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   BSG, 20.01.1977 - 8 RU 38/76   

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BSG, 20.01.1977 - 8 RU 38/76 (https://dejure.org/1977,9311)
BSG, Entscheidung vom 20.01.1977 - 8 RU 38/76 (https://dejure.org/1977,9311)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 1977 - 8 RU 38/76 (https://dejure.org/1977,9311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigung eines Arbeitsunfalls - Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitsverhältnisses) im Sinne der Sozialversicherung - Maßgeblichkeit der tatsächlichen Gestaltung der Beziehungen - Begleitung einer Einkaufsfahrt eines Unternehmers durch einen Mitfahrer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.05.1973 - 12 RK 23/72

    Abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Reise - Reiseleiter - Betreuung von

    Auszug aus BSG, 20.01.1977 - 8 RU 38/76
    Ob zwischen zwei Personen ein Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsverhältnis) im Sinne der Sozialversicherung besteht, hängt nicht von der gewählten Bezeichnung oder der rechtlichen Einordnung durch die Beteiligten ab; maßgebend ist vielmehr die tatsächliche Gestaltung der Beziehungen (vgl. BSGE 36, 7, 8).
  • BSG, 30.11.1962 - 2 RU 174/60

    Ausmaß der Hilfsbedürftigkeit - Verwertung eines ärztlichen Gutachtens als

    Auszug aus BSG, 20.01.1977 - 8 RU 38/76
    Daß die Annahme des LSG auf einer fehlerhaften Auslegung des Gesetzes, insbesondere auf einer Verkennung des Begriffs der Üblichkeit (§ 1356 Abs. 2 BGB) beruht, ist nicht ersichtlich (vgl. Schwinge, Grundlagen des Revisionsrechts, 2. Auflage, S. 118 ff. zur Nachprüfung der unbestimmten Begriffe beim Tatbestandsermessen, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung, insbes. S. 134 f. zur Nachprüfung eines "wichtigen Grundes" und einer Verletzung ehelicher Pflichten; vgl. auch BSG 18, 143, 147: keine Verpflichtung einer Ehefrau, ihren Ehemann auf Dienstreisen zu begleiten, und Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 34. Aufl., § 1356 Anm. 2, wonach es einer Ehefrau regelmäßig sogar verwehrt ist, eine Tätigkeit aufzunehmen, die sie den ganzen Tag von Hause fernhält).
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 32/17 R

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer sporadischen

    Als Unternehmer oder unternehmerähnlich wird eine Tätigkeit verrichtet, wenn die Handlungstendenz nicht auf die Belange eines fremden Unternehmens gerichtet ist, sondern der Verletzte in Wirklichkeit wesentlich allein eigenen Angelegenheiten dienen wollte und es somit an der fremdwirtschaftlichen Zweckbestimmung fehlt (vgl BSG vom 5.7.2005 - B 2 U 22/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 6; BSG vom 28.5.1957 - 2 RU 150/55 - BSGE 5, 168, 174; BSG vom 20.1.1977 - 8 RU 38/76 - SozR 2200 § 539 Nr. 32 sowie BSG vom 13.9.1984 - 4 RJ 37/83 - BSGE 57, 146; Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 2 RdNr 34.12) .

    Schließlich folgt dies aber auch aus der Rechtsprechung der Unfallsenate des BSG, die bereits mehrfach im Rahmen des § 2 Abs. 2 SGB VII bzw § 539 Abs. 2 RVO die Grenzen einer gleichsam "selbstverständlichen" Einstandspflicht unter Ehegatten aufgezeigt hat (BSG vom 1.3.1989 - 2 RU 40/88 - Juris; BSG vom 26.3.1980 - 2 RU 100/79 - USK 80112; BSG vom 20.1.1977 - 8 RU 38/76 - SozR 2200 § 539 Nr. 32; BSG vom 27.1.1976 - 8 RU 14/75 - SozR 2200 § 539 Nr. 14; BSG vom 18.12.1969 - 2 RU 232/67 - Juris) .

    Dieses Ergebnis entspricht schließlich auch der bisherigen Rechtsprechung der Unfallsenate des BSG zum Umfang des Unfallversicherungsschutzes für Ehegatten gemäß § 2 Abs. 2 SGB VII. So hat bereits 1977 der frühere 8. Senat Versicherungsschutz einer Ehefrau nach § 539 Abs. 2 RVO bejaht, die ihren Ehemann auf eine Verkaufsfahrt in die Niederlande begleitete, weil sie gemäß § 1356 Abs. 2 BGB nach den konkreten Lebensverhältnissen der Ehegatten nicht verpflichtet war, ihren Ehemann auf der fraglichen Einkaufsfahrt zu begleiten (BSG vom 20.1.1977 - 8 RU 38/76 - SozR 2200 § 539 Nr. 32).

