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OLG Hamm, 17.02.1999 - 8 U 239/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZG 1999, 836
Wird zitiert von ...
- BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19
Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge
Im Rahmen dieser Norm spielt die Dauer des Vertragsverhältnisses keine Rolle, sondern nur der Zeitabschnitt, für den die Vergütung bemessen ist, unabhängig von Auszahlungsmodus und Fälligkeit (vgl. OLG Hamm 17. Februar 1999 - 8 U 239/97 - zu I 4 der Gründe; Erman/Belling/Riesenhuber BGB 15. Aufl. § 621 Rn. 7; Staudinger/Preis (2019) § 621 Rn. 20; ErfK/Müller-Glöge 20. Aufl. BGB § 621 Rn. 6; Palandt/Weidenkaff 79. Aufl. § 621 Rn. 3; MüKoBGB/Hesse 8. Aufl. § 621 Rn. 18) .