Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 20.12.2012

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   OLG Celle, 12.07.2012 - 8 U 61/12   

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OLG Celle, 12.07.2012 - 8 U 61/12 (https://dejure.org/2012,21383)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.07.2012 - 8 U 61/12 (https://dejure.org/2012,21383)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 8 U 61/12 (https://dejure.org/2012,21383)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde für einen ausgewiesenen Rundweg für Radfahrer und Wanderer

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht von Radwanderweg durch Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde für einen ausgewiesenen Rundweg für Radfahrer und Wanderer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Astbruch auf Radwanderweg

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde in Bezug auf Astbruch an einem "Rundweg für Wanderer und Radfahrer"

  • haerlein.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Radwanderwege - Schutz auch vor Gefahren durch Bäume? - Beweislast bei Schäden durch Astbruch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 6
  • NJW-RR 2013, 84
  • NVwZ-RR 2013, 9
  • NZV 2013, 129
  • NZV 2013, 6
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03

    Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume

    Auszug aus OLG Celle, 12.07.2012 - 8 U 61/12
    Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich auch auf den Schutz vor Gefahren durch Bäume an Straßen und Wegen, weshalb ihre Verletzung dem Grunde nach geeignet ist, Haftungsansprüche zu begründen (vgl. BGH, NJW 2004, 1381, zitiert nach juris, Rdnr. 4, für Amtshaftungsansprüche von Straßenbäumen).

    Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt in solchen Fällen nur dann vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine weitere Gefahr durch den Baum hinweisen (insgesamt siehe BGH, NJW 2004, 1381, zitiert nach juris, Rdnr. 5).

    Ihr obliegt auch der Nachweis, dass bei der zumutbaren Überwachung der Bäume eine Schädigung entdeckt worden wäre (BGH, NJW 2004, 1381, zitiert nach juris, Rdnr. 9; OLG Oldenburg, VersR 1977, 845, 846).

    Gerade darin unterscheidet sich die Situation bei einem Baumschaden zu anders gelagerten Verkehrssicherungspflichtverletzungen (z. B. OLG Celle, Urteil vom 13.11.2002, 9 U 121/01, für den Fall einer fehlenden Kanalabdeckung) und steht auch nicht im Widerspruch zu den vom Bundesgerichtshof hierzu aufgestellten Regeln (vgl. BGH, VersR 2004, 877 f., zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 04.02.2003 - 9 U 144/02

    Zur Verkehrssicherungspflicht der Stadt zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden

    Auszug aus OLG Celle, 12.07.2012 - 8 U 61/12
    Aus diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vielfach die Folgerung gezogen, dass eine sorgfältige äußere Gesundheits- und Zustandsprüfung regelmäßig zweimal im Jahr erforderlich ist, nämlich einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand (BGH, a. a. O., Rdnr. 6, unter Verweis auf OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467, und 1997, 463 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 968; OLG Brandenburg, OLGR 2002, 411).
  • BGH, 15.12.1988 - III ZR 112/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Landstraße

    Auszug aus OLG Celle, 12.07.2012 - 8 U 61/12
    Allerdings richtet sich der Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Straßen und Wege danach, für welche Art von Verkehr ein Weg nach seinem äußeren Bild unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsauffassung gewidmet ist (BGH, VersR 1989, 847, 848).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1990 - 18 U 228/89

    Pflicht zur sorgfältigen äußeren Prüfung von Straßenbäumen

    Auszug aus OLG Celle, 12.07.2012 - 8 U 61/12
    Aus diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vielfach die Folgerung gezogen, dass eine sorgfältige äußere Gesundheits- und Zustandsprüfung regelmäßig zweimal im Jahr erforderlich ist, nämlich einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand (BGH, a. a. O., Rdnr. 6, unter Verweis auf OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467, und 1997, 463 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 968; OLG Brandenburg, OLGR 2002, 411).
  • OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 142/97

    Versicherung Kaskoversicherung Alkohol Fahruntüchtigkeit Kausalität

    Auszug aus OLG Celle, 12.07.2012 - 8 U 61/12
    Wie bereits das Landgericht angeführt hat, dienen Verkehrssicherungspflichten nicht dazu, einzelne Verkehrsteilnehmer vor dem allgemeinen Lebensrisiko zu schützen und dessen Folgen auf den Sicherungspflichtigen abzuwälzen (OLG Koblenz, OLGR 1998, 404, 405).
  • OLG Oldenburg, 03.02.1977 - 1 U 173/76

    Verkehrssicherungspflichtiger; Schuldvorwurf; Äste von Straßenbäumen;

