Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2012 - 8 O 2729/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Kfz-Kaskoversicherung: Versicherungsschutz nach Stilllegung des Fahrzeugs und Entwendung vom Gelände eines Autohauses; Obliegenheitsverletzung durch Mitarbeiter des Autohauses; sog. GAP-Deckung
- rabüro.de
Zum Begriff des Repräsentanten im Versicherungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Versicherungsschutz nach Stilllegung des Fahrzeugs?
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Stilllegung: Versicherungsschutz bleibt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.07.1996 - IV ZR 287/95
Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Repräsentanten des …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2012 - 8 O 2729/11
Übt der Dritte aber aufgrund eines Vertrags- oder ähnlichen Verhältnisses die Verwaltung des Versicherungsvertrages eigenverantwortlich aus, kann dies unabhängig von einer Übergabe der versicherten Sache für seine Repräsentantenstellung sprechen (BGH VersR 1996, 1229).Tritt der Repräsentant "an die Stelle" des Versicherungsnehmers bzw. Mieters, steht damit grundsätzlich zugleich fest, dass sich dieser ein Fehlverhalten seines Repräsentanten bei der Verwaltung der versicherten Gefahr zurechnen lassen muss, wenn und soweit es auf ein solches Fehlverhalten für die Frage der Leistungspflicht des Versicherers ankommt (BGH VersR 1996, 1229).
- BGH, 07.12.2011 - IV ZR 50/11
Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2012 - 8 O 2729/11
a) Repräsentant ist, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder sonstigen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist (st. Rspr. BGH VersR 2012, 219). - BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08
Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2012 - 8 O 2729/11
Zahlungen von Versicherungsgesellschaften sind ausweislich des Erwägungsgrund (13) der dem § 188 Abs. 2 BGB zugrundeliegenden Zahlungsverzugs-Richtlinie (Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.06.2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, ABl.EG vom 8. August 2000, L 2000/35) keine solchen Entgeltforderungen (BGH NJW 2010, 440). - BGH, 14.03.2007 - IV ZR 102/03
Rechtsfolgen der Übertragung der Pflichten des Versicherungsnehmers auf einen …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2012 - 8 O 2729/11
Die hier im Raume stehenden Tätigkeiten im Rahmen der Vertragsverwaltung schließen allerdings eine Repräsentantenstellung ohne Hinzutreten weiterer Umstände auch für die Risikoverwaltung nicht ein (BGH VersR 2007, 673). - BGH, 18.05.2011 - IV ZR 168/09
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Steuerberatern: Anwendbarkeit der …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2012 - 8 O 2729/11
Repräsentant kann nur sein, wer befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln (Risikoverwaltung; BGH VersR 2011, 1003).