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   OVG Niedersachsen, 27.05.2009 - 8 ME 62/09   

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OVG Niedersachsen, 27.05.2009 - 8 ME 62/09 (https://dejure.org/2009,5836)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.05.2009 - 8 ME 62/09 (https://dejure.org/2009,5836)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 8 ME 62/09 (https://dejure.org/2009,5836)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 KrPflG; § 184b StGB; § 25 JArbSchG
    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger"; Unzuverlässigkeit eines Krankenpflegers wegen Verurteilung aufgrund des Besitzes von kinderpornographischen Bildern

  • Judicialis

    KrPflG § 2; ; StGB § 184b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KrPflG § 2; StGB § 184b
    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger": Berufsbezeichnung; Berufsbezeichnung, geschützte; Berufserlaubnis; Erlaubnis; Kinderpornografie; Maßregelvollzug; Sofortvollzug; Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankenpfleger und Kinderporno

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger"; Unzuverlässigkeit eines Krankenpflegers wegen Verurteilung aufgrund des Besitzes von kinderpornographischen Bildern

  • berufsrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Rechtskräftige Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornographie kann zu Widerruf der Erlaubnis als "Krankenpfleger" führen

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Besitz kinderpornographischer Daten: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger" kann widerrufen werden!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3467
  • DÖV 2009, 684
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2009 - 8 ME 62/09
    Dabei sind die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen und seine Lebensumstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens zu würdigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913 ff., zu § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BApO), so dass auch nicht berufsbezogene Verfehlungen die Unzuverlässigkeit begründen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - 3 B 7/95 -, NVwZ-RR 1996, 477 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2009 - 8 ME 62/09
    § 184b StGB dient sowohl dem Schutz von Kindern vor dem Missbrauch durch die Herstellung entsprechenden Materials als auch dem Schutz vor unmittelbarem Missbrauch durch den Konsumenten (vgl. zum Folgenden VGH Mannheim, Urt. v. 29.5.2008 - 1 S 1503/07 -, NJW 2008, 3082 ff., m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 8 ME 169/04

    Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" ;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2009 - 8 ME 62/09
    Dies setzt ein Verhalten voraus (vgl. Senatsbeschl. v. 23.12.2004 - 8 ME 169/04 -, DVBl. 2005, 596), das nach Art, Schwere und Zahl von Verstößen insbesondere gegen Berufspflichten die zu begründende Prognose rechtfertigt, der Betroffene biete aufgrund der begangenen Verfehlungen nicht die Gewähr, in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten zu beachten.
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2009 - 8 ME 62/09
    Dabei sind die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen und seine Lebensumstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens zu würdigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913 ff., zu § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BApO), so dass auch nicht berufsbezogene Verfehlungen die Unzuverlässigkeit begründen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - 3 B 7/95 -, NVwZ-RR 1996, 477 f.).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15

    Berufsbezeichnung; Beschwerde; Gesundheit; konkrete Gefahr; Leben;

    2011, 195 ff. (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 -, GesR 2009, 609 f. (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger"); v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, MedR 2009, 483 f. (Widerruf der ärztlichen Approbation)).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16

    Anzeigepflicht; Auskunftspflicht; Berufsaufsicht; Hebamme; Meldepflicht;

    Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913 (Widerruf der Approbation eines Apothekers wegen Unzuverlässigkeit); Urt. v. 28.4.2010 - BVerwG 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1, 2 (Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden wegen Unzuverlässigkeit); Senatsbeschl. v. 4.3.2014, a.a.O., S. 369; v. 24.5.2012 , a.a.O., Rn. 9 (Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit); Senatsbeschl. v. 25.2.2011, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 -, juris Rn. 2 (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger" wegen Unzuverlässigkeit)).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12

    Schwerer Verstoß gegen eine wesentliche Berufspflicht bei Ausnutzung eines

    Dies setzt nach der Rechtsprechung des Senats ein Verhalten voraus, das nach Art, Schwere und Zahl der Verstöße insbesondere gegen Berufspflichten die zu begründende Prognose rechtfertigt, der Betroffene biete aufgrund der begangenen Verfehlungen nicht die Gewähr, in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten zu beachten (vgl. Senatsbeschl. v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 -, NJW 2009, 3467; v. 23.12.2004 - 8 ME 169/04 -, DVBl. 2005, 596).

