a. A. VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 23.08.2007 - 7 L 656/07 -, juris ; Beschl. v. 27.08.2007 - 7 L 777/07 -, juris ).

  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2007 - 7 L 656/07

    Unter falschem Namen erlangte Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2011 - 8 K 1402/11
    Eine Fahrerlaubnis, die deshalb erteilt wurde, weil aufgrund der Angabe falscher Personalien zu Unrecht die Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bejaht wurde, ist nicht nichtig, sondern nur rechtswidrig (entgegen VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 23.08.2007 - 7 L 656/07 - Besch. v. 27.08.2007 - 7 L 777/07 -).

    Ferner verwies er auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Beschl. v. 27.08.2007 - 7 L 777/07 - Beschl. v. 23.08.2007 - 7 L 656/07 -), wonach die Verwendung eines Aliasnamens nicht zur Rechtswidrigkeit bzw. Gegenstandslosigkeit des Führerscheins führe.

    Insoweit ist eine eindeutige Identifizierung und Zuordnung zur Person des Klägers möglich (so für mit dem Fall des Klägers vergleichbare Fälle auch VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 23.08.2007 - 7 L 656/07 -, juris; Beschl. v. 27.08.2007 - 7 L 777/07 -, juris).

    Dem öffentlichen Interesse, eine Fahrerlaubnis nur bei positiver Geeignetheitsprüfung zu erteilen, wird ausreichend dadurch Rechnung getragen, dass bei aufgrund falscher Angaben zu Unrecht bejahter Geeignetheit die erteilte Fahrerlaubnis rechtswidrig ist und deshalb zurückgenommen werden kann (vgl. auch Kopp/Ramsauer, a. a. O., Rn. 19 m. w. N. ; a. A. VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 23.08.2007 - 7 L 656/07 -, juris ; Beschl. v. 27.08.2007 - 7 L 777/07 -, juris ).

  • VG Münster, 29.08.2006 - 10 L 487/06

    Rechtswirkungen einer unter falschem Namen erlangten Fahrerlaubnis eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2011 - 8 K 1402/11
    Ein aufgrund der Angabe falscher Personalien ausgestellter Führerschein ist nicht nichtig (entgegen VG Arnsberg, Beschl. v. 25.10.2005 - 6 L 833/05 -, bestätigt durch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.12.2005 - 16 B 1940/05; VG Münster, Beschl. v. 29.08.2006 - 10 L 487/06 -).

    Es wurde auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster (Beschl. v. 29.08.2006 - 10 L 487/06 -) verwiesen.

    27 Die Einzelrichterin teilt nicht die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts Arnsberg (Beschl. v. 25.10.2005 - 6 L 822/05 -, juris; bestätigt durch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.12.2005 - 16 B 1940/05 -, juris) und des Verwaltungsgerichts Münster (Beschl. v. 29.08.2006 - 10 L 487/06 -, juris), die in vergleichbaren Fällen eine Nichtigkeit des Führerscheins angenommen haben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2005 - 16 B 1940/05
    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2011 - 8 K 1402/11
    Ein aufgrund der Angabe falscher Personalien ausgestellter Führerschein ist nicht nichtig (entgegen VG Arnsberg, Beschl. v. 25.10.2005 - 6 L 833/05 -, bestätigt durch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.12.2005 - 16 B 1940/05; VG Münster, Beschl. v. 29.08.2006 - 10 L 487/06 -).

    27 Die Einzelrichterin teilt nicht die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts Arnsberg (Beschl. v. 25.10.2005 - 6 L 822/05 -, juris; bestätigt durch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.12.2005 - 16 B 1940/05 -, juris) und des Verwaltungsgerichts Münster (Beschl. v. 29.08.2006 - 10 L 487/06 -, juris), die in vergleichbaren Fällen eine Nichtigkeit des Führerscheins angenommen haben.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 422/04

    Nichtigkeit einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2011 - 8 K 1402/11
    Dies gilt erst recht, wenn der Verwaltungsakt wie der Führerschein des Klägers mit einem Passfoto verbunden und ihm deshalb eindeutig zuzuordnen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.05.2004 - 13 S 422/04 -, NVwZ-RR 2005, 137 ).
  • BVerwG, 08.03.1977 - I C 15.73

    Unwirksamkeitserklärung einer Einbürgerung - Rücknahme - Ausschlußfrist

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2011 - 8 K 1402/11
    In diesem Fall ergeht der Verwaltungsakt nicht gegenüber einer nicht vorhandenen oder anderen Person, sondern wird der Adressat nur falsch angesprochen (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.03.1977 - I C 15/73 -, NJW 1977, 1603 ).
  • VG Arnsberg, 25.10.2005 - 6 L 822/05

    Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2011 - 8 K 1402/11
    27 Die Einzelrichterin teilt nicht die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts Arnsberg (Beschl. v. 25.10.2005 - 6 L 822/05 -, juris; bestätigt durch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.12.2005 - 16 B 1940/05 -, juris) und des Verwaltungsgerichts Münster (Beschl. v. 29.08.2006 - 10 L 487/06 -, juris), die in vergleichbaren Fällen eine Nichtigkeit des Führerscheins angenommen haben.
  • VGH Bayern, 05.12.2007 - 8 ZB 07.1642
    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2011 - 8 K 1402/11
    Erforderlich ist nur, dass der Führerschein echt und nicht gem. § 44 LVwVfG nichtig ist, da nur ein echter und nicht nichtiger Führerschein ein Führerschein im Sinne der genannten Vorschriften ist (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 05.12.2007 - 8 ZB 07.1642 -, juris ).
  • VG Stuttgart, 12.11.2012 - 11 K 3014/12

    Einbürgerung bei Identitätstäuschung

    Hierunter fallen auch nicht die Fälle, in welchen eine Fahrerlaubnis unter falschem Namen, jedoch aufgrund eigener Prüfungsleistung erworben wurde (vgl. dazu ausführlich Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.08.2011, - 8 K 1402/11 -, ).
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