Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 23.04.1992 - 8 K 308/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,30559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1993, 132
Wird zitiert von ... (2)
- FG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 1712/08
Bezugsfertigkeit eines Bürogebäudes im Zusammenhang mit der Alterswertminderung …
Es gibt, im Rahmen der Einheitsbewertung, lediglich Entscheidungen zu Wohngebäuden, die dann als bezugsfertig gelten, wenn die wesentlichen Bauarbeiten durchgeführt worden sind (Einbau von Türen und Fenstern, vorhandene Anschlüsse für die Strom- und Wasserversorgung, Heizung, vorhandene sanitäre Einrichtungen und die Möglichkeit, eine Küche einzurichten - BFH-Urteil vom 29.April 1987 II R 262/83, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1987, 594; Einfamilienhaus ohne Heizkörper in Wohnräumen nicht bezugsfertig - FG Baden-Württemberg Urteil 8 K 308/89 vom 23. April 1992, EFG 1993, 132; die wesentlichen Maler- und Tapezierarbeiten sollen ausgeführt sein, BFH vom 26. Juni 1970, III R 56/69, BStBl II 1970, 769; der Fußbodenbelag sollte im wesentlichen verlegt sein, eine Wohnung ohne Fußbodenbelag ist nicht bezugsfertig- FG-Baden Württemberg vom 30. September 1981, EFG 1982, 116; a. A. FG Hamburg vom 16. April 1982, EFG 1982, 550 und FG München vom 22. Juli 1982, EFG 1983, 184). - FG Sachsen-Anhalt, 26.01.2010 - 4 K 877/04
Grundstück mit unbewohnbarem Gebäude als unbebautes Grundstück
Entscheidend ist insofern, dass die für eine bestimmungsgemäße Nutzung als Wohnraum erforderliche Ausstattung nicht lediglich schadhaft, sondern in wesentlichen Teilen - hierzu zählen insbesondere die Ausstattung mit einer Heizung und sanitären Einrichtungen - gar nicht existiert [vgl. zum Fehlen der Heizungskörper: FG Baden-Württemberg (Außensenate Stuttgart), Urteil vom 23. April 1992 - 8 K 308/89 - EFG 1993, S. 132].