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   FG Baden-Württemberg, 23.04.1992 - 8 K 308/89   

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FG Baden-Württemberg, 23.04.1992 - 8 K 308/89 (https://dejure.org/1992,30559)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.04.1992 - 8 K 308/89 (https://dejure.org/1992,30559)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. April 1992 - 8 K 308/89 (https://dejure.org/1992,30559)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1993, 132
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 1712/08

    Bezugsfertigkeit eines Bürogebäudes im Zusammenhang mit der Alterswertminderung

    Es gibt, im Rahmen der Einheitsbewertung, lediglich Entscheidungen zu Wohngebäuden, die dann als bezugsfertig gelten, wenn die wesentlichen Bauarbeiten durchgeführt worden sind (Einbau von Türen und Fenstern, vorhandene Anschlüsse für die Strom- und Wasserversorgung, Heizung, vorhandene sanitäre Einrichtungen und die Möglichkeit, eine Küche einzurichten - BFH-Urteil vom 29.April 1987 II R 262/83, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1987, 594; Einfamilienhaus ohne Heizkörper in Wohnräumen nicht bezugsfertig - FG Baden-Württemberg Urteil 8 K 308/89 vom 23. April 1992, EFG 1993, 132; die wesentlichen Maler- und Tapezierarbeiten sollen ausgeführt sein, BFH vom 26. Juni 1970, III R 56/69, BStBl II 1970, 769; der Fußbodenbelag sollte im wesentlichen verlegt sein, eine Wohnung ohne Fußbodenbelag ist nicht bezugsfertig- FG-Baden Württemberg vom 30. September 1981, EFG 1982, 116; a. A. FG Hamburg vom 16. April 1982, EFG 1982, 550 und FG München vom 22. Juli 1982, EFG 1983, 184).
  • FG Sachsen-Anhalt, 26.01.2010 - 4 K 877/04

    Grundstück mit unbewohnbarem Gebäude als unbebautes Grundstück

    Entscheidend ist insofern, dass die für eine bestimmungsgemäße Nutzung als Wohnraum erforderliche Ausstattung nicht lediglich schadhaft, sondern in wesentlichen Teilen - hierzu zählen insbesondere die Ausstattung mit einer Heizung und sanitären Einrichtungen - gar nicht existiert [vgl. zum Fehlen der Heizungskörper: FG Baden-Württemberg (Außensenate Stuttgart), Urteil vom 23. April 1992 - 8 K 308/89 - EFG 1993, S. 132].
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