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   FG Köln, 09.03.2010 - 8 K 972/08   

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FG Köln, 09.03.2010 - 8 K 972/08 (https://dejure.org/2010,2012)
FG Köln, Entscheidung vom 09.03.2010 - 8 K 972/08 (https://dejure.org/2010,2012)
FG Köln, Entscheidung vom 09. März 2010 - 8 K 972/08 (https://dejure.org/2010,2012)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abänderung eines Einkommenssteuerbescheids im Falle einer nicht erfolgten ermäßigten Bemessung bei der Besteuerung von außerordentlichen Einkünften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34 Abs. 1; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2
    Tarifermäßigung von Abfindungszahlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Einkünfte: - Tarifermäßigung von Abfindungszahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Geringfügigkeit für gesplittete Abfindungszahlungen bei 5%

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geringfügigkeitsgrenze für gesplittete Abfindungszahlungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Geringfügigkeitsgrenze bei gesplitteter Zahlungen bei 5%

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Geringfügigkeitsgrenze für gesplittete Abfindungszahlungen liegt bei fünf Prozent

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Geringfügigkeitsgrenze für gesplittete Abfindungszahlungen bei 5%

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1018
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 25.08.2009 - IX R 11/09

    Zusammenballung, Teilleistung, Abfindung, ermäßigter Steuersatz

    Auszug aus FG Köln, 09.03.2010 - 8 K 972/08
    Hielte man in derartigen Fällen ausnahmslos an dem Erfordernis eines zusammengeballten Zuflusses der außerordentlichen Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum fest, würden über den Gesetzeswortlaut des § 34 Abs. 1 EStG hinaus die Voraussetzungen der Tarifermäßigung ohne sachlichen Grund verschärft und die ratio legis verfehlt (BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 11/09, BFH/NV 2009, 2034).

    Der BFH hat zwar bereits entschieden, dass eine geringe Teilleistung hinsichtlich der Zusammenballung auch dann für die Tarifermäßigung der Hauptleistung gemäß § 34 Abs. 1 EStG unschädlich ist, wenn die Teilleistung nicht aus Gründen der sozialen Fürsorge oder Existenzbedrohung des Empfängers oder wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Zahlungsverpflichteten geleistet wird (BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 11/09, BFH/NV 2009, 2034); es besteht aber Unsicherheit darüber, wann eine Teilleistung als gering einzustufen ist.

  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

    Auszug aus FG Köln, 09.03.2010 - 8 K 972/08
    Keine Zusammenballung in diesem Sinne liegt typischerweise vor, wenn eine Entschädigung in zwei oder mehreren verschiedenen Veranlagungszeiträumen gezahlt wird, auch wenn die Zahlungen jeweils mit anderen laufenden Einkünften zusammentreffen und sich ein Progressionsnachteil ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 XI R 58/05, BFHE 214, 319, BStBl II 2006, 835, m.w.N.).

    Zur Beurteilung, ob die im Jahr 2005 ausgezahlte Teilleistung geringfügig ist, lässt der Senat im Anschluss an das BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 (XI R 58/05, BFHE 214, 319, BStBl II 2006, 835 unter II. 2. c)) den nach § 3 Nr. 9 EStG steuerfreien Betrag der im Jahr 2005 zur Auszahlung gekommenen Teilleistung von insgesamt 10.000,- EUR in Höhe von 7.200,-- EUR außer Betracht.

  • BFH, 10.09.2003 - XI R 9/02

    Abfindung bei befristetem Arbeitsvertrag

    Auszug aus FG Köln, 09.03.2010 - 8 K 972/08
    a) Eine Entschädigung liegt vor, wenn die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Ersatzanspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. September 2003 XI R 9/02, BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349, m.w.N.).
  • BFH, 09.10.2008 - IX R 85/07

    Zusammenballung von Einkünften - Berechnungsjahr

    Auszug aus FG Köln, 09.03.2010 - 8 K 972/08
    b) Außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und 2 EStG werden in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nur bejaht, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH-Urteil vom 9. Oktober 2008 IX R 85/07, BFH/NV 2009, 558).
  • BFH, 03.07.2002 - XI R 80/00

    Unschädliche Zusatzleistungen zu Abfindungszahlungen

    Auszug aus FG Köln, 09.03.2010 - 8 K 972/08
    Sie ist in solchen Fällen geboten, in denen - neben der Hauptentschädigungsleistung - in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden (vgl. BFH-Urteile vom 03.07.2002 XI R 80/00, BStBl II 2004, 447; vom 21.01.2004 XI R 33/02, BStBl II 2004, 715 m.w.N. und XI R 22/03, BFH/NV 2004, 1226; vom 14.04.2005 XI R 11/04, BFH/NV 2005, 1772).
  • BFH, 21.01.2004 - XI R 33/02

