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   OLG Saarbrücken, 27.07.2006 - 8 U 574/05 -165   

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https://dejure.org/2006,43294
OLG Saarbrücken, 27.07.2006 - 8 U 574/05 -165 (https://dejure.org/2006,43294)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.07.2006 - 8 U 574/05 -165 (https://dejure.org/2006,43294)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 8 U 574/05 -165 (https://dejure.org/2006,43294)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.10.1990 - XI ZR 306/89

    Persönliche Haftung des Darlehensnehmers nach Erlöschen der Grundschuld in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2006 - 8 U 574/05
    Hieraus ergibt sich, dass die zuständige Rechtspflegerin am 22.4.2004 die erfolgte Teilbefriedigung auf dem Titel vermerkt hat, so dass der Klägerin in diesem Umfang keine weitere Zwangsvollstreckung droht (vgl. BGH NJW-RR 1989, 124; NJW 1991, 286, 287 [BGH 02.10.1990 - XI ZR 306/89] ).

    Schuldversprechen i. S. von § 780 BGB dar, das, sofern es vorformuliert worden ist, der Inhaltskontrolle nach §§ 9-11 AGBG standhält, wenn es - wie hier - nicht der Sicherung fremder, sondern eigener Verbindlichkeiten des Schuldners dienen soll (vgl. BGH NJW 1991, 286 f. [BGH 02.10.1990 - XI ZR 306/89] unter 1. der Entscheidungsgründe; NJW 1992, 971 f. [BGH 10.12.1991 - XI ZR 48/91] unter II. 1. der Entscheidungsgründe).

    Das Schuldversprechen steht als zusätzliche Sicherung der Kreditforderung selbstständig neben der Grundschuld, wobei der Gläubiger den für die Grundschuld angegebenen Betrag aus der Urkunde nur einmal fordern und vollstrecken kann; soweit er aus der Grundschuld Befriedigung erlangt hat, kann er aus dem Versprechen nicht mehr vorgehen (vgl. BGH NJW 1991, 286 f. [BGH 02.10.1990 - XI ZR 306/89] unter 2. b) der Entscheidungsgründe; NJW 1992, 971 f. [BGH 10.12.1991 - XI ZR 48/91] unter II. 3. der Entscheidungsgründe).

    Andererseits kann der Gläubiger, wenn die Grundschuld aufgrund der Zwangsversteigerung des belasteten Grundstücks erloschen ist, er aus dem Erlös aber nur eine Teilbefriedigung erlangt hat, wegen des offen gebliebenen Grundschuldrestbetrags die weitere Vollstreckung aus dem Schuldversprechen betreiben (vgl. BGH NJW 1991, 286 f. [BGH 02.10.1990 - XI ZR 306/89] unter 2. b) der Entscheidungsgründe).

  • BGH, 21.01.1976 - VIII ZR 148/74

    Voraussetzungen für die Pfändung eines hinterlegten Betrags - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2006 - 8 U 574/05
    Entsprechend dem Zweck des abstrakten Schuldversprechens, dem Gläubiger die Beitreibung seiner Forderung zu erleichtern, braucht dieser sich zur Begründung seines Anspruchs nur auf das abstrakte Schuldversprechen zu berufen und dieses nachzuweisen, während den Schuldner die Beweislast für Einwendungen trifft (vgl. BGH WM 1976, 254 f. unter I. 2. a) und II. 2. der Entscheidungsgründe).

    Lediglich dann, wenn die durch das abstrakte Schuldversprechen gesicherte Schuld nicht oder nicht mehr besteht, kann der Schuldner dessen Rückgewähr wegen ungerechtfertigter Bereicherung ( § 812 BGB ) verlangen bzw. die Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung ( § 821 BGB ) erheben, wobei er insoweit die Beweislast trägt (vgl. BGH WM 1976, 254 f. unter II. 4. der Entscheidungsgründe; NJW-RR 1999, 573, 574 [BGH 30.11.1998 - II ZR 238/97] unter III. der Entscheidungsgründe; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., § 780 Rdnr. 1b, 11 f., § 812 Rdnr. 5 f.).

