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   BSG, 29.10.1964 - 8 RV 789/62   

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BSG, 29.10.1964 - 8 RV 789/62 (https://dejure.org/1964,8617)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1964 - 8 RV 789/62 (https://dejure.org/1964,8617)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 1964 - 8 RV 789/62 (https://dejure.org/1964,8617)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 24.06.1969 - 10 RV 282/66

    Ablehnung eines beantragten Zugunstenbescheides - Voraussetzungen für die

    Dieser Ansicht, daß auch bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides gemäß § 40 Abs. 1 VerwVG gegebenenfalls Beweise erhoben und insbesondere Gutachten auf einen gemäß § 109 SGG gestellten Antrag hin eingeholt werden müssen, steht nicht das Urteil des 8. Senats des BSG vom 29. Oktober 1964 - 8 RV 789/62 - (in BVBl 1965 S. 43) entgegen, auf welches der Beklagte seine gegenteilige Ansicht stützen zu können glaubt (so auch KOV 1969 S. 49).
  • BSG, 09.02.1971 - 10 RV 54/69
    - einschließlich der Erhebung etwa notwendig verdender Beweise - nur auf die Feststellung der Unrichtigkeit, während die Frage der Rechtswidrigkeit der Ermessensausübung nur im Rahmen des S 54 Abs° 2 Satz 2 SGGgeprüft wird, dann ist nicht zu erkennen, inwiefern insoweit der Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt sein soll (vgl° auch Arto 49 Abs° 4 des Grundgesetzes -GG-)° Der Ansicht, daß auch bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides gemäß 5 40 Abs° 4 VeerG ggf° Beweise erhoben und insbesondere Gutachten auf einen gemäß 5 409 SGG gestellten Antrag hin eingeholt werden müssen, steht auch nicht das Urteil des 8" Senats des BSG vom 29° Oktober 4964 - 8 RV 789/62 (in BVBl 4965, So 45) ent- -.
  • BSG, 28.04.1965 - 9 RV 470/62
    Dagegen rügt die Revision mit Recht, das LSG habe aufgrund des von ihm festgestellten oder unterstellten Sachverhalts nicht die Rechtmäßigkeit des Bescheides vom 24° Mai 1960, mit dem die Erhöhung der MdB wegen beruflicher Betroffenheit abgelehnt worden war, annehmen dürfen" Allerdings kann der Revision nicht darin zugestimmt werden, daß bei Unstimmigkeit zwischen materiellem und formellem Recht @ 40 Abs, 1 VeerG dem Versorgungsbereehtigten einen uneingeschränkten Anspruch auf Abänderung bindend gewordener Beseheide gewähre° Nach der übereinstimmenden Auffassung aller Kriegsdpfersenate des Bundessozialgerichts (BSG) - auch der früheren (7° und 11. Senat) - begründet @ 40 Abs° 1 VeerG nur eine Ermessensverpflichtung der Versorgungsverwaltung bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfange sie im Interesse materieller Gerechtigkeit von bindend gewordenen Entscheidungen abgeben will (vgl" 7, Senat: BSG 15, 140; 8° Senat: Urteil vom 29° Oktober 1964 - 8 RV 789/62 ; 9" Senat: BSG 19, 286, 287; 10, Senat: Urteil vom 28° November 1962 - 10 BV 207/60 - Breithaupt 1965, 343; 11° Senat: BSG 15, 12;19, 12)° Dieser Rechtsprechung stehen grundsätzlich auch nicht, wie das LSG meint, die Urteile vom 5, März 1959 -8 RV 607/57 - (BSG9, 199 : BVB1 1959, 150) und vom 15. November 196"1 - 9 RV 54/59 - (BSG in SozR VeerG @ 40 Nr. 5) entgegen", Die Entscheidung des 8° Senats betrifft keinen Bescheid nach @ 40 Verw"G, sondern einen Bescheid zu Ungunsten des Versorgungsberechtigten nach @ 30 Abs, 4 des Körperbeschädigten-Leistungsgesetzes; das Urteil des erkennenden Senats vom 15° November 1961 setzt sich mit der Frage auseinander, ob die uneingeschränkte Berufung der Versorgungsverwaltung auf die Bindungswirkung eines vor dem Inkrafttreten des Sozialgerichtsgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes erlassenen Bescheides zulässig ist oder einen Rechtsmißbraueh darstellt, weil dadurch die Pflicht zu 30410.
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