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   VG Minden, 25.02.2011 - 8 L 716/10   

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VG Minden, 25.02.2011 - 8 L 716/10 (https://dejure.org/2011,22663)
VG Minden, Entscheidung vom 25.02.2011 - 8 L 716/10 (https://dejure.org/2011,22663)
VG Minden, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - 8 L 716/10 (https://dejure.org/2011,22663)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91

    Schulschließung (Schulauflösung) - als planerische Schulorganisationsmaßnahme und

    Auszug aus VG Minden, 25.02.2011 - 8 L 716/10
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 1992 - 6 B 32.91 - OVG NRW, zuletzt Beschluss vom 10. August 2009 - 19 B 1129/08 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - 19 B 1129/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Abänderung einer

    Auszug aus VG Minden, 25.02.2011 - 8 L 716/10
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 1992 - 6 B 32.91 - OVG NRW, zuletzt Beschluss vom 10. August 2009 - 19 B 1129/08 -.
  • VG Minden, 11.10.2010 - 8 L 407/10

    Eilantrag gegen die Schließung der Grundschule Möllbergen erfolglos

    Auszug aus VG Minden, 25.02.2011 - 8 L 716/10
    Bezüglich der Grundsätze, die für eine Schulschließung und deren Anfechtung durch betroffene Schüler und Eltern maßgeblich sind, hat die Kammer in einem anderen Eilverfahren - 8 L 407/10 - mit Beschluss vom 11.10.2010 ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.1993 - 19 B 772/93
    Auszug aus VG Minden, 25.02.2011 - 8 L 716/10
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. April 1993 - 19 B 772/93 -.".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1984 - 5 A 2167/82
    Auszug aus VG Minden, 25.02.2011 - 8 L 716/10
    vgl. grundlegend OVG NRW, Urteil vom 9. November 1984 - 5 A 2167/82 -.
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2011 - 2 MN 31/11

    Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag erfordert eine unmittelbare

    Die Wahrung anderer als eigener Interessen oder allgemeiner öffentlicher Interessen im Sinne einer Prozessstandschaft ist hingegen unzulässig (BVerwG, Beschl. v. 23.10.1978 - BVerwG 7 B 195.78 -, DVBl. 1979, 354 = juris Langtext Rdnr. 7; VG Meiningen, Beschl. v. 16.10.2006 - 1 E 434/06 Me -, ThürVBl 2007, 39 = juris Langtext Rdnr. 45; vgl. zur eingeschränkten Antragsbefugnis einer Gemeinde gegen die Schließung einer Schule VG Meiningen, Beschl. v. 25.7.2005 - 1 E 404/05.Me -, juris; Giesberts, in: Posser/Wolff, VwGO, 2008, § 47 Rdnr. 37; Gerhardt/Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Stand: Mai 2010, § 47 Rdnr. 47; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 47 Rdnr. 176 i. V. m. Rdnr. 387 m. w. N.; Niehues/Rux, Schulrecht, 4. Aufl. 2006, Rdnr. 799; widersprüchlich VG Minden, Beschl. v. 25.2.2011 - 8 L 716/10 -, juris Langtext Rdnr. 14 einerseits und Rdnr. 18 andererseits; a. A. etwa VG Leipzig, Beschl. v. 19.7.2002 - 4 K 1107/02 -, juris Langtext Rdnr. 37).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2015 - 2 ME 193/15

    Prognose; Prognoseentscheidung; Schulaufhebung; Schülerzahlen; Schulschließung

    Während früher im Wesentlichen geprüft wurde, ob die schulorganisatorische Entscheidung für die Beteiligten zu unzumutbaren Ergebnissen führt (BVerwG v. 31.1.1994 u.v. 23.10.1978, jeweils aaO.), ist später in Anlehnung an die allgemein im Planungsrecht entwickelten Grundlagen neben dem Abwägungsergebnis auch der Abwägungsvorgang als solcher mit in den Blick genommen worden (BVerwG v. 7.1.1992, aaO), wobei etwaige Abwägungsdefizite in der erst- und zweitinstanzlichen Rechtsprechung zum Schulrecht unterschiedlich gewichtet werden (vgl. z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10.9.2003 - 2 M 435/03 2003 -, juris, das weiter eine unzumutbare Beeinträchtigung der Eltern/Kinder fordert; VG Minden, Urt. v. 27.4.2012 - 8 K 1318/11 -, juris, Beschl. v. 25.2.2011 - 8 L 716/10 -, das einen generellen Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Planungsermessens bejaht; vermittelnd VGH München, Beschl. v. 10.9.2013 - 7 CS 13.1880 -, der eine unzumutbare Beeinträchtigung annimmt, wenn die organisatorische Maßnahme entweder für die Schüler/Eltern unzumutbare Nachteile bringt oder sich als eindeutig rechtswidrig erweist).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 2 LA 92/15

    Abwägung; Abwägungsgebot; Auflösung; Förderschule; Schließung; Schule;

    13 Während früher im Wesentlichen geprüft wurde, ob die schulorganisatorische Entscheidung für die Beteiligten zu unzumutbaren Ergebnissen führt (BVerwG v. 31.1.1994 u.v. 23.10.1978, jeweils aaO.), ist später in Anlehnung an die allgemein im Planungsrecht entwickelten Grundlagen neben dem Abwägungsergebnis auch der Abwägungsvorgang als solcher mit in den Blick genommen worden (BVerwG v. 7.1.1992, aaO), wobei etwaige Abwägungsdefizite in der erst- und zweitinstanzlichen Rechtsprechung zum Schulrecht unterschiedlich gewichtet werden (vgl. z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10.9.2003 - 2 M 435/03 2003 -, juris, das weiter eine unzumutbare Beeinträchtigung der Eltern/Kinder fordert; VG Minden, Urt. v. 27.4.2012 - 8 K 1318/11 -, juris, Beschl. v. 25.2.2011 - 8 L 716/10 -, das einen generellen Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Planungsermessens bejaht; vermittelnd VGH München, Beschl. v. 10.9.2013 - 7 CS 13.1880 -, der eine unzumutbare Beeinträchtigung annimmt, wenn die organisatorische Maßnahme entweder für die Schüler/Eltern unzumutbare Nachteile bringt oder sich als eindeutig rechtswidrig erweist).
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