    Nach der Rechtsprechung des Senats können diese Pflichten aber mittelbar aus den Regelungen zur Ausbildung der Krankenpfleger entnommen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 27.5.2009, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2014 - 8 LA 138/13

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"

    Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913 (Widerruf der Approbation eines Apothekers wegen Unzuverlässigkeit); Urt. v. 28.4.2010 - BVerwG 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1, 2 (Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden wegen Unzuverlässigkeit); Senatsbeschl. v. 24.5.2012 - 8 LA 198/11 -, juris Rn. 9 (Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit); Senatsbeschl. v. 25.2.2011, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 -, juris Rn. 2 (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger" wegen Unzuverlässigkeit)).
  • VG Hannover, 11.11.2015 - 7 B 3794/15

    Dormicum; Ketanest; Kinderpornografie; Notfallmedikament; Rettungsassistent;

    Es könne deshalb nicht mehr verantwortet werden, ihm die Pflege von ihm anvertrauten Kindern zu überlassen (Nds. OVG, Beschluss vom 27.5.2009 - 8 ME 62/09 - NJW 2009, S. 3467).
  • OVG Niedersachsen, 27.11.2009 - 8 ME 196/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf der Berufserlaubnis beim dringenden

    Dem Antragsteller kann also etwa vorübergehend eine nur auf Teilbereiche beschränkte Ausübung einer heilkundlichen Tätigkeit gestattet werden, selbst wenn das Fachrecht dauerhaft nur eine uneingeschränkte Berufserlaubnis kennt (vgl. Senatsbeschl. v. 15.7.2003 - 8 ME 96/03 -, GesR 2003, 356 f. für einen Arzt, und v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 -, NJW 2009, 3467 f. = GesR 2009, 609 f. für einen Krankenpfleger).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2009 - 8 PA 95/09

    Beurteilung der Zuverlässigkeit eines wegen Urkundenfälschung und vielfachen

    Dabei sind die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen und seine Lebensumstände zu würdigen, so dass auch nicht berufsbezogene Verfehlungen die Unzuverlässigkeit begründen können (vgl. Senatsbeschl. v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 -, juris, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 17.06.2020 - 21 ZB 18.1807

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"

    Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris, zum Widerruf der Approbation eines Apothekers wegen Unzuverlässigkeit; U.v. 28.4.2010 - BVerwG 3 C 22.09 - juris, zum Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden wegen Unzuverlässigkeit; NdsOVG B.v. 24.5.2012 - 8 LA 198/11 - juris Rn. 9, Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit; NdsOVG, B.v. 25.2.2011 - 8 LA 330/10 - juris Rn. 8 und B.v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 - juris Rn. 15, zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme wegen fortgesetzten Abrechnungsbetrugs; NdsOVG, B.v. 18.1.2017 - 8 LA 162/16 - juris Rn. 18, zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme wegen Unzuverlässigkeit; NdsOVG, B.v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 - juris Rn. 2, zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger" wegen Unzuverlässigkeit).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2022 - 8 LA 90/21

    Streitwert; Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Bei dem Eckwert des Streitwertkataloges handelt es sich um einen "gegriffenen" Wert, der entsprechend dem Grundgedanken des Katalogs, zur Vereinheitlichung und Vorhersehbarkeit der Streitwertfestsetzung vor allem im Interesse der Beteiligten beizutragen (vgl. Vorbemerkungen z. Streitwertkatalog 2004, NVwZ 2004, 1327), die übliche Spanne von Einkommen aus der betreffenden beruflichen Tätigkeit abdecken soll, und der daher vom Senat in seiner ständigen Festsetzungspraxis bei Verfahren, die die Berufsausübung nichtärztlicher Gesundheitsberufe betreffen, regelmäßig angesetzt wird, unabhängig davon, ob der Betreffende selbstständig bzw. freiberuflich tätig oder abhängig beschäftigt ist (vgl. aus der Senatsrechtsprechung: Senatsbeschl. v. 18.01.2017 - 8 LA 162/16 -, juris, Rn. 17 [Hebamme]; v. 17.2.2016 - 8 ME 213/15 -, juris [Rettungsassistent]; v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 -, juris Rn. 25 [Hebamme]; v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 -, juris u. Rechtsprechungsdatenbank des Gerichts [Krankenpfleger]; v. 23.12.2004 - 8 ME 169/04 -, BeckRS 2005, 20582 [Altenpflegerin]; zuletzt Beschl. v. 25.8.2022 - 8 LC 110/20 -, n.v. [Gesundheits- u. Krankenpflegerin]; ebenso z.B. auch OVG Bremen, Urt. v. 2.10.2019 - 2 B 229/19 -, juris Rn. 14 [Physiotherapeut]; Bayerischer VGH, Beschl. v. 17.6.2020 - 21 ZB 18.1807 -, juris Rn. 31 [Hebamme]; v. 20.2.2020 - 21 CS 19.660 -, juris Rn. 24 [Gesundheits- und Krankenpflegerin] u. Urt. v. 2.3.2010 - 21 B 08.3008 -, juris 33 [Altenpfleger]; OVG Thüringen, Beschl. v. 2.4.2020 - 3 EO 231/19 -, juris Rn. 29 [Krankenschwester]).
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