    Erhöhte Entlassungsentschädigung wegen Sozialplan

    Auszug aus FG Köln, 09.03.2010 - 8 K 972/08
    Sie ist in solchen Fällen geboten, in denen - neben der Hauptentschädigungsleistung - in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden (vgl. BFH-Urteile vom 03.07.2002 XI R 80/00, BStBl II 2004, 447; vom 21.01.2004 XI R 33/02, BStBl II 2004, 715 m.w.N. und XI R 22/03, BFH/NV 2004, 1226; vom 14.04.2005 XI R 11/04, BFH/NV 2005, 1772).
  • BFH, 14.04.2005 - XI R 11/04

    Abfindung; Entschädigungszusatzleistung

    Auszug aus FG Köln, 09.03.2010 - 8 K 972/08
    Sie ist in solchen Fällen geboten, in denen - neben der Hauptentschädigungsleistung - in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden (vgl. BFH-Urteile vom 03.07.2002 XI R 80/00, BStBl II 2004, 447; vom 21.01.2004 XI R 33/02, BStBl II 2004, 715 m.w.N. und XI R 22/03, BFH/NV 2004, 1226; vom 14.04.2005 XI R 11/04, BFH/NV 2005, 1772).
  • FG Nürnberg, 26.02.2009 - 4 K 1370/08

    Tarifermäßigung für eine in zwei Veranlagungszeiträumen ausgezahlten Abfindung

    Auszug aus FG Köln, 09.03.2010 - 8 K 972/08
    Denn der Senat bejaht im Rahmen des § 34 Abs. 1 EStG eine der ratio legis der Vorschrift und dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit Rechnung tragende Bagatellgrenze von 5 %, bis zu der eine steuerpflichtige Teilleistung in einem Veranlagungszeitraum im Verhältnis zur steuerpflichtigen Gesamtleistung für die Steuerbegünstigung der in einem weiteren Veranlagungszeitraum zufließenden steuerpflichtigen Hauptleistung unbeachtlich ist ( vgl. auch FG Nürnberg, Urteil vom 26. Februar 2009, 4 K 1370/2008, EFG 2009, 1386 unter 3.; FG Köln, Urteil vom 17.11.2004, 7 K 2006/03, EFG 2005, 446 unter 2. b)).
  • BFH, 21.01.2004 - XI R 22/03

    Entschädigung - ergänzende Zusatzleistung

    Auszug aus FG Köln, 09.03.2010 - 8 K 972/08
    Sie ist in solchen Fällen geboten, in denen - neben der Hauptentschädigungsleistung - in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden (vgl. BFH-Urteile vom 03.07.2002 XI R 80/00, BStBl II 2004, 447; vom 21.01.2004 XI R 33/02, BStBl II 2004, 715 m.w.N. und XI R 22/03, BFH/NV 2004, 1226; vom 14.04.2005 XI R 11/04, BFH/NV 2005, 1772).
  • FG Köln, 17.11.2004 - 7 K 2006/03

    Ermäßigte Besteuerung einer Karenzentschädigung

    Auszug aus FG Köln, 09.03.2010 - 8 K 972/08
    Denn der Senat bejaht im Rahmen des § 34 Abs. 1 EStG eine der ratio legis der Vorschrift und dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit Rechnung tragende Bagatellgrenze von 5 %, bis zu der eine steuerpflichtige Teilleistung in einem Veranlagungszeitraum im Verhältnis zur steuerpflichtigen Gesamtleistung für die Steuerbegünstigung der in einem weiteren Veranlagungszeitraum zufließenden steuerpflichtigen Hauptleistung unbeachtlich ist ( vgl. auch FG Nürnberg, Urteil vom 26. Februar 2009, 4 K 1370/2008, EFG 2009, 1386 unter 3.; FG Köln, Urteil vom 17.11.2004, 7 K 2006/03, EFG 2005, 446 unter 2. b)).
  • FG Köln, 30.01.2004 - 10 K 3897/03

    Verspäteter Antrag auf Einkommensteuerveranlagung

  • BFH, 26.01.2011 - IX R 20/10

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

    Nach erfolglosem Einspruch hat das Finanzgericht (FG) der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1018 veröffentlichten Urteil stattgegeben und entschieden, die dem Kläger im Streitjahr 2006 zugeflossene Abfindungszahlung sei nach § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG ermäßigt zu besteuern.
  • FG Niedersachsen, 01.02.2011 - 8 K 343/10

    Entgegenstehen von zwei in den Vorjahren erhaltenen weiteren Leistungen der

    25 Da zur Überzeugung des Senats im Streitfall die Bagatellgrenze deutlich überschritten ist, kann offen bleiben, ab welchem Prozentsatz Geringfügigkeit nicht mehr angenommen werden kann (nach der Auffassung des FG Köln bei Überschreibung von 5 % - Urteil vom 9.3.2010 8 K 972/08, EFG 2010, 1018 - nicht rechtskräftig).
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