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   VG Münster, 10.11.2009 - 8 L 517/09   

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https://dejure.org/2009,22115
VG Münster, 10.11.2009 - 8 L 517/09 (https://dejure.org/2009,22115)
VG Münster, Entscheidung vom 10.11.2009 - 8 L 517/09 (https://dejure.org/2009,22115)
VG Münster, Entscheidung vom 10. November 2009 - 8 L 517/09 (https://dejure.org/2009,22115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Verlängerung bzw. Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums der Volkswirtschaftslehre bzw. der Wirtschaftsinformatik; Wechsel der Fachrichtung im Studium als Wechsel des Aufenthaltszwecks; Zurechnung der Beratung des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 16 Abs. 1 Satz 5, AufenthG § 16 Abs. 2 Satz 1
    Vorläufiger Rechtsschutz, Aufenthaltserlaubnis, Studium, anderer Aufenthaltszweck, Wechsel der Fachrichtung im Studium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2007 - 17 B 2379/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Studium, Studienfachwechsel

    Auszug aus VG Münster, 10.11.2009 - 8 L 517/09
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW, von der abzuweichen kein Anlass besteht, ist der Wechsel der Fachrichtung im Studium als Wechsel des Aufenthaltszwecks anzusehen ist (OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2007 - 17 B 2379/06 -, www.nrwe.de, Rn. 7; Beschluss vom 6. März 2009 - 18 B 180/09 -, www.nrwe.de, Rn. 6).

    Ausnahmefälle vom Regelversagungsgrund des § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG sind durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, dass er das ansonsten ausschlaggebende Gewicht des gesetzlichen Regelversagungsgrundes beseitigt (OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2007 - 17 B 2379/06 -, www.nrwe.de, Rn. 9; Beschluss vom 15. Januar 2007 - 17 B 2500/06 - Beschluss vom 21. August 2006 - 18 B 1472/06 -, www.nrwe.de, Rn. 9; vgl. dazu auch Hailbronner, Ausländerrecht, A 1 § 16 Rn. 56).

    Bei einem - wie hier in Bezug auf den Studiengang Volkswirtschaftslehre gegebenen - endgültig nicht erfolgreichen Studium ist ein Zweckwechsel im Sinne des § 16 Abs. 2 AufenthG grundsätzlich ausgeschlossen (OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2007 - 17 B 2379/06 -, www.nrwe.de, Rn. 11).

    Dass Teile des Studiums der Volkswirtschaftslehre angerechnet und die Antragstellerin die Hoffnung hegt, ihr Studium innerhalb einer zehnjährigen Gesamtaufenthaltsdauer erfolgreich absolvieren zu können, begründet keinen atypischen Geschehensablauf (so OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2007 - 17 B 2379/06 -, www.nrwe.de, Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2009 - 18 B 180/09

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Studium, Studienfachwechsel, Universität,

    Auszug aus VG Münster, 10.11.2009 - 8 L 517/09
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW, von der abzuweichen kein Anlass besteht, ist der Wechsel der Fachrichtung im Studium als Wechsel des Aufenthaltszwecks anzusehen ist (OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2007 - 17 B 2379/06 -, www.nrwe.de, Rn. 7; Beschluss vom 6. März 2009 - 18 B 180/09 -, www.nrwe.de, Rn. 6).

    Dies gilt erst recht, wenn das bisherige Studium - wie hier das Studium der Volkswirtschaftslehre - endgültig fehlgeschlagen ist und die Antragstellerin nun ein neues Studium aufgenommen hat (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2009 - 18 B 180/09 -, www.nrwe.de, Rn. 7).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VG Münster, 10.11.2009 - 8 L 517/09
    Ob ein Ausnahmefall von der gesetzlichen Regel des § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG vorliegt, ist Frage des Tatbestands und unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung (ebenso BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 -, www.bverwg.de = InfAuslR 2009, 330 = NVwZ 2009, 1239 zu dem Regel- / Ausnahmeverhältnis des § 5 Abs. 1 AufenthG).
  • OVG Hamburg, 30.05.2007 - 3 Bs 390/05

