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   FG München, 13.03.2015 - 8 K 3098/13   

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FG München, 13.03.2015 - 8 K 3098/13 (https://dejure.org/2015,11769)
FG München, Entscheidung vom 13.03.2015 - 8 K 3098/13 (https://dejure.org/2015,11769)
FG München, Entscheidung vom 13. März 2015 - 8 K 3098/13 (https://dejure.org/2015,11769)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug aufgrund des DBA Schweiz bei Auszahlung eines Bonus für den Abschluss eines Arbeitsvertrags

  • rewis.io

    Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug aufgrund des DBA Schweiz bei Auszahlung eines Bonus für den Abschluss eines Arbeitsvertrags

  • ra.de
  • rewis.io

    Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug aufgrund des DBA Schweiz bei Auszahlung eines Bonus für den Abschluss eines Arbeitsvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug aufgrund des DBA Schweiz bei Auszahlung eines Bonus für den Abschluss eines Arbeitsvertrags an den zu diesem Zeitpunkt noch in der Schweiz ansässigen künftigen Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug aufgrund des DBA Schweiz bei Auszahlung eines Bonus für den Abschluss eines Arbeitsvertrags an den zu diesem Zeitpunkt noch in der Schweiz ansässigen künftigen Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1100
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 02.09.2009 - I R 111/08

    Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen über die

    Auszug aus FG München, 13.03.2015 - 8 K 3098/13
    Wie der BFH wiederholt zum Besteuerungsrecht von Abfindungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen entschieden hat (vgl. Urteile vom 2. September 2009 I R 111/08, BStBl II 2010, 387; vom 24. Februar 2008 I R 143/84, BStBl II 1988, 819; vom 27. August 2008 I R 81/07, BStBl II 2009, 632) folgt aus dem Abkommenswortlaut ("dafür bezogene Vergütung"), dass die nach deutschem innerstaatlichem Recht als Arbeitslohn qualifizierte Zahlung (vgl. Art. 3 Abs. 2 DBA Schweiz) nur dann im Tätigkeitsstaat zu besteuern ist, wenn sie für eine konkrete im Tätigkeitsstaat ausgeübte Tätigkeit geleistet wurde und nicht für die Aufgabe des Arbeitsplatzes.

    Nach der Rechtsprechung des BFH bindet jedoch eine Verständigungsvereinbarung die Gerichte bei der Auslegung des Abkommenstextes nicht ( BFH-Urteil vom 02. September 2009 I R 111/08, BStBl II 2010, 387 m.w.N.).

    Unabhängig davon wäre eine dementsprechende Auslegung des hinreichend eindeutigen Abkommenstextes in Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA Schweiz durch eine spätere Vereinbarung der beteiligten Steuerverwaltungen nach der Maßgabe von Art. 26 Abs. 3 DBA Schweiz für das Gericht nicht bindend (BFH- Urteil vom 02. September 2009 I R 111/08, a. a. O.).

    Der Abkommenstext des Art. 15 Abs. 1 DBA Schweiz ist aus der Sicht des erkennenden Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 02. September 2009 I R 111/08, a.a.O.; vom 24. Februar 2008 I R143/84, a.a.O.; vom 27. August 2008 I R 81/07, a.a.O.) hinreichend eindeutig.

  • BFH, 27.08.2008 - I R 81/07

    Beschränkte Steuerpflicht von Entlassungsabfindungen vor Einführung des Buchst. d

    Auszug aus FG München, 13.03.2015 - 8 K 3098/13
    Wie der BFH wiederholt zum Besteuerungsrecht von Abfindungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen entschieden hat (vgl. Urteile vom 2. September 2009 I R 111/08, BStBl II 2010, 387; vom 24. Februar 2008 I R 143/84, BStBl II 1988, 819; vom 27. August 2008 I R 81/07, BStBl II 2009, 632) folgt aus dem Abkommenswortlaut ("dafür bezogene Vergütung"), dass die nach deutschem innerstaatlichem Recht als Arbeitslohn qualifizierte Zahlung (vgl. Art. 3 Abs. 2 DBA Schweiz) nur dann im Tätigkeitsstaat zu besteuern ist, wenn sie für eine konkrete im Tätigkeitsstaat ausgeübte Tätigkeit geleistet wurde und nicht für die Aufgabe des Arbeitsplatzes.

    Der Abkommenstext des Art. 15 Abs. 1 DBA Schweiz ist aus der Sicht des erkennenden Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 02. September 2009 I R 111/08, a.a.O.; vom 24. Februar 2008 I R143/84, a.a.O.; vom 27. August 2008 I R 81/07, a.a.O.) hinreichend eindeutig.

