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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 8 B 1224/06   

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https://dejure.org/2006,18237
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 8 B 1224/06 (https://dejure.org/2006,18237)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.07.2006 - 8 B 1224/06 (https://dejure.org/2006,18237)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 8 B 1224/06 (https://dejure.org/2006,18237)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs; Verletzung des Zeugnisverweigerungsrechts bei Auferlegung der Führung eines Fahrtenbuchs; Kriterien für die Verhältnismäßigkeit einer angeordneten Fahrtenbuchauflage; Beachtlichkeit der Schwere des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Aachen, 19.01.2024 - 10 L 1019/23

    Fahrtenbuchauflage; 12 Monate; Geschwindigkeitsüberschreitung; Messgerät;

    vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94.99 -, juris, Rn. 2, und Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 -, juris, Rn. 10; OVG NRW, Beschlüsse vom 15. März 2007 - 8 B 2746/06 -, juris, Rn. 20, m. w. Nw., und vom 27. Juli 2006 - 8 B 1224/06 -, juris, Rn. 6.
  • VG Minden, 17.01.2013 - 2 K 1957/12

    Zwillingseigenschaft schützt nicht vor Fahrtenbuchauflage

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 -, NJW 1982, 568; BVerwG, Beschluss vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 -, BayVBl. 2000, 380; Beschluss vom 17.07.1986 - 7 B 234.85 -, NJW 1987, 143; Beschluss vom 12.02.1980 - 7 B 82.79 -, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 7; OVG NRW, Beschluss vom 27.02.2006 - 8 B 1224/06 -, juris.
  • VG Koblenz, 13.01.2015 - 4 K 215/14

    Fahrtenbuchauflage nach Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung trotz

    Das mit der Ausübung dieses Rechts verbundene Risiko, dass auch zukünftige Verkehrsverstöße ungeahndet bleiben, muss die Rechtsordnung von Verfassungs wegen allerdings nicht hinnehmen, weil sie sich damit für einen nicht unbeträchtlichen Teilbereich von vornherein der Möglichkeit begäbe, durch die Androhung von Sanktionen Verkehrsverstößen und den damit verbundenen Gefahren, namentlich für die anderen Verkehrsteilnehmer, im allgemeinen Interesse vorzubeugen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981 - 2 BvR 1172/81 -, NJW 1982, S. 568; BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 1995 - 11 B 7.95 -, BayVBl. 1996, S. 156 und vom 11. August 1999 - 3 B 96.99 -, NZV 2000, S. 385; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 8 B 1224/06 -).
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