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   BSG, 25.08.1983 - 8 RK 23/82   

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https://dejure.org/1983,18330
BSG, 25.08.1983 - 8 RK 23/82 (https://dejure.org/1983,18330)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1983 - 8 RK 23/82 (https://dejure.org/1983,18330)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1983 - 8 RK 23/82 (https://dejure.org/1983,18330)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.08.1983 - 8 RK 39/82

    Überleitungszulage - Erhöhung der Dienstbezüge - Dienstaltersstufe

    Auszug aus BSG, 25.08.1983 - 8 RK 23/82
    Auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des 2. Be3VNG über die Übergangszulage, die vom erkennenden Senat im übrigen bejaht wird (vgl hierzu das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom heutigen Tage - 8 RK 39/82 -)" kommt es im vorliegenden Fall nicht an, weil die Revision der Klägerin auf dieses Gesetz und damit auch auf seine Verfassungsmäßigkeit gestützt wird.
  • BSG, 22.11.1968 - 3 RK 3/66

    Zuständigkeit der Betriebskrankenkasse - Besitzübergang eines Betriebsteils -

    Auszug aus BSG, 25.08.1983 - 8 RK 23/82
    Es kann dahingestellt bleiben, ob gegen die versagte Genehmigung einer DO mit Stellenplan die verbundene Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach 5 SN Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) erhoben werden kann, denn nach 5 5" Abs. 3 SGG kann die der Aufsicht unterliegende Körperschaft nicht nur die Aufhebung einer das Aufsichtsrecht überschreitenden Anordnung der Aufsichtsbehörde verlangen, sondern auch deren Verpflichtung zur Vornahme einer für sie günstigen Anordnung, insbesondere der Genehmigung einer autonomen Rechtsnorm, wenn sie geltend macht, daß darauf ein Rechtsanspruch besteht (vgl BSGE 29, 21, 23 f : SozR Nr. 122 zu 5 5" SGG).
  • LSG Bayern, 04.05.2023 - L 5 KR 100/23

    Sozialverfassung: Mitwirkung der Aufsichtsbehörde beim Zustandekommen von

    Die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25.08.1983 -8 RK 23/82, juris), auf die sich die Bf. allein stütze, komme hier nicht mehr zum Tragen und sei durch die neuere Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 30.07.2019 -B 1 A 2/18 R, juris) überholt.

    Mit dem SG ist der Senat allerdings der Auffassung, dass das von der Bf. mehrfach bemühte Urteil des BSG vom 25.08.1983 (8 RK 23/82, juris) hier nicht "fruchtbar" gemacht werden kann.

  • SG München, 23.02.2023 - S 15 KR 1150/22

    Antragsgegner, Einstweilige Anordnung, Abschluss eines Dienstvertrags,

    Die BSG-Rechtsprechung vom 25.08.1983 (8 RK 23/82, Rn. 13, juris), auf die sich die Rechtsauffassung der Antragstellerin alleine stützt, kommt hierbei nicht mehr zum Tragen.
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