Rechtsprechung
   KG, 17.09.2009 - 8 U 71/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10363
KG, 17.09.2009 - 8 U 71/09 (https://dejure.org/2009,10363)
KG, Entscheidung vom 17.09.2009 - 8 U 71/09 (https://dejure.org/2009,10363)
KG, Entscheidung vom 17. September 2009 - 8 U 71/09 (https://dejure.org/2009,10363)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert der Räumungsklage des Hauptvermieters gegen den Untermieter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streitwert; Klage des Hauptvermieters gegen den Untermieter

  • Judicialis

    ZPO § 3

  • prewest.de PDF, S. 44

    §3 ZPO; § 546 BGB
    Streitwert; Räumungsklage gegen den Untermieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert der Räumungsklage des Hauptvermieters gegen den Untermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Klage gegen Untermieter: Streitwert nach Hauptmietzins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert der Klage des Hauptvermieters auf Räumung und Herausgabe gegen den Untermieter? (IMR 2010, 37)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 101 O 58/08
  • KG, 17.09.2009 - 8 U 71/09
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 25.08.2005 - 8 W 37/05

    Räumungsprozess: Streitwert für Räumungsklage gegen Untermieter

    Auszug aus KG, 17.09.2009 - 8 U 71/09
    Klagt der Hauptvermieter auf Räumung und Herausgabe gegen den Untermieter, so ist für die Bestimmung des Streitwerts der Hauptmietzins und nicht der Untermietzins heranzuziehen (Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 3, Rdnr. 16, Stichwort Mietstreitigkeiten; KG, KGR Berlin 2005, 974; OLG Düsseldorf, MDR 1998, 126).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.1997 - 24 W 89/97
    Auszug aus KG, 17.09.2009 - 8 U 71/09
    Klagt der Hauptvermieter auf Räumung und Herausgabe gegen den Untermieter, so ist für die Bestimmung des Streitwerts der Hauptmietzins und nicht der Untermietzins heranzuziehen (Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 3, Rdnr. 16, Stichwort Mietstreitigkeiten; KG, KGR Berlin 2005, 974; OLG Düsseldorf, MDR 1998, 126).
  • KG, 18.02.2013 - 8 W 10/13

    Streitwert der auf §§ 546 Abs. 2, 985 BGB gestützten Räumungs- und

    Abzustellen ist dabei grundsätzlich nicht auf den vom Untermieter an den Untervermieter zu zahlenden Untermietzins, sondern auf den vom Mieter an den Vermieter zu zahlenden Hauptmietzins (Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage, § 3, Rdnr. 16, Stichwort Mietstreitigkeiten; OLG Düsseldorf, MDR 1988, 126; Kammergericht, Beschluss vom 17. September 2009 - 8 U 71/09; Kammergericht, Beschluss vom 26. November 2012 - 8 W 77/12 -).
  • KG, 26.11.2012 - 8 W 77/12

    Streitwert einer Räumungs- und Herausgabeklage gegen den Untermieter

    Abzustellen ist dabei grundsätzlich nicht auf den vom Untermieter an den Untervermieter zu zahlenden Untermietzins, sondern auf den vom Mieter an den Vermieter zu zahlenden Hauptmietzins (Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage, § 3, RDnr.16, Stichwort Mietstreitigkeiten, KG, KGR Berlin 2005, 974; OLG Düsseldorf, MDR 1988, 126; Kammergericht, Beschluss vom 17. September 2009 - 8 U 71/09 -).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 22.03.2012 - 210 C 370/11

    Ersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten bei Untermieterräumung

    Der Streitwert für die Räumung eines ehemaligen Untermieters bemisst sich nach demjenigen des Hauptmietverhältnisses (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 17. September 2009 - 8 U 71/09, GE 2010, 124) und beträgt somit den Wert der Jahresmiete, mithin 9.100,80 Euro (12 x 758, 40 Euro).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.08.2010 - I-8 U 71/09   

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https://dejure.org/2010,80256
OLG Düsseldorf, 26.08.2010 - I-8 U 71/09 (https://dejure.org/2010,80256)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.08.2010 - I-8 U 71/09 (https://dejure.org/2010,80256)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. August 2010 - I-8 U 71/09 (https://dejure.org/2010,80256)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.08.2010 - 8 U 71/09
    Die Wahl der Behandlungsmethode ist grundsätzlich Sache des Arztes; über Alternativen ist ein Patient nur dann zu informieren, wenn mehrere gleichermaßen indizierte und übliche Methoden existieren, die wesentlich unterschiedliche Erfolgschancen und Risiken aufweisen (BGH NJW 2005, 1718).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.08.2010 - 8 U 71/09
    Die jetzige Behauptung, man hätte bereits anlässlich des ersten Klinikaufenthaltes eine Sectio vornehmen müssen, betrifft einen anderen Abschnitt des Behandlungsverlaufes; das Vorbringen in erster Instanz wird damit nicht lediglich in zulässiger Weise konkretisiert, sondern es wird ein neuer Angriff vorgetragen (vgl. BGHZ 159, 245).
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   OLG Frankfurt, 03.11.2009 - 8 U 71/09   

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https://dejure.org/2009,77146
OLG Frankfurt, 03.11.2009 - 8 U 71/09 (https://dejure.org/2009,77146)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.11.2009 - 8 U 71/09 (https://dejure.org/2009,77146)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. November 2009 - 8 U 71/09 (https://dejure.org/2009,77146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Arzthaftungsrecht: Richtige Wahl der Therapiemethode (hier: Herzkatheter mit Stentimplantation)

  • Wolters Kluwer

    Arzthaftungsrecht: Richtige Wahl der Therapiemethode (hier: Herzkatheter mit Stentimplantation)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2009 - 8 U 71/09
    Eine Aufklärung kann nur dann erforderlich werden, wenn die Behandlungsalternativen zu jeweils wesentlich unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder wesentlich unterschiedliche Risiken oder Erfolgschancen bieten (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.3.2005 - VI ZR 313/03 - VersR 2005, 836 m.w.N.).
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   SG Aachen, 17.03.2010 - S 8 U 71/09   

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https://dejure.org/2010,14270
SG Aachen, 17.03.2010 - S 8 U 71/09 (https://dejure.org/2010,14270)
SG Aachen, Entscheidung vom 17.03.2010 - S 8 U 71/09 (https://dejure.org/2010,14270)
SG Aachen, Entscheidung vom 17. März 2010 - S 8 U 71/09 (https://dejure.org/2010,14270)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...

  • LG München II, 09.06.2016 - 3 O 4791/14

    Ersatz für privatärztliche Behandlungskosten durch die BG

    In einem Fall des Sozialgerichts Aachen, Urteil vom 17.03.2010, Az. S 8 U 71/09, wurden mit dieser Begründung der Ersatz selbst beschaffter privatärztlicher Leistungen abschlägig verbeschieden.
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