  • BFH, 19.12.2001 - I R 63/00

    Anwendung des Progressionsvorbehaltes bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht

    Auszug aus FG München, 13.03.2015 - 8 K 3098/13
    Entscheidend ist vielmehr, dass zwischen der Zahlung und der nichtselbständigen Tätigkeit ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht (BFH-Urteil vom 19. Dezember 2001 I R 63/00, BStBl II 2003, 302).
  • BFH, 23.04.2009 - VI R 39/08

    Nachwuchsförderpreis als Arbeitslohn

    Auszug aus FG München, 13.03.2015 - 8 K 3098/13
    Zum einen können auch Zuwendungen Dritter Arbeitslohn darstellen, sofern sie ein Entgelt für eine Leistung sind, die der Arbeitnehmer für ein Dienstverhältnis erbringen soll und sie im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen (BFH- Urteil vom 23. April 2009 VI R 39/08, BStBl II 2009, 668).
  • BFH, 13.11.2012 - VI R 38/11

    Veruntreute Beträge kein Arbeitslohn; Änderung von Steueranmeldungen nach

    Auszug aus FG München, 13.03.2015 - 8 K 3098/13
    Eine Änderung der Lohnsteueranmeldung nach Maßgabe der allgemeinen Korrekturvorschriften ist deshalb zulässig, solange der Vorbehalt der Nachprüfung besteht (Bundesfinanzhof - BFH - Urteile vom 30. Oktober 2008 VI R 10/05, BStBl II 2009, 354; vom 13. November 2012 VI R 38/11, BStBl II 2013, 929).
  • BFH, 30.10.2008 - VI R 10/05

    Änderung der Steuerfestsetzung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 AO nach Übermittlung oder

    Auszug aus FG München, 13.03.2015 - 8 K 3098/13
    Eine Änderung der Lohnsteueranmeldung nach Maßgabe der allgemeinen Korrekturvorschriften ist deshalb zulässig, solange der Vorbehalt der Nachprüfung besteht (Bundesfinanzhof - BFH - Urteile vom 30. Oktober 2008 VI R 10/05, BStBl II 2009, 354; vom 13. November 2012 VI R 38/11, BStBl II 2013, 929).
  • BFH, 24.02.1988 - I R 143/84

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und

    Auszug aus FG München, 13.03.2015 - 8 K 3098/13
    Wie der BFH wiederholt zum Besteuerungsrecht von Abfindungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen entschieden hat (vgl. Urteile vom 2. September 2009 I R 111/08, BStBl II 2010, 387; vom 24. Februar 2008 I R 143/84, BStBl II 1988, 819; vom 27. August 2008 I R 81/07, BStBl II 2009, 632) folgt aus dem Abkommenswortlaut ("dafür bezogene Vergütung"), dass die nach deutschem innerstaatlichem Recht als Arbeitslohn qualifizierte Zahlung (vgl. Art. 3 Abs. 2 DBA Schweiz) nur dann im Tätigkeitsstaat zu besteuern ist, wenn sie für eine konkrete im Tätigkeitsstaat ausgeübte Tätigkeit geleistet wurde und nicht für die Aufgabe des Arbeitsplatzes.
  • BFH, 17.04.1996 - I R 82/95

    Freistellungsbescheinigung nach § 50 d Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG München, 13.03.2015 - 8 K 3098/13
    Dies gilt solange als eine Nachforderung oder Haftungsinanspruchnahme im Prinzip denkbar ist (vgl. BFH- Urteil vom 17. April 1996 I R 82/95, BStBl II 1996, 608; Urteil des FG Köln vom 01. Oktober 2014 2 K 2175/12, Juris zu § 50d Abs. 3 EStG).
  • FG München, 12.11.2010 - 8 K 858/08

    Besteuerung einer nach Wegzug des Arbeitnehmers geleisteten Abfindungszahlung für

    Auszug aus FG München, 13.03.2015 - 8 K 3098/13
    Ein möglicherweise diese Rechtsansicht entgegenstehendes Urteil des Finanzgerichts München vom 12. November 2010 Az.: 8 K 858/08 binde die Finanzverwaltung über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht.
  • FG Köln, 01.10.2014 - 2 K 2175/12

    Unzulässige Klage nach Ablauf des Freistellungszeitraums

    Auszug aus FG München, 13.03.2015 - 8 K 3098/13
    Dies gilt solange als eine Nachforderung oder Haftungsinanspruchnahme im Prinzip denkbar ist (vgl. BFH- Urteil vom 17. April 1996 I R 82/95, BStBl II 1996, 608; Urteil des FG Köln vom 01. Oktober 2014 2 K 2175/12, Juris zu § 50d Abs. 3 EStG).
  • BFH, 11.04.2018 - I R 5/16

    Deutsches Besteuerungsrecht bei Zahlung eines sog. signing bonus

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 13. März 2015 8 K 3098/13 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) München gab der Klage mit Urteil vom 13. März 2015 8 K 3098/13 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 1100) statt.

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