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   OVG Saarland, 21.08.1991 - 8 N 1/91   

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https://dejure.org/1991,25519
OVG Saarland, 21.08.1991 - 8 N 1/91 (https://dejure.org/1991,25519)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.08.1991 - 8 N 1/91 (https://dejure.org/1991,25519)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. August 1991 - 8 N 1/91 (https://dejure.org/1991,25519)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 47.89

    Muß der Gesetzgeber festlegen, wann eine entschädigungspflichtige Enteignung

    Auszug aus OVG Saarland, 21.08.1991 - 8 N 1/91
    Grundsätzlich sind Regelungen, die die Nutzung eines Grundstücks aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes begrenzen, Inhalts- und Schrankenbestimmungen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG und verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerwG, Urteil vom 15.2.1990, BVerwGE 84, 361 [BVerwG 15.02.1990 - 4 C 47/89] - 370).

    In diesem Fall kann die Grenze zur Enteignung überschritten sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.2.1990, a.a.O., S. 371, offengelassen für das vollständige Verbot einer bisher ausgeübten fischereilichen Nutzung).

    Eine immanente Beschränkung der Eigentümerbefugnisse aufgrund der vorhandenen Situationsgebundenheit des Grundstücks liegt aber jedenfalls dann vor, wenn die belastende Verordnung nur die Art und Weise der zugelassenen Nutzung näher regelt (BVerwG, Urteil vom 15.2.1990, a.a.O., S. 371).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht etwa das Verbot, einen schutzwürdigen Uferbereich vom Bewuchs freizuhalten, und das Verbot, dort einen Fußweg anzulegen, lediglich als verfassungsrechtlich unbedenkliche Normierung der Art und Weise der Nutzung angesehen, die die Privatnützigkeit und die grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers nicht in Frage stellt (BVerwG, Urteil vom 15.2.1990, a.a.O., S. 373).

  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 76.80

    Ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung bei Wechsel von der

    Auszug aus OVG Saarland, 21.08.1991 - 8 N 1/91
    Wenn der Verordnungsgeber dieses Interesse höher bewertet als die Nutzungsinteressen der Eigentümer an einer bestimmten Art der Forstbewirtschaftung, erscheint dies nicht unverhältnismäßig (vgl. zu einer entsprechenden Abwägung BVerwG, Urteil vom 13.4.1983, BVerwGE 67, 93 [BVerwG 13.04.1983 - BVerwG 4 C 76.80] - 97, betreffend den Schutz der Allgäulandschaft gegenüber in Monokultur betriebener Land- und Forstwirtschaft).

    Gerade für einen zusammenhängenden forstwirtschaftlichen Besitz ist die Unterschutzstellung eines Teils etwa als Feuchtgebiet schon wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und damit für die dauerhafte Sicherung der Land- und Forstwirtschaft nicht nutzlos und zugunsten der Zumutbarkeit in die Abwägung einzubringen (BVerwG, Urteil vom 13.4.1983, a.a.O., S. 98).

  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 NB 25.89

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Nachteils i.S. von § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO;

    Auszug aus OVG Saarland, 21.08.1991 - 8 N 1/91
    Unter einem Nachteil in diesem Sinn ist nicht lediglich die Verletzung subjektiver Rechte zu verstehen, sondern jede Beeinträchtigung von ojektiv mehr als geringwertigen und schutzwürdigen Belangen; dabei genügt das Interesse, bei der Betriebsführung vor einschränkenden Anforderungen geschützt zu werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14.2.1991 - BVerwG 4 NB 25.89 - mit weiteren Nachweisen aus dessen Rechtsprechung).

    Die geltend gemachte Beeinträchtigung läßt sich der angegriffenen Norm tatsächlich und rechtlich zuordnen und wird nicht erst ausschließlich oder überwiegend durch einen zweiten selbständigen Akt ausgelöst (vgl. dazu Beschluß des BVerwG vom 14.2.1991, a.a.O.), denn die Verbote der §§ 4, 6 VO gelten unmittelbar ohne einen Ausführungsakt für die vom Antragsteller betriebene Forstwirtschaft.

  • BGH, 05.05.1988 - III ZR 116/87

    Entschädigung von Landwirten wegen der Neuansiedlung von Graugänsen

    Auszug aus OVG Saarland, 21.08.1991 - 8 N 1/91
    Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums drückt sich darin aus, daß aus der Situationsgebundenheit immanente Beschränkungen der Eigentümerrechte abzuleiten sind (BGH, Urteil vom 5.5.1988, NVwZ 1988, 1066-1067).

    Eine situationsbedingte Belastung des Grundeigentümers liegt vor, wenn ein als Leitbild gedachter vernünftiger und einsichtiger Eigentümer, der auch das Gemeinwohl nicht aus dem Auge verliert, von sich aus im Blick auf die Lage und die Umweltverhältnisse seines Grundstücks von bestimmten Formen der Nutzung absehen würde (BGH, Urteil von 5.5.1988, a.a.O., S. 1067; ebenso BayVerfGH, Entscheidung vom 30.4.1991, BayVBl. 1991, 461-463).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus OVG Saarland, 21.08.1991 - 8 N 1/91
    Der verfassungsrechtliche Schutz des Grundeigentums umfaßt nicht den Anspruch des Eigentümers auf Einräumung gerade derjenigen Nutzungsmöglichkeit, die ihm den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil verspricht (BVerfG, Beschluß vom 15.7.1981, BVerfGE 58, 300 [BVerfG 15.07.1981 - 1 BvL 77/78] - 345).
  • VerfGH Bayern, 30.04.1991 - 1-VII-90
    Auszug aus OVG Saarland, 21.08.1991 - 8 N 1/91
    Eine situationsbedingte Belastung des Grundeigentümers liegt vor, wenn ein als Leitbild gedachter vernünftiger und einsichtiger Eigentümer, der auch das Gemeinwohl nicht aus dem Auge verliert, von sich aus im Blick auf die Lage und die Umweltverhältnisse seines Grundstücks von bestimmten Formen der Nutzung absehen würde (BGH, Urteil von 5.5.1988, a.a.O., S. 1067; ebenso BayVerfGH, Entscheidung vom 30.4.1991, BayVBl. 1991, 461-463).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1984 - 5 S 2397/83

