Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 8 U 88/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§ 823 Abs. 1 BGB
Es muss bei einer größeren Operation nicht ohne Weiteres darauf hingewiesen werden, dass ein allgemeines Risiko besteht, im ungünstigsten Fall versterben zu können - Justiz Hessen
§ 823 Abs 1 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Risikoaufklärung bei einer Hüftgelenksoperation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Anforderungen an die Risikoaufklärung bei einer Hüftgelenksoperation - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Nicht in jedem Fall muss auf das Mortalitätsrisiko hingewiesen werden
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 17.03.2010 - 10 O 96/07
- OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 8 U 88/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88
Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 8 U 88/10
Das hier entwickelte Szenario einer "kaschierten" Gefäßverletzung, die zu inneren, nicht erkennbaren Blutungen führt, verbunden mit einer atypischen Herzfrequenz ist ein so fernliegender und außergewöhnlicher tragischer Geschehensablauf, dass man von dem aufklärenden Operateur nicht verlangen kann, eine solch atypische Entwicklung im Rahmen seines Aufklärungsgesprächs zu berücksichtigen und hierauf nochmals im Einzelnen einzugehen (vgl. dazu BGH VersR 1989, 514, 516 - tödlicher Ausgang einer durch Schulterinjektion gesetzten Infektion;… weitere Nachweise bei: Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kap. C., Rn 45). - BGH, 19.11.1985 - VI ZR 134/84
Anforderungen an Aufklärungspflicht über Embolierisiko bei grösseren Operationen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 8 U 88/10
Sofern der Patient den Eingriff nicht erkennbar für gänzlich ungefährlich hält, darf der Arzt deshalb grundsätzlich voraussetzen, dass dieser mit den allgemeinen Operationsrisiken rechnet und dass die möglichen Ursachen solcher allgemeiner Komplikationen nicht nochmals im Einzelnen genannt werden müssen (BGH NJW 1986, 780; vgl. OLG Köln VersR 1990, 662 - Hüftgelenksendopothese-Thrombose-/Embolierisiko). - BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07
Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 8 U 88/10
Der Bundesgerichtshof hat erst unlängst in der von der Klägerin zitierten Entscheidung vom 18.11.2008 (Az.: VI ZR 198/07 = VersR 2009, 257) nochmals klargestellt, dass der Arzt im Aufklärungsgespräch nicht jede, noch so entfernt liegende Gefahrenmöglichkeit nennen muss.
- BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89
Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 8 U 88/10
21 Ein ausdrücklicher Hinweis auf das Mortalitätsrisiko ist erforderlich, wenn es entweder angesichts des gesundheitlichen Risikoprofils des Patienten oder angesichts der dem Eingriff anhaftenden besonderen Gefahren als nicht fernliegende Komplikation angesehen werden kann (vgl. BGH VersR 1990, 1010, 1011 - Pericardektomie bei sog. Panzerherz). - OLG Köln, 16.02.1989 - 7 U 60/87
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 8 U 88/10
Sofern der Patient den Eingriff nicht erkennbar für gänzlich ungefährlich hält, darf der Arzt deshalb grundsätzlich voraussetzen, dass dieser mit den allgemeinen Operationsrisiken rechnet und dass die möglichen Ursachen solcher allgemeiner Komplikationen nicht nochmals im Einzelnen genannt werden müssen (BGH NJW 1986, 780; vgl. OLG Köln VersR 1990, 662 - Hüftgelenksendopothese-Thrombose-/Embolierisiko). - OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 5 U 87/00
Aufklärungspflicht des Arztes - Operation - Sterblichkeitsrate - risikoärmere …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 8 U 88/10
19 Es ist allgemeinkundig, dass jede größere, unter Narkose vorgenommene Operation mit allgemeinen Gefahren verbunden ist, die im unglücklichen Fall zu schweren Gesundheitsschäden bis hin zum Tod führen können (vgl. dazu BGH VersR 1980, 68, 69 - Appendektomie; OLG Nürnberg, OLG-Report 2001, 177 - Bauchspeicheldrüsenoperation).
- OLG Braunschweig, 08.12.2011 - 8 U 172/10
Zahlungsanspruch eines Eigentümers von mit Erbbaurechten belasteten Grundstücken …
Zu den Kosten der Rechtsverfolgung, die vom Schuldner zu erstatten sind, gehören die Kosten für alle Maßnahmen, die im Zeitpunkt seiner Entscheidung, seinen Anspruch vorprozessual oder prozessual zu verfolgen, als sachdienlich zur Rechtsverfolgung anzusehen sind (…vgl. MK-Ernst, 5 Aufl., § 286 Rz. 154; vgl. Senat, Urt. v. 14.10.2010 - 8 U 88/10 - n.v.).