  • BGH, 10.12.1991 - XI ZR 48/91

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung ohne Eintragung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2006 - 8 U 574/05
    Schuldversprechen i. S. von § 780 BGB dar, das, sofern es vorformuliert worden ist, der Inhaltskontrolle nach §§ 9-11 AGBG standhält, wenn es - wie hier - nicht der Sicherung fremder, sondern eigener Verbindlichkeiten des Schuldners dienen soll (vgl. BGH NJW 1991, 286 f. [BGH 02.10.1990 - XI ZR 306/89] unter 1. der Entscheidungsgründe; NJW 1992, 971 f. [BGH 10.12.1991 - XI ZR 48/91] unter II. 1. der Entscheidungsgründe).

    Das Schuldversprechen steht als zusätzliche Sicherung der Kreditforderung selbstständig neben der Grundschuld, wobei der Gläubiger den für die Grundschuld angegebenen Betrag aus der Urkunde nur einmal fordern und vollstrecken kann; soweit er aus der Grundschuld Befriedigung erlangt hat, kann er aus dem Versprechen nicht mehr vorgehen (vgl. BGH NJW 1991, 286 f. [BGH 02.10.1990 - XI ZR 306/89] unter 2. b) der Entscheidungsgründe; NJW 1992, 971 f. [BGH 10.12.1991 - XI ZR 48/91] unter II. 3. der Entscheidungsgründe).

  • BGH, 23.02.1999 - XI ZR 49/98

    Tilgungsbestimmungsrecht des Schuldners in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2006 - 8 U 574/05
    Ein Tilgungsbestimmungsrecht nach § 366 Abs. 1 BGB stand der Klägerin in der Zwangsvollstreckung nicht zu (vgl. BGH NJW 1999, 1704 f. [BGH 23.02.1999 - XI ZR 49/98] unter II. 2. der Entscheidungsgründe).
  • BGH, 04.11.1997 - XI ZR 181/96

    Inanspruchnahme einer für mehrere Schuldner eingetragenen Grundschuld

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2006 - 8 U 574/05
    Wer - wie hier die Klägerin durch Unterzeichnung der Zweckerklärung vom 1.2.2002 für den ihrem Ehemann von der Beklagten gewährten Kredit - für eine fremde Schuld Sicherheiten gibt, kann vom Sicherungsnehmer nicht erwarten oder verlangen, dass er bei der Verwertung der Sicherheiten unter Zurückstellung der eigenen Interessen auf die Interessen des Sicherungsgebers besondere Rücksicht nimmt und den Erlös vorrangig auf die vom Sicherungsgeber abgesicherte Verbindlichkeit verrechnet (vgl. BGH NJW 1993, 2043 f. [BGH 27.04.1993 - XI ZR 120/92] Rdnr. 19, zit. nach juris; NJW 1998, 601 f. [BGH 04.11.1997 - XI ZR 181/96] Rdnr. 12, zit. nach juris; NJW 2001, 2466 ff. [BGH 26.04.2001 - IX ZR 337/98] Rdnr. 31).
  • BGH, 03.04.2001 - XI ZR 120/00

    Beweislast für Hingabe eines Darlehens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2006 - 8 U 574/05
    Diese materiellrechtlichen Beweislastregeln gelten auch im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage (vgl. BGH NJW 2001, 2096 ff. [BGH 03.04.2001 - XI ZR 120/00] unter II. 1. c) der Entscheidungsgründe; Zöller/ Herget, ZPO, 25. Aufl., § 767 Rdnr. 11).
  • BGH, 27.04.1993 - XI ZR 120/92

