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   LG Nürnberg-Fürth, 05.05.2011 - 8 O 9642/10   

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LG Nürnberg-Fürth, 05.05.2011 - 8 O 9642/10 (https://dejure.org/2011,31751)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 05.05.2011 - 8 O 9642/10 (https://dejure.org/2011,31751)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 8 O 9642/10 (https://dejure.org/2011,31751)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schadensersatzansprüche aus einem Fahrradunfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen von Schadensersatzansprüchen aus einem Fahrradunfall

  • rabüro.de

    Fahrradfahrer hat sich beim Überholen von Kindern so zu verhalten, dass deren Gefährdung ausgeschlossen ist

  • RA Kotz

    Fahrradunfall beim Überholen von Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Aufsichtspflicht für knapp fünf Jahres altes Kind und Schadensersatzansprüche ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.03.2009 - VI ZR 51/08

    Schadensersatzpflicht der Eltern eines 5 ½ jährigen Kindes wegen der Beschädigung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.05.2011 - 8 O 9642/10
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH bestimmt sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was den Eltern in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann (BGH VersR 2009, 790 m.w.N.; BGH VersR 2009, 788).

    Dabei ist regelmäßig ein Kontrollabstand von höchstens 30 Minuten ausreichend, um das Spiel von bisher unauffälligen fünfjährigen Kindern außerhalb der Wohnung bzw. des elterlichen Hauses zu überwachen (BGH VersR 2009, 788).

    Insgesamt gesteht die Rechtsprechung Kindern ab einem Alter von vier Jahren einen solchen Freiraum zu, wobei allerdings eine regelmäßige Kontrolle in kurzen Zeitabständen für erforderlich gehalten wird (BGH VersR 2009, 788).

  • BGH, 24.03.2009 - VI ZR 199/08

    Anforderungen an das Maß der gebotenen Aufsicht bei Kindern im Alter von 7 ½

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.05.2011 - 8 O 9642/10
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH bestimmt sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was den Eltern in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann (BGH VersR 2009, 790 m.w.N.; BGH VersR 2009, 788).

    19 Bei der Prüfung, ob die Beklagten ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, ist nach der Maßstab eines normal entwickelten Kindes im Alter von ca. 4 Jahren und 9 Monaten anzuwenden (vgl. BGH VersR 2009, 790).

    Andernfalls wäre eine vernünftige Entwicklung des Kindes, insbesondere der Lernprozess im Umgang mit Gefahren des Straßenverkehrs, was im Rahmen des § 832 BGB maßgeblich Berücksichtigung finden muss (vgl. BGH VersR 2009, 790), unter keinen Umständen mehr zu gewährleisten.

  • BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07

    Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad-

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.05.2011 - 8 O 9642/10
    Auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg müssen Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht nehmen (BGH VersR 2009, 234).
  • BGH, 13.03.2007 - VI ZR 129/06

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage bei Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.05.2011 - 8 O 9642/10
    Ein solches prozesstaktisches Verhalten in der Absicht, sich durch Übertragung der Aktivlegitimation auf einen Dritten im Prozess die Stellung eines Zeugen zu verschaffen, ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden (BGH VersR 2007, 1291; BGH Urt. v. 12.01..1998 - II ZR 363/96, juris m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1998 - II ZR 363/96

    Sittenwidrigkeit einer Abtretung; Rechtsfolgen des Abzeichnens eines

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.05.2011 - 8 O 9642/10
    Ein solches prozesstaktisches Verhalten in der Absicht, sich durch Übertragung der Aktivlegitimation auf einen Dritten im Prozess die Stellung eines Zeugen zu verschaffen, ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden (BGH VersR 2007, 1291; BGH Urt. v. 12.01..1998 - II ZR 363/96, juris m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1984 - III ZR 172/82

    Rechtsnatur der Aufsichtspflicht über einen Patienten in einer psychiatrischen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.05.2011 - 8 O 9642/10
    Ein Verschulden der aufsichtsbedürftigen Person bei der Schadenszufügung ist nicht Voraussetzung der Schadenersatzpflicht nach § 832 BGB (BGH VersR 1984, 460).
  • BGH, 20.12.1979 - VII ZR 306/78

    Anspruch auf Zahnarzthonorar aus abgetretenem Recht; Prozessführungsbefugnis der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.05.2011 - 8 O 9642/10
    Ungeachtet dessen ist bei der Vernehmung des Zedenten als Zeugen dessen wirtschaftliches Interesse bei der Beweiswürdigung kritisch zu berücksichtigen (BGH NJW 1980, 991).
  • BGH, 02.12.1975 - VI ZR 79/74

    Verkehrssicherungspflicht des Krankenhausträgers; Zutritt zur Säuglings- und

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.05.2011 - 8 O 9642/10
    Grundsätzlich bleibt § 823 BGB allerdings neben § 832 BGB anwendbar (BGH NJW 1976, 1145).
  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.05.2011 - 8 O 9642/10
    Ist eine Feststellungsklage wie hier jedenfalls als unbegründet abzuweisen, kann die Frage nach deren Zulässigkeit offen bleiben (BGHZ 12, 308, 316; Zöller/Greger, 27. Aufl. § 256 Rdn. 7 a.E).
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