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   BSG, 18.03.1993 - 8 RKnU 4/92   

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https://dejure.org/1993,12451
BSG, 18.03.1993 - 8 RKnU 4/92 (https://dejure.org/1993,12451)
BSG, Entscheidung vom 18.03.1993 - 8 RKnU 4/92 (https://dejure.org/1993,12451)
BSG, Entscheidung vom 18. März 1993 - 8 RKnU 4/92 (https://dejure.org/1993,12451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verletztenrente wegen verschiedener Berufskrankheiten - Zulässigkeit einer einheitlichen Entscheidung über die Folgen der einzelnen Berufskrankheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.02.1986 - 2 RU 23/84
    Auszug aus BSG, 18.03.1993 - 8 RKnU 4/92
    Vielmehr wird für jeden Arbeitsunfall von den - ggfs verschiedenen - Unfallversicherungsträgern die Teilrente entsprechend dem jeweiligen Grad der MdE gesondert festgestellt (vgl hierzu im einzelnen und ausführlich das Urteil des BSG vom 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 -).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 5/93

    Unfallversicherungsträger - Entzug einer Verletztenrente - Stützrententatbestand

    Der Senat hat bereits entschieden, daß der Anspruch auf Verletztenrente nach § 581 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) derartige Besonderheiten aufweist, daß er dem Grunde, dh dem Gegenstand nach wesentlich von demjenigen nach § 581 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) verschieden ist (Urteil des Senats vom 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 - in HV-Info 1986, 841; s auch BSG Urteil vom 18. März 1993 - 8 RKnU 4/92 - in HV-Info 1993, 1304), auch wenn für beide gleichermaßen § 580 Reichsversicherungsordnung (RVO) gilt (BSGE 32, 191, 193).

    Aus den gesamten Erwägungen ist auch ersichtlich, daß die Auffassung des Senats nicht im Widerspruch zu seinem Urteil vom 28. Februar 1986 (aaO) und dem Urteil des 8. Senats des BSG vom 18. März 1993 (aaO) steht, in denen neben der besonderen rechtlichen Gestaltung der Voraussetzungen für die kleinen Renten auch die notwendige einheitliche Entscheidung über die (kleine) Verletztenrente und die Folgen anderer Arbeitsunfälle oder zu berücksichtigenden Unfälle iS des § 581 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) betont ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2003 - L 9 U 183/01

    Anspruch auf Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen

    Die MdE ist allein danach zu bemessen, in welchem Ausmaß das Leistungsvermögen des Verletzten durch den einzelnen Unfall gemindert worden ist, was auch dann gilt, wenn durch mehrere Unfälle dasselbe Organ getroffen wird (vgl. BSG, Urteile v. 14. November 1984 - 9b RU 58/83 und v. 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 - und v. 18. März 1993 - 8 RKnU 4/92 - mit jeweils weiteren Nachweisen).

    Entgegen der Auffassung des Berufungsklägers hat der vorliegende Rechtsstreit keine grundsätzliche Bedeutung; denn das BSG hat die von dem Berufungskläger aufgeworfene Rechtsfrage bereits durch die o.g. Urteile vom 14. November 1984 (9b RU 98/83), 28. Februar 1996 (2 RU 23/84) und vom 18. März 1993 ( 8 RKnU 4/92) entschieden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2009 - L 3 U 169/08
    Dies hat zur Folge, dass Gegenstand eines Streites über die Gewährung mehrerer Stützrenten jeweils mit einer MdE unter 20 v.H. nicht die Gewährung einer Teilrente für den einzelnen Arbeitsunfall sein kann, sondern vielmehr sämtliche Stützrenten, weil die Zahlung der einzelnen Stützrente untrennbar mit der der anderen verbunden ist (BSG, Urteil vom 18. März 1993 - 8 RKnU 4/92 - juris; ebenso bereits BSG-Urteil vom 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 - juris).

    Bei einer derartigen Sachlage bedarf der Rechtsstreit keiner einheitlichen Entscheidung auch über andere Arbeitsunfälle, weil eine Stützrente in dem anhängigen Verfahren von vornherein nicht in Betracht kommen kann (BSG-Urteil vom 18. März 1993 a.a.O.).

  • LSG Bayern, 15.12.2004 - L 3 U 169/04

    Gewährung von Verletztenrente nach einem verspätet angemeldeten Arbeitsunfall;

    Einer solchen Erwägung bedurfte es bei der gegebenen Sachlage nicht, weil eine MdE um wenigstens 10 vH ab dem 07.05.2003 wegen der Folgen des Unfalls vom 09.04.2001 nicht in Betracht kommt (BSG Urteil vom 18.03.1993 - 8 RKnU 4/92).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2022 - L 9 U 2671/20
    Zwar hat beim Vorliegen mehrerer Arbeitsunfälle, welche eine MdE von wenigstens 10 v. H. bedingen, eine einheitliche Entscheidung zu erfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 18.03.1993 - 8 RKnU 4/92 -, Juris) und liegt bei dem Kläger aufgrund eines Arbeitsunfalls vom 12.12.2003 keine MdE von 20 v.H. mehr vor (Ablehnung der Rente auf unbestimmte Zeit mit Bescheid vom 07.04.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 01.12.2006), aber ggf. noch von 10 v.H. Nachdem aufgrund der Folgen des Unfalls vom 28.01.2014 aber keine MdE von 10 v.H. bedingt ist, kommt eine Verletztenrente auch nicht aufgrund eines Stützrententatbestands in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 103/17
    Liegen - wie hier - mehrere Arbeitsunfälle vor, die eine MdE von wenigstens 10 vH bedingen können, hat deshalb eine einheitliche Entscheidung zu ergehen (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 18. März 1993 - 8 RKnU 4/92 - juris), wobei das BSG bislang die Auffassung vertreten hat, dass der spätere den ursprünglich angefochtenen (Renten-)Bescheid ergänzt und deshalb nach § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Verfahrens wird (SozR 3-1300 § 48 Nr. 31).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2013 - L 9 U 247/11
    Dies gilt sogar dann, wenn durch mehrere Unfälle dasselbe Organ betroffen wird (vgl. BSG, Urteile vom 14. November 1984, Az.: 9b RU 58/83 und vom 28. Februar 1986, Az.: 2 RU 23/84 sowie vom 18. März 1993, Az.: 8 RKnU 4/92 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen, 12.12.2000 - L 9/3 U 397/98
    Die Sache ist deshalb ohne Rücksicht auf das Bestehen weiterer Berufskrankheiten des Klägers und die durch jene bedingte MdE im Sinne der Zurückweisung der Berufung spruchreif (vgl. Bundessozialgericht - BSG - , Urteil vom 18. März 1993, Az.: 8 RKnU 4/92 - , interne RegNr. 20899).
  • SG Hannover, 12.01.2007 - S 22 U 404/04
    Die MdE ist allein danach zu bemessen, in welchem Ausmaß das Leistungsvermögen des Verletzten durch den ein-zelnen Unfall gemindert worden ist, was auch dann gilt, wenn durch mehrere Unfälle das-selbe Organ betroffen wird (vgl. BSG, Urteile vom 14. November 1984 - 9 bRU 58/83 - und vom 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 - und vom 18. März 1993 - 8 RKnU 4/92 - m.w.N.).
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