Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.06.1990 - 8 U 89/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6852
OLG Düsseldorf, 07.06.1990 - 8 U 89/89 (https://dejure.org/1990,6852)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.1990 - 8 U 89/89 (https://dejure.org/1990,6852)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 1990 - 8 U 89/89 (https://dejure.org/1990,6852)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,6852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 539 Abs. 2; RVO § 636 Abs. 1; BGB § 833; BGB § 847
    Versicherungsschutz für Tierhüter bei Katzenbiß beim Tierarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Perserkatze

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1152 (Ls.)
  • NJW-RR 1991, 605
  • VersR 1991, 1036
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 26.09.2002 - 6 U 14/02

    Schutzbereich der Tierhalterhaftung

    Deswegen hat in einem teilweise vergleichbaren Fall das OLG Düsseldorf die (damals in der RVO geregelte) Haftungsablösung durchgreifen lassen und demjenigen, der als Helfer bei einer tierärztlichen Behandlung von dem Tier verletzt worden war, zivilrechtliche Ansprüche auf Ersatz des Personenschadens mit der Begründung versagt, er sei aufgrund seiner helfenden Tätigkeit gesetzlich versichert gewesen (VersR 91, 1036 = NJW-RR 91, 605; ebenso OLG Oldenburg, r+s 02, 283).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2012 - 1 W 12/12

    Ansprüche des Halters eines Pkw wegen der Verletzung durch Hilfe leistende

    Der Art nach muss die Tätigkeit sonst von Personen verrichtet werden können, die in einem Betrieb des betroffenen Gewerbes üblicherweise beschäftigt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.1990, 8 U 89/89; ebenso OLG München, Urteil vom 19.03.2009, 24 U 346/08, jeweils zitiert aus JURIS).

    Daraus folgt, dass auch Tätigkeiten, die aus Gefälligkeit erbracht werden und nur aus einem einzelnen Handgriff oder einer kurzen Leistung bestehen, unter den gesetzlichen Versicherungsschutz fallen mit der Folge, dass eine Individualhaftung wegen durch die Tätigkeit erlittener Verletzungen ausgeschlossen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.1990, 8 U 89/89, zitiert aus JURIS unter Hinweis auf BGH NJW 1987, 1643).

  • OLG Oldenburg, 11.12.2001 - 12 U 105/01

    Schmerzensgeld; Arbeitsunfall; Tierarzt; Tierhalter; Tierarztpraxis;

    Entscheidend ist allein, ob der Geschädigte "wie ein Beschäftigter" für den Unfallbetrieb tätig geworden ist (BGH NJW 1987, 1643; vgl. auch zur Hilfeleistung für einen Tierarzt OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 605).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 11/08

    Unfallversicherungsschutz bei der nichterforderlichen Mithilfe bei der Behandlung

    Die Klägerinnen zu 1. und 2. haben am 26. Mai 2003 Klage vor dem Sozialgericht (SG) Lüneburg erhoben und zur Begründung vorgetragen, die Beigeladene sei hier - wie sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 7. Juni 1990 (Az: 8 U 89/89) ergebe - als Tierhalterin im Interesse der Tierarztpraxis tätig geworden und als eine Wie-Beschäftigte einzustufen.
  • OLG Koblenz, 05.03.2001 - 12 U 1355/99

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schmerzensgeld und auf Ersatz des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Frankfurt/Main, 16.09.2008 - 16 Ca 517/08

    Haftungspriviligierung i.R.e. unter Mitarbeitern geschehenen Arbeitsunfalls;

    In dieser unstreitig unübersichtlichen Situation kann selbst dann, wenn die Beklagte zu 2) die Klägerin, wie diese behauptet, trotz mangelnder Schutzmaßnahmen angewiesen haben sollte, den Kater zu ergreifen, nicht angenommen werden, die Beklagte zu 2) habe die konkrete Verletzung der Klägerin auch nur billigend in Kauf genommen (vgl. entsprechend für den Haftungsausschluss einer Tierärztin für Verletzungen des Hüters einer Katze, der diese bei einer tierärztlichen Behandlung festhielt und durch einen Biss verletzt wurde, OLG Düsseldorf, 7. Juni 1990 - 8 U 89/89 - VersR 1991, 1036, zu 1 der Gründe).
  • SG Lüneburg, 09.12.2010 - S 2 U 99/10

    Vorliegen eines Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Unfallversicherung für

    Der Auffassung des OLG Düsseldorf konnte sich die Kammer daher nicht anschließen (OLG Düsseldorf Versicherungsrecht 1991, 1036).
  • SG Lüneburg, 10.12.2010 - S 2 U 99/10

    Gesetzliche Unfallversicherung: Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Unfall eines

    Der Auffassung des OLG Düsseldorf konnte sich die Kammer daher nicht anschließen (OLG Düsseldorf Versicherungsrecht 1991, 1036).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht