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   FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 2103/09   

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https://dejure.org/2011,63625
FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 2103/09 (https://dejure.org/2011,63625)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26.10.2011 - 8 K 2103/09 (https://dejure.org/2011,63625)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 8 K 2103/09 (https://dejure.org/2011,63625)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Finanzbehörde zur teilweisen Auflösung von Rückstellungen für Versorgungszusagen an Arbeitnehmer auf Grund einer Überversorgung; Versagung des Betriebsausgabenabzugs für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festhaltung an den Grundsätzen der Überversorgungs-Rechtsprechung des BFH im Zussammenhang mit einer Pensionszusage ungeachtet zwischenzeitlich geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Festhaltung an den Grundsätzen der Überversorgungs-Rechtsprechung des BFH im Zusammenhang mit einer Pensionszusage ungeachtet zwischenzeitlich geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.11.1975 - IV R 170/73

    Zusage von Versorgungsbezügen - Teildynamische Pensionszusage - Rückstellung für

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 2103/09
    Das BFH-Urteil vom 13. November 1975 IV R 170/73, BStBl. II 1976, 142, sei überholt.

    Zudem stehe die Entscheidung des BFH in BStBl. II 1976, 142 in Wertungswiderspruch zu § 3 Nr. 63 EStG , wonach Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis zu kapitalgedeckten versicherungsförmigen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und zusätzlichen 1.800 EUR steuerfrei sind.

  • BFH, 28.04.2010 - I R 78/08

    Abfindung und Ablösung von (überversorgenden) Pensionsrückstellungen für

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 2103/09
    Diese Regelungslage lässt sich nicht dadurch umgehen, dass Pensionsleistungen von vornherein höher bemessen werden (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 2010 I R 78/08).
  • BFH, 31.03.2004 - I R 79/03

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. Übermaßrente

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 2103/09
    Anders als eine fest zugesagte prozentuale Rentenerhöhung - wie sie den älteren Arbeitnehmern mit den Direktzusagen versprochen und vom Beklagten auch rückstellungserhöhend berücksichtigt wurde (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 31. März 2004 I R 79/03, BStBl. II 2004, 940) - wird durch eine Anwartschaftsdynamik ein zukünftiger Einkommenstrend vorweggenommen, obschon die Maßgaben dieser Vorwegnahme gewiss sind.
  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04

    Betragsmäßige Begrenzung der jährlichen Zuwendungen an Unterstützungskassen nach

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 2103/09
    Die gesetzliche Beschränkung lässt sich auch nicht durch eine höhere Bemessung der Versorgung umgehen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BStBl. II 2007, 930, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.1995 - I R 34/95

    Berücksichtigung von fest zugesagten prozentualen Steigerungen einer

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 2103/09
    Es ist daher unter Einbeziehung der 5%igen Anwartschaftsdynamik zu prüfen, ob gemessen an der 75%-Grenze die Versorgungsansprüche im Hinblick auf einen erwarteten säkularen Einkommenstrend im Verhältnis zu den Aktivbezügen zum Bilanzstichtag überhöht bemessen wurden (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1995 I R 34/95, BStBl. II 1996, 403, unter Ziff. II Nr. 3 der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 16.05.1995 - XI R 87/93

    Betriebliche Veranlassung einer Ehegatten-Altersversorgung über eine

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 2103/09
    Ebenso mit einzubeziehen in die Überversorgungsprüfung sind Direktversicherungen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 1995 XI R 87/93, BStBl. II 1995, 873) und weitere Formen der betrieblichen Altersversorgung über Pensionskassen bzw. Pensionsfonds (vgl. BMF-Schreiben vom 03.11.2004 - IV B 2-S 2176-13/14 -).
  • BFH, 13.06.2007 - X B 34/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 2103/09
    Sie führt nicht zwingend - im Sinne einer strikten Automatik - zur Kürzung einer Pensionsrückstellung bzw. zur teilweisen Nichtberücksichtigung von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse als Betriebsausgaben (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juni 2007 X B 34/06).
  • BFH, 31.07.2018 - VIII R 6/15

    Betriebsausgabenkürzung bei Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung

    Hieraus folgt indes nicht, dass jedwede Anwartschafts- bzw. Rentendynamik bei der Prüfung der 75 % Grenze steuerlich unbeachtlich wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2013 III B 55/12, BFH/NV 2014, 575, und vorgehend Sächsisches FG, Urteil vom 26. Oktober 2011 8 K 2103/09, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2012, 1497; vgl. auch Höfer in Höfer/Veit/Verhuven, Betriebsrentenrecht --BetrAVG--, Band II, Kap. 2 Rz 428 f.; a.A. wohl Dommermuth in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 6a EStG Rz 114 f.).
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