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   LG Hannover, 23.06.2016 - 8 O 97/15   

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LG Hannover, 23.06.2016 - 8 O 97/15 (https://dejure.org/2016,76265)
LG Hannover, Entscheidung vom 23.06.2016 - 8 O 97/15 (https://dejure.org/2016,76265)
LG Hannover, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 8 O 97/15 (https://dejure.org/2016,76265)
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   LG Potsdam, 01.04.2016 - 8 O 97/15   

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LG Potsdam, 01.04.2016 - 8 O 97/15 (https://dejure.org/2016,53228)
LG Potsdam, Entscheidung vom 01.04.2016 - 8 O 97/15 (https://dejure.org/2016,53228)
LG Potsdam, Entscheidung vom 01. April 2016 - 8 O 97/15 (https://dejure.org/2016,53228)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus LG Potsdam, 01.04.2016 - 8 O 97/15
    Denn die Vorschrift des § 355 Abs. 2 BGB erfordert keine Kausalität zwischen einem Belehrungsmangel und der Versäumung der Widerrufsffist, sondern stellt allein darauf ab, ob die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß war (vgl. BGH v. 23.06.2009, XI ZR 156/08).

    Auch wenn kein verbundenes Geschäft vorlag, die Beklagte aber dennoch eine entsprechende Belehrung erteilt, musste diese jedenfalls den vorstehend dargestellten Anforderungen entsprechen, um dem vorbezeichneten Schutzzweck Rechnung zu tragen (BGH Urteil vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08; OLG Brandenburg Urteil vom 19.03.2014-4 U64/12).

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus LG Potsdam, 01.04.2016 - 8 O 97/15
    Insoweit kann es sogar dahinstehen, ob der Beklagten bereits deshalb die Berufung auf Verwirkung untersagt ist, weil sie infolge Nichterfüllung ihrer Belehrungspflicht nicht schutzwürdiger ist als die Darlehensnehmerseite (vgl. insoweit Palandt-Heinrichs, § 242 Rn 109 unter Hinweis auf BGH NJW-RR 2007, 257, Randnummer 26,) oder die Verwirkung schon wegen Unterlassens der ihr gemäß § 355 II BGB aF i.V.m. Artikel § 229 § 9 EGBGB möglichen Nachholung der Belehrung nicht in Betracht kommt (vgl. insoweit Palandt-Heinrichs, § 242 Rn 109 unter Hinweis auf BGH NJW-RR 2005, 180).
  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

    Auszug aus LG Potsdam, 01.04.2016 - 8 O 97/15
    Insoweit kann es sogar dahinstehen, ob der Beklagten bereits deshalb die Berufung auf Verwirkung untersagt ist, weil sie infolge Nichterfüllung ihrer Belehrungspflicht nicht schutzwürdiger ist als die Darlehensnehmerseite (vgl. insoweit Palandt-Heinrichs, § 242 Rn 109 unter Hinweis auf BGH NJW-RR 2007, 257, Randnummer 26,) oder die Verwirkung schon wegen Unterlassens der ihr gemäß § 355 II BGB aF i.V.m. Artikel § 229 § 9 EGBGB möglichen Nachholung der Belehrung nicht in Betracht kommt (vgl. insoweit Palandt-Heinrichs, § 242 Rn 109 unter Hinweis auf BGH NJW-RR 2005, 180).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Potsdam, 01.04.2016 - 8 O 97/15
    Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Widerrufsrechts nicht zu beeinträchtigen, darf die Widerrufsbelehrung grundsätzlich keine anderen Erklärungen enthalten, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Belehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder den Verbraucher verwirren können (BGH v. 13.01.2009 - XI ZR 118/08 Tz. 14; BGH v. 10.03.2009-XI ZR 33/08 Tz. 14; BGH v. 15.02.2011 -XI ZR 148/10 Tz. 10).
  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus LG Potsdam, 01.04.2016 - 8 O 97/15
    Vorliegend ist die Belehrung im Hinblick auf § 360 Abs. 1 S.l BGB bereits nicht hinreichend deutlich gestaltet, da sie sich im Rahmen der einheitlichen Vertragsurkunde vom übrigen Vertragstext nicht hinreichend hervorhebt (vergleiche hierzu BGH vom 28.1.2004, IV ZR 58/03).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Potsdam, 01.04.2016 - 8 O 97/15
    Diesem Deutlichkeitsgebot genügt die von der Beklagten erteilte Widerrufsbelehrung nicht (vgl.BGH mit Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 82/10).
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus LG Potsdam, 01.04.2016 - 8 O 97/15
    Letzteres ist der Fall, wenn der Verpflichtete bei objektiver Betrachtung aus dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde und sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (st. Rspr., BGH, Urteil v. 23.01.2014, VII ZR 177/13, NJW 2014, 1230, m.w.N.).
  • BGH, 15.02.2011 - XI ZR 148/10

    Widerrufsrecht beim Verbrauchervertrag: Anforderungen an eine Nachbelehrung

    Auszug aus LG Potsdam, 01.04.2016 - 8 O 97/15
    Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Widerrufsrechts nicht zu beeinträchtigen, darf die Widerrufsbelehrung grundsätzlich keine anderen Erklärungen enthalten, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Belehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder den Verbraucher verwirren können (BGH v. 13.01.2009 - XI ZR 118/08 Tz. 14; BGH v. 10.03.2009-XI ZR 33/08 Tz. 14; BGH v. 15.02.2011 -XI ZR 148/10 Tz. 10).
  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus LG Potsdam, 01.04.2016 - 8 O 97/15
    Vorliegend ist die Belehrung bereits dadurch fehlerhaft, dass die Formulierung "der Lauf der Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" verwendet wurde (BGH, Urteil vom 01.03.2012, III ZR 83/11; OLG Brandenburg, Urteil vom 20.01.2016, 4 U 79/15; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2014, 4 U 64/12; OLG München, Urteil vom 17.01.2012, 5 U 2167/11; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2011, 6 U 79/11).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Potsdam, 01.04.2016 - 8 O 97/15
    Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Widerrufsrechts nicht zu beeinträchtigen, darf die Widerrufsbelehrung grundsätzlich keine anderen Erklärungen enthalten, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Belehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder den Verbraucher verwirren können (BGH v. 13.01.2009 - XI ZR 118/08 Tz. 14; BGH v. 10.03.2009-XI ZR 33/08 Tz. 14; BGH v. 15.02.2011 -XI ZR 148/10 Tz. 10).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2016 - 4 U 79/15

    Darlehensvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts bei Unwirksamkeit der

  • OLG Frankfurt, 07.07.2014 - 23 U 172/13

    Abweichung von Musterbelehrung § 14 I BGB-InfoV

  • BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10

    Widerruf einer treuhandvermittelten Fondsbeteiligung: Wirksamkeit der verwendeten

  • OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12

    Finanzierter Immobilienkauf: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung

  • OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung

  • OLG München, 17.01.2012 - 5 U 2167/11

    Anrechenbarkeit von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung von

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