    Auszug aus OLG Celle, 12.07.2012 - 8 U 61/12
    Ihr obliegt auch der Nachweis, dass bei der zumutbaren Überwachung der Bäume eine Schädigung entdeckt worden wäre (BGH, NJW 2004, 1381, zitiert nach juris, Rdnr. 9; OLG Oldenburg, VersR 1977, 845, 846).
  • OLG Celle, 13.11.2002 - 9 U 121/01
    Auszug aus OLG Celle, 12.07.2012 - 8 U 61/12
    Gerade darin unterscheidet sich die Situation bei einem Baumschaden zu anders gelagerten Verkehrssicherungspflichtverletzungen (z. B. OLG Celle, Urteil vom 13.11.2002, 9 U 121/01, für den Fall einer fehlenden Kanalabdeckung) und steht auch nicht im Widerspruch zu den vom Bundesgerichtshof hierzu aufgestellten Regeln (vgl. BGH, VersR 2004, 877 f., zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 15.12.2020 - 2 U 66/20

    Verkehrssicherungspflicht: Umfang der Haftungsfreistellung der Waldbesitzer in

    Soweit das Oberlandesgericht Celle für einen Unfall durch einen Astbruch auf einem Rundweg für Wanderer und Fahrradfahrer Verkehrssicherungspflichten der Gemeinde erwogen (im Ergebnis aber durch eine einmal jährliche Kontrolle zur Winterzeit als erfüllt angesehen) hat, hat es die Regelungen des Niedersächsischen Waldgesetzes gerade nicht angewandt (vgl. OLG Celle, Urteil v. 12.07.2012, 8 U 61/12, NJW-RR 2013, 84).

    Zu der vom Kläger erneut angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 12.07.2012 (8 U 61/12, NJW-RR 2013, 84) hat der Senat bereits Stellung genommen; sie veranlasst auch bei erneuter Prüfung keine andere Entscheidung im vorliegenden Rechtsstreit.

  • OLG Dresden, 06.03.2013 - 1 U 987/12

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs aus Verletzung der

    Ihr obliegt daher auch der Nachweis, dass bei der zumutbaren Überwachung des Straßenbaums eine Schädigung entdeckt worden wäre (vgl. OLG Celle, Urteil vom 12.07.2012, Az.: 8 U 61/12, Rn. 30, zitiert nach juris).

    Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, wonach ein Baum, bevor er umfällt, bei einer normalen Sichtkontrolle und schon gar nicht mehrere Monate zuvor, erkennbare Krankheitssymptome aufweisen muss (vgl. OLG Celle, Urteil vom 12.07.2012, Az.: 8 U 61/12, Rn. 31, zitiert nach juris).

  • OLG Brandenburg, 15.01.2019 - 2 U 49/17

    Amtshaftung in Brandenburg: Beschädigung eines Kfz durch herabstürzenden Ast

    Den der Klägerin obliegende Nachweis der Amtspflichtverletzung, mithin, dass bei der zumutbaren Überwachung des Straßenbaums eine Schädigung entdeckt worden wäre (vgl. OLG Celle, Urteil vom 12.7.2012, Az.: 8 U 61/12, Rn. 30, zitiert nach juris) und in dessen Folge weitere Maßnahmen zum Schutze des Straßenverkehrs eingeleitet und die Schädigung des Eigentums der Klägerin verhindert worden wäre, ist - entgegen dem angefochtenen Urteil - geführt.
  • LG Arnsberg, 01.06.2017 - 4 O 453/15

    Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers bei Straßenbäumen

    Anders die Situation bei Straßenbäumen: Hier ist nach gefestigter Rechtsprechung in angemessenen Abständen eine äußere Sichtprüfung vorzunehmen, bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit eines Baumes, und zwar regelmäßig mindestens zweimal jährlich im belaubten und unbelaubten Zustand (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2003 - 9 U 144/02; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.04.2002 - 2 U 17/01; OLG Celle, Urteil vom 12.07.2012 - 8 U 61/12).

    Ihnen obliegt der Nachweis, dass bei einer zumutbaren Überwachung des Baumbestandes eine Schädigung entdeckt worden wäre; weil das Umstürzen eines Baumes vielfältige Ursachen haben kann, kommen ihnen keine Beweiserleichterungen, etwa nach Art des Anscheinsbeweises, zugute (vgl. BGH, Urteil vom 04.03.2004 - III ZR 225/03; OLG Celle, Urteil vom 12.07.2012 - 8 U 61/12).

  • OLG Brandenburg, 08.01.2024 - 2 U 10/23
    Auch eine pflichtwidrige Unterlassung war schadenskausal und ist haftungsbegründend nur dann, wenn eine regelmäßige Kontrolle zur Entdeckung der von dem Baum etwa aufgrund einer Schädigung ausgehenden Gefahren geführt hätte (BGH, Urteil vom 4. März 2004 - III ZR 225/03 -, NJW 2004, 1381 = MDR 2004, 806, Rdnr. 6 bei juris; Senat, Urteil vom 15. Januar 2019 - 2 U 49/17 -, Rdnr. 23 bei juris; OLG Celle, Urteil vom 12. Juli 2012 - 8 U 61/12 -, NJW-RR 2013, 84, Rdnr. 29 bei juris).
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   OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - I-8 U 61/12   

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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2012 - I-8 U 61/12 (https://dejure.org/2012,57173)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - I-8 U 61/12 (https://dejure.org/2012,57173)
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