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums - Wechsel des Aufenthaltszweckes -

    Auszug aus VG Münster, 10.11.2009 - 8 L 517/09
    Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung knüpft an eine bestimmte konkrete Ausbildung an (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. Februar 2008 - 13 S 2774/07 -, www.vghmannheim.de, Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 24 Cs 06.3454 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 3 Bs 390/05 -, http://justiz.hamburg.de = InfAuslR 2007, 380).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2008 - 13 S 2774/07

    Aufenthalt von Ausländern; Wechsel der Ausbildung

    Auszug aus VG Münster, 10.11.2009 - 8 L 517/09
    Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung knüpft an eine bestimmte konkrete Ausbildung an (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. Februar 2008 - 13 S 2774/07 -, www.vghmannheim.de, Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 24 Cs 06.3454 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 3 Bs 390/05 -, http://justiz.hamburg.de = InfAuslR 2007, 380).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2006 - 18 B 1472/06

    Ausbildung Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltszweck Anschlussaufenthalt gesetzlicher

    Auszug aus VG Münster, 10.11.2009 - 8 L 517/09
    Ausnahmefälle vom Regelversagungsgrund des § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG sind durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, dass er das ansonsten ausschlaggebende Gewicht des gesetzlichen Regelversagungsgrundes beseitigt (OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2007 - 17 B 2379/06 -, www.nrwe.de, Rn. 9; Beschluss vom 15. Januar 2007 - 17 B 2500/06 - Beschluss vom 21. August 2006 - 18 B 1472/06 -, www.nrwe.de, Rn. 9; vgl. dazu auch Hailbronner, Ausländerrecht, A 1 § 16 Rn. 56).
  • VGH Bayern, 21.06.2007 - 24 CS 06.3454

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Studium, Studienfachwechsel, Wechsel des

    Auszug aus VG Münster, 10.11.2009 - 8 L 517/09
    Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung knüpft an eine bestimmte konkrete Ausbildung an (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. Februar 2008 - 13 S 2774/07 -, www.vghmannheim.de, Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 24 Cs 06.3454 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 3 Bs 390/05 -, http://justiz.hamburg.de = InfAuslR 2007, 380).
  • VG Freiburg, 28.03.2012 - 4 K 333/12

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Verlängerungsantrag; Aufenthaltszweck;

    Für die Annahme eines Ausnahmefalls vom Regelversagungsgrund des § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist im Fall des Antragstellers sehr wahrscheinlich kein Raum, weil das Nichterreichen des ursprünglich angestrebten Studienziels keinen atypischen Geschehensablauf darstellt ( VG Münster, Beschluss vom 10.11.2009 - 8 L 517/09 -, juris; dazu, dass sich aus der Regelung in Nr. 16.2.5 der VV-AufenthG, wonach ein Fachrichtungswechsel ausnahmsweise möglich sein soll, wenn die Gesamtstudiendauer zehn Jahre nicht überschreitet, keine Ausnahme vom Regelversagungsgrund des § 16 Abs. 2 AufenthG ergeben kann, siehe OVG NW, Beschluss vom 21.11.2011, und OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 10.12.2008, jew. a.a.O.; a. A. Bayer. VGH, Urteil vom 26.05.2011, AuAS 2011, 170 ).
  • VG Ansbach, 20.01.2010 - AN 5 S 09.02455

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AufenthG

    Falls dem Antragsteller die einzige bestandene Prüfung (Digitaltechnik) im Studiengang Informations- und Kommunikationstechnik angerechnet werden kann und falls der Antragsteller nach zwei erfolglos abgebrochenen Studienversuchen nunmehr die Hoffnung hegen kann, sein angefangenes Studium innerhalb einer zehnjährigen Gesamtaufenthaltsdauer erfolgreich absolvieren zu können, begründet dies ebenfalls keinen atypischen Geschehensablauf (OVG NRW, Beschluss vom 30.11.2007, 17 B 2379/06 - juris -, VG Münster, Beschluss vom 10.11.2009, 8 L 517/09 - juris -).
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