  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Als Unternehmer oder unternehmerähnlich wird die Tätigkeit hingegen verrichtet, wenn die Handlungstendenz nicht auf die Belange eines fremden Unternehmens gerichtet ist, sondern der Verletzte in Wirklichkeit wesentlich allein eigenen Angelegenheiten dienen wollte und es somit an der fremdwirtschaftlichen Zweckbestimmung fehlt (vgl BSG vom 5.7.2005 - B 2 U 22/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 6; BSG vom 28.5.1957 - 2 RU 150/55 - BSGE 5, 168, 174; BSG vom 20.1.1977 - 8 RU 38/76 - SozR 2200 § 539 Nr. 32; BSG vom 1.2.1979 - 2 RU 65/78 - SozR 2200 § 539 Nr. 55 sowie BSG vom 13.9.1984 - 4 RJ 37/83 - BSGE 57, 146 = SozR 1300 § 103 Nr. 2; Mehrtens in Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 2 RdNr 34.12) .
  • BSG, 10.08.2021 - B 2 U 2/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - dritter Ort - Rückweg aus dem

    Ggf erscheint auch die Annahme einer Wie-Beschäftigung (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII) nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl dazu zB BSG Urteile vom 19.6.2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 - "mithelfende Ehefrau", vom 26.3.1980 - 2 RU 100/79 - juris - "Marktbeobachtung" oder vom 20.1.1977 - 8 RU 38/76 - SozR 2200 § 539 Nr. 32 - "Einkaufsfahrt") .
  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77

    Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines

    Auch das Bundessozialgericht (BSG) hat schon die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe - wegen der größeren "Tatsachenferne" des Revisionsgerichts - dem Tatrichter überlassen, zumal dessen Entscheidung in der Regel kaum Anlaß zu grundsätzlichen, über den Einzelfall hinausgehenden und für eine einheitliche Rechtsanwendung bedeutsamen Überlegungen bietet (Urteil vom 20. Januar 1977 - 8 RU 38/76 - in SozR 2200 § 339 Nr. 32, dort entschieden für die Abgrenzung der Mitarbeit der Ehefrau im Geschäft des Ehemannes, soweit diese nach den jeweiligen ehelichen Verhältnissen "üblich" ist).
  • LSG Bayern, 18.01.2023 - L 3 U 66/21

    Unfallversicherung: Wie-Beschäftigung eines Fluglehrers

    Hierzu führt das BSG in seiner Entscheidung vom 19.6.2018 - B 2 U 32/17 R -, juris Rn. 26 aus, dass eine Tätigkeit als Unternehmer oder unternehmerähnlich verrichtet wird, wenn die Handlungstendenz nicht auf die Belange eines fremden Unternehmens gerichtet ist, sondern der Verletzte in Wirklichkeit wesentlich allein eigenen Angelegenheiten dienen wollte und es somit an der fremdwirtschaftlichen Zweckbestimmung fehlt (vgl. BSG vom 5.7.2005 - B 2 U 22/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 6; BSG vom 28.5.1957 - 2 RU 150/55 - BSGE 5, 168, 174; BSG vom 20.1.1977 - 8 RU 38/76 - SozR 2200 § 539 Nr. 32 sowie BSG vom 13.9.1984 - 4 RJ 37/83 - BSGE 57, 146; Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 2 RdNr. 34.19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - L 15 U 23/18
    Als Unternehmer oder unternehmerähnlich wird eine Tätigkeit verrichtet, wenn die Handlungstendenz nicht auf die Belange eines fremden Unternehmens gerichtet ist, sondern der Verletzte in Wirklichkeit wesentlich allein eigenen Angelegenheiten dienen wollte und es somit an der fremdwirtschaftlichen Zweckbestimmung fehlt (vgl BSG vom 5.7.2005 - B 2 U 22/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 6; BSG vom 28.5.1957 - 2 RU 150/55 - BSGE 5, 168, 174; BSG vom 20.1.1977 - 8 RU 38/76 - SozR2200 § 539 Nr. 32 sowie BSG vom 13.9.1984 - 4 RJ 37/83 - BSGE 57, 146; Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 2 RdNr 34.12).
  • LSG Bayern, 26.02.2015 - L 17 U 248/14

    Arbeitnehmer, Haftungsbeschränkung, Pferdeeinstellungsvertrag

    Maßgebend ist vielmehr das sich aus der tatsächlichen Gestaltung der Beziehungen ergebende Gesamtbild (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 20.01.1977, 8 RU 38/76 juris Rn 8).
  • LSG Hessen, 15.04.1986 - L 3 U 968/82

    Unfallversicherung; Ehegatte; Begleitperson; Betreuungsaufgaben; Kureinrichtung;

    Der Beklagte verkennt ferner, dass nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, die Klägerin durch das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht als verpflichtet anzusehen ist, ihren behinderten Ehemann auch auf Reisen und während einer stationären Heilbehandlung in einer Kureinrichtung zu begleiten und Betreuungspflichten zu erbringen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 30. November 1962 - 2 RU 174/60 - in BSGE 18, 143/147; Urteil vom 20. Januar 1977 - 8 RU 38/76 - in Breithaupt 1977, 687; Urteil vom 31. August 1983 - 2 RU 39/82).
  • LSG stützt sich tragend darauf, dass der Weg der Eheleute vom dritten Ort unangemessen länger ist al, 10.08.2021 - B 2 U 2/20

    Gemeinsame Fahrt von Eheleuten mit dem Motorrad nach Urlaubsabwesenheit zur

    Ggf erscheint auch die Annahme einer Wie-Beschäftigung (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII) nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl dazu zB BSG Urteile vom 19.6.2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 - "mithelfende Ehefrau", vom 26.3.1980 - 2 RU 100/79 - juris - "Marktbeobachtung" oder vom 20.1.1977 - 8 RU 38/76 - SozR 2200 § 539 Nr. 32 - "Einkaufsfahrt").
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