    Landschaftsschutzverordnung - Normenkontrolle - Gemeinde

    Auszug aus OVG Saarland, 21.08.1991 - 8 N 1/91
    Dabei kommt es nicht auf eine konkrete Gefahr für die Schutzgüter an, vielmehr reicht eine abstrakte Gefährdung aus (BVerwG, Beschluß vom 16.6.1988, Buchholz 406.401, § 15 BNatSchG Nr. 5; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.6.1984, DÖV 1985, 161).
  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08

    Materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung nach §§ 24 bis 28 Niedersächsisches

    Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass dem Verordnungsgeber bei der Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten ein weites Gestaltungsermessen zukommt (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 2.7.2003 - 8 KN 2523/01 -, NuR 2003, 703, 704) und auch Randzonen eines Gebiets, die zumindest im Wesentlichen noch die Merkmale aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 2.7.2003, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1976 - I 107/75 -, NuR 1980, 70; Blum/Agena/Franke, a.a.O., §§ 24 - 34 Rn. 13), oder die zwar isoliert betrachtet nicht schutzwürdig sind, aber der Abschirmung gegenüber der schutzgebietsfreien Umgebung dienen und diese zum Schutz des Kernbereichs des Landschaftsschutzgebiets vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Beschl. v. 13.8.1996 - 4 NB 4/96 -, NuR 1996, 600; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 2.7.2003 - 8 KN 2523/01 - OVG Hamburg, Urt. v. 26.2.1998 - Bf II 52/94 -, NordÖR 1998, 443; OVG Saarlouis, Beschl. v. 21.8.1991 - 8 N 1/91 -, RdL 1993, 221), unter Schutz gestellt werden dürfen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2008 - 4 K 25/06

    Erforderlichkeit eines Erörterungstermins oder einer Ergebnismitteilung nach NatG

    Außerdem können am Rande gelegene Flächen, die, isoliert betrachtet, nicht schutzwürdig sind, in ein Landschaftsschutzgebiet einbezogen werden, um diesem ein gewisses Vorfeld zu geben und es dadurch gegenüber der schutzgebietsfreien Umgebung abzuschirmen bzw. vor den Einwirkungen angrenzender oder heranrückender Bebauung zu schützen, sofern das zum Schutz des Kernbereichs des Landschaftsschutzgebietes vernünftigerweise geboten ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 02.07.2003 - 8 KN 2523/01 -, NuR 2003, 703 - zitiert nach juris; BVerwG, Beschl. v. 13.8.1996 - 4 NB 4/96 -, NuR 1996, 600; OVG Hamburg, Urt. v. 26.2.1998 - Bf II 52/94 -, NordÖR 1998, 443; OVG Saarlouis, Beschl. v. 21.8.1991 - 8 N 1/91 -, RdL 1993, 221 -jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2003 - 8 KN 2523/01

    Gestaltungsermessen des Verordnungsgebers; Verordnung über

    Außerdem können am Rande gelegene Flächen, die, isoliert betrachtet, nicht schutzwürdig sind, in ein Landschaftsschutzgebiet einbezogen werden, um diesem ein gewisses Vorfeld zu geben und es dadurch gegenüber der schutzgebietsfreien Umgebung abzuschirmen bzw. vor den Einwirkungen angrenzender oder heranrückender Bebauung zu schützen, sofern das zum Schutz des Kernbereichs des Landschaftsschutzgebiets vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Beschl. v. 13.8.1996 - 4 NB 4/96 - NuR 1996 S. 600; OVG Hamburg, Urt. v. 26.2.1998 - Bf II 52/94 - NordÖR 1998 S. 443; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.5.1997 - 9 N 94.27 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 21.8.1991 - 8 N 1/91 - RdL 1993 S. 221; OVG Münster, Urt. v. 2.12.1976 - X A 799/75 - NuR 1981 S. 34; Bay. VGH, Urt. v. 21.7.1988, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08

    Rechtmäßigkeit einer Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung nach § 32

    Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass dem Verordnungsgeber bei der Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten ein weites Gestaltungsermessen zukommt (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 2.7.2003 - 8 KN 2523/01 -, NuR 2003, 703, 704) und auch Randzonen eines Gebiets, die zumindest im Wesentlichen noch die Merkmale aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 2.7.2003, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1976 - I 107/75 -, NuR 1980, 70; Blum/Agena/Franke, a.a.O., §§ 24 - 34 Rn. 13), oder die zwar isoliert betrachtet nicht schutzwürdig sind, aber der Abschirmung gegenüber der schutzgebietsfreien Umgebung dienen und diese zum Schutz des Kernbereichs des Landschaftsschutzgebiets vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Beschl. v. 13.8.1996 - 4 NB 4/96 -, NuR 1996, 600; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 2.7.2003 - 8 KN 2523/01 - OVG Hamburg, Urt. v. 26.2.1998 - Bf II 52/94 -, NordÖR 1998, 443; OVG Saarlouis, Beschl. v. 21.8.1991 - 8 N 1/91 -, RdL 1993, 221), unter Schutz gestellt werden dürfen.
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