    Stellung des Sicherungsgebers bei Sicherung fremder Kreditschuld

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2006 - 8 U 574/05
    Wer - wie hier die Klägerin durch Unterzeichnung der Zweckerklärung vom 1.2.2002 für den ihrem Ehemann von der Beklagten gewährten Kredit - für eine fremde Schuld Sicherheiten gibt, kann vom Sicherungsnehmer nicht erwarten oder verlangen, dass er bei der Verwertung der Sicherheiten unter Zurückstellung der eigenen Interessen auf die Interessen des Sicherungsgebers besondere Rücksicht nimmt und den Erlös vorrangig auf die vom Sicherungsgeber abgesicherte Verbindlichkeit verrechnet (vgl. BGH NJW 1993, 2043 f. [BGH 27.04.1993 - XI ZR 120/92] Rdnr. 19, zit. nach juris; NJW 1998, 601 f. [BGH 04.11.1997 - XI ZR 181/96] Rdnr. 12, zit. nach juris; NJW 2001, 2466 ff. [BGH 26.04.2001 - IX ZR 337/98] Rdnr. 31).
  • BGH, 30.11.1998 - II ZR 238/97

    Beweiswürdigung bei verzögerter Berufung einer Partei auf ein entcheidendes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2006 - 8 U 574/05
    Lediglich dann, wenn die durch das abstrakte Schuldversprechen gesicherte Schuld nicht oder nicht mehr besteht, kann der Schuldner dessen Rückgewähr wegen ungerechtfertigter Bereicherung ( § 812 BGB ) verlangen bzw. die Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung ( § 821 BGB ) erheben, wobei er insoweit die Beweislast trägt (vgl. BGH WM 1976, 254 f. unter II. 4. der Entscheidungsgründe; NJW-RR 1999, 573, 574 [BGH 30.11.1998 - II ZR 238/97] unter III. der Entscheidungsgründe; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., § 780 Rdnr. 1b, 11 f., § 812 Rdnr. 5 f.).
  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 337/98

    Überforderung des Bürgen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2006 - 8 U 574/05
    Wer - wie hier die Klägerin durch Unterzeichnung der Zweckerklärung vom 1.2.2002 für den ihrem Ehemann von der Beklagten gewährten Kredit - für eine fremde Schuld Sicherheiten gibt, kann vom Sicherungsnehmer nicht erwarten oder verlangen, dass er bei der Verwertung der Sicherheiten unter Zurückstellung der eigenen Interessen auf die Interessen des Sicherungsgebers besondere Rücksicht nimmt und den Erlös vorrangig auf die vom Sicherungsgeber abgesicherte Verbindlichkeit verrechnet (vgl. BGH NJW 1993, 2043 f. [BGH 27.04.1993 - XI ZR 120/92] Rdnr. 19, zit. nach juris; NJW 1998, 601 f. [BGH 04.11.1997 - XI ZR 181/96] Rdnr. 12, zit. nach juris; NJW 2001, 2466 ff. [BGH 26.04.2001 - IX ZR 337/98] Rdnr. 31).
  • BGH, 24.11.1992 - XI ZR 98/92

    Kriterien für die Haftung einkommens- und vermögensloser naher Angehöriger des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2006 - 8 U 574/05
    Diese bot der Beklagten gegenüber der Darlehensschuld beider Ehegatten deshalb die geringere Sicherheit, weil die Klägerin insoweit nicht die persönliche Haftung übernommen hatte (vgl. BGH NJW 1993, 322 ff. [BGH 24.11.1992 - XI ZR 98/92] Rdnr. 27 f., zit. nach juris).
  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 362/87

    Rechtsschutzinteresse für Vollstreckungsgegenklage bei Erlöschen der titulierten

  • OLG Saarbrücken, 19.03.2009 - 8 U 197/08

    Berechtigung eines Bruchteilseigentümers zur Erweiterung der Zweckvereinbarung

    Denn diese bot ihr - wie das Landgericht zutreffend angenommen hat - gegenüber der gemeinsamen Darlehensschuld im Hinblick auf die gesamtschuldnerische Haftung des Klägers insoweit die geringere Sicherheit (vgl. Urteil des Senats vom 27.7.2006 - 8 U 574/05 - 165 m. w. N.).
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