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   VG Hamburg, 29.01.1993 - 8 VG 79/93   

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https://dejure.org/1993,12389
VG Hamburg, 29.01.1993 - 8 VG 79/93 (https://dejure.org/1993,12389)
VG Hamburg, Entscheidung vom 29.01.1993 - 8 VG 79/93 (https://dejure.org/1993,12389)
VG Hamburg, Entscheidung vom 29. Januar 1993 - 8 VG 79/93 (https://dejure.org/1993,12389)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zum besonderen Härtefall gem BSHG § 26 S 2 - Schulbesuch eines Drogengefährdeten - keine Nebenbeschäftigung möglich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - L 10 AS 545/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft

    Weiter sind Fälle in Betracht zu ziehen, in denen (2.) die konkrete Ausbildung belegbar ausnahmsweise die einzige realistische Chance ist, Zugang zum Erwerbsleben zu erhalten (etwa OVG Hamburg Beschluss vom 9. September 1997 - Bs IV 36/97 - FEVS 48, 327, 328 , Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss vom 29. Januar 1993 - 8 VG 79/93 - info also 1994, 38 ff ), sowie Sachverhalte, in denen (3.) die finanzielle Grundlage für die Ausbildung, die zuvor gesichert gewesen war, entfallen ist, wenn dies vom Hilfebedürftigen nicht zu vertreten und die Ausbildung schon fortgeschritten ist und er begründete Aussicht hat, nach der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit ausüben zu können (LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 14. April 2005 - L 8 AS 36/05 ER - FEVS 56, 511 ff in Fortführung der Rechtsprechung des OVG Niedersachsen aaO; sich anschließend LSG Hessen Beschluss vom 11. August 2005 - L 9 AS 14/05 ER - und LSG Hamburg Beschluss vom 24. November 2005 - L 5 B 256/05 ER AS -, die beiden zuletzt genannten Entscheidungen veröffentlicht in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.11.2006 - L 10 B 981/06

    Auslegung des Rechtsbegriffs der besonderen Härte; Einschätzung der beruflichen

    Weiter sind Fälle in Betracht zu ziehen, in denen (2.) die konkrete Ausbildung belegbar ausnahmsweise die einzige realistische Chance ist, Zugang zum Erwerbsleben zu erhalten (etwa OVG Hamburg Beschluss vom 9. September 1997 - Bs IV 36/97 - FEVS 48, 327, 328 (besondere Persönlichkeitsstruktur), Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss vom 29. Januar 1993 - 8 VG 79/93 - info also 1994, 38 ff (Suchtgefährdeter)), sowie Sachverhalte, in denen (3.) die finanzielle Grundlage für die Ausbildung, die zuvor (insbes. durch Leistungen öffentlicher Träger) gesichert gewesen war, entfallen ist, wenn dies vom Hilfebedürftigen nicht zu vertreten und die Ausbildung schon fortgeschritten ist und er begründete Aussicht hat, nach der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit ausüben zu können (LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 14. April 2005 - L 8 AS 36/05 ER - FEVS 56, 511 ff in Fortführung der Rechtsprechung des OVG Niedersachsen aaO; sich anschließend LSG Hessen Beschluss vom 11. August 2005 - L 9 AS 14/05 ER - und LSG Hamburg Beschluss vom 24. November 2005 - L 5 B 256/05 ER AS -, die beiden zuletzt genannten Entscheidungen veröffentlicht in Juris).
  • VG Braunschweig, 25.06.2003 - 3 B 342/03

    Ausbildung; besondere Härte; Sozialhilfe

    Es liegt auch kein dem Beschluss des VG Hamburg vom 29.01.1993 (8 VG 79/93, info also 1994, 38 ff.) vergleichbarer Fall vor.
  • SG Lüneburg, 23.09.2008 - S 25 AS 155/08
    Weiter sind Fälle in Betracht zu ziehen, in denen (2.) die konkrete Ausbildung belegbar ausnahmsweise die einzige realistische Chance ist, Zugang zum Erwerbsleben zu erhalten (vgl. etwa Oberwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 09. September 1997 - Bs IV 36/97, FEVS 48, 327, 328 (besondere Persönlichkeitsstruktur); auch Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 29. Januar 1993 - 8 VG 79/93, info also 1994, 38 ff. (Suchtgefährdeter), sowie Sachverhalte, in denen (3.) die finanzielle Grundlage für die Ausbildung, die zuvor gesichert gewesen war, entfallen ist, wenn dies vom Hilfebedürftigen nicht zu vertreten und die Ausbildung schon fortgeschritten ist und er begründete Aussicht hat, nach der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit ausüben zu können (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. April 2005 - L 8 AS 36/05 ER, FEVS 56, 511 ff. in Fortführung der Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, a. a. O.; sich anschließend Landessozialgericht Hessen, Beschluss vom 11. August 2005 - L 9 AS 14/05 ER und Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 24. November 2005 - L 5 B 256/06 ER AS; vgl. insgesamt zu den Fallgruppen: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05. Juli 2006, - L 10 AS 545/06).
  • SG Lüneburg, 28.11.2006 - S 25 AS 1283/06
    Weiter sind Fälle in Betracht zu ziehen, in denen (2.) die konkrete Ausbildung belegbar ausnahmsweise die einzige realistische Chance ist, Zugang zum Erwerbsleben zu erhalten (vgl. etwa O-berwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 09. September 1997 - Bs IV 36/97 - FEVS 48, 327, 328 (besondere Persönlichkeitsstruktur); auch Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 29. Januar 1993 - 8 VG 79/93 - info also 1994, 38 ff. (Suchtgefährdeter), sowie Sachverhalte, in denen (3.) die finanzielle Grundlage für die Ausbildung, die zuvor gesichert gewesen war, entfallen ist, wenn dies vom Hilfebedürftigen nicht zu vertreten und die Ausbildung schon fortgeschritten ist und er begründete Aussicht hat, nach der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit ausüben zu können (vgl. Landessozialgericht Nieder-sachsen-Bremen, Beschluss vom 14. April 2005 - L 8 AS 36/05 ER - FEVS 56, 511 ff. in Fortführung der Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, a. a. O.; sich anschließend Landessozialgericht Hessen, Beschluss vom 11. August 2005 - L 9 AS 14/05 ER - und Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 24. November 2005 - L 5 B 256/06 ER AS - vgl. insgesamt zu den Fallgruppen: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05. Juli 2006, - L 10 AS 545/06 -).
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