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   BVerwG, 31.03.2006 - 8 B 2.06   

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https://dejure.org/2006,13641
BVerwG, 31.03.2006 - 8 B 2.06 (https://dejure.org/2006,13641)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2006 - 8 B 2.06 (https://dejure.org/2006,13641)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2006 - 8 B 2.06 (https://dejure.org/2006,13641)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Befangenheit der einen Verwaltungsakt erlassenden Behörde auf die Rechtswidrigkeit und die Aufhebung des Verwaltungsaktes; Verletzung des Gebots eines fairen Verfahrens wegen Ausserachtlassung der Frage der indizierten institutionellen Befangenheit; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87

    Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2006 - 8 B 2.06
    Dass eine Behörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit auch in eigenen Angelegenheiten entscheidet, ist dagegen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu beanstanden (vgl. Urteil vom 25. August 1955 BVerwG 4 C 18.54 BVerwGE 3, 1 und Beschluss vom 24. August 1987 BVerwG 4 B 129.87 Buchholz 442.08 § 36 BbG Nr. 12 S. 3 m.w.N.; die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung angenommen worden, BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Februar 1988 2 BvR 1324/87 NVwZ 1988, 523).
  • BVerwG, 25.08.1955 - IV C 18.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2006 - 8 B 2.06
    Dass eine Behörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit auch in eigenen Angelegenheiten entscheidet, ist dagegen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu beanstanden (vgl. Urteil vom 25. August 1955 BVerwG 4 C 18.54 BVerwGE 3, 1 und Beschluss vom 24. August 1987 BVerwG 4 B 129.87 Buchholz 442.08 § 36 BbG Nr. 12 S. 3 m.w.N.; die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung angenommen worden, BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Februar 1988 2 BvR 1324/87 NVwZ 1988, 523).
  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2006 - 8 B 2.06
    Dass eine Behörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit auch in eigenen Angelegenheiten entscheidet, ist dagegen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu beanstanden (vgl. Urteil vom 25. August 1955 BVerwG 4 C 18.54 BVerwGE 3, 1 und Beschluss vom 24. August 1987 BVerwG 4 B 129.87 Buchholz 442.08 § 36 BbG Nr. 12 S. 3 m.w.N.; die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung angenommen worden, BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Februar 1988 2 BvR 1324/87 NVwZ 1988, 523).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 02.02.2024 - LVerfG 4/23

    Fraktionsmindestgrößen und Bürgerbeteiligung

    (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 4. März 2004 - 1 BvR 88/00 -, BVerfGK 3, 39, juris Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 31. März 2006 - 8 B 2.06 -, juris Rn. 5 m. w. N.),.
  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines

    Zum einen kennt die Rechtsordnung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 1996 - 7 B 74.96 - Buchholz 428 § 28 VermG Nr. 4 S. 4 f. und vom 31. März 2006 - 8 B 2.06 - Buchholz 316 § 20 VwVfG Nr. 9 m.w.N.) eine "institutionelle Befangenheit" einer Behörde nicht; auf deren Vorliegen zielt aber das Vorbringen der Revision der Sache nach ab, soweit der Kläger keine gerade in der Person des Beklagten liegenden Umstände geltend macht, sondern nur beanstandet, dass mit der Entscheidung über den Durchführungszeitraum für die Überprüfungsarbeiten dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die Möglichkeit eröffnet werde, sogleich mit diesen Arbeiten beauftragt zu werden.
  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Vielmehr ist die Entscheidung einer Behörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit auch "in eigenen Angelegenheiten" nicht zu beanstanden und die Rechtsordnung kennt keine "institutionelle Befangenheit" einer Behörde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 2006 - 8 B 2/06, ZOV 2006, 187, Rn. 5 nach juris).
  • BVerwG, 16.06.2016 - 9 A 4.15

    Anhörung; Erörterung; Anhörungstermin; Erörterungstermin; Verhandlungsleiter;

    Dass eine Behörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit auch in eigenen Angelegenheiten entscheidet, ist nicht zu beanstanden, weil der Schutz der subjektiven Rechte eines betroffenen Bürgers durch die von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe sichergestellt ist (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2006 - 8 B 2.06 - Buchholz 316 § 20 VwVfG Nr. 9 Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2015 - 1 LC 178/14

    Ausführungsgenehmigung; DIN 4112; DIN EN 13814; Fahrgeschäft; Fliegende Bauten;

    Anders als früher durchgängig angenommen (BVerwG, Urt. v. 9.4.1987 - 4 B 73.87 - NJW 1987, 886; BVerwG, B. v. 31.3.2006 - 8 B 2.06 - juris, Rn. 5; BVerfG, B. v. 4.3.2004 - 1 BvR 88/00 - juris, Rn. 22) wird allerdings in der gegenwärtigen Literatur vertreten, dass das Rechtsstaatsprinzip manche institutionellen Befangenheiten absolut verbiete (F. Barbirz, Institutionelle Befangenheit, 2010, S. 66 ff, 73 ff).
  • VGH Bayern, 11.05.2017 - 20 B 15.285

    Personelle und organisatorische Trennung von unterer Abfallbehörde und

    Zwar ist es im Ansatz nicht zu beanstanden, dass eine Behörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit auch in eigenen Angelegenheiten entscheidet, weil der Schutz der subjektiven Rechte eines betroffenen Bürgers durch die von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe sichergestellt ist (BVerwG, U.v. 16.6.2016 - 9 A 4/15 - juris Rn. 29; B.v. 31.3.2006 - 8 B 2.06 - juris Rn. 5).

    Die Rechtsordnung kennt keine sog. institutionelle Befangenheit, insbesondere ist diese nicht von der Ausschlussvorschrift des Art. 20 BayVwVfG erfasst (BVerwG, U.v. 16.6.2016 a.a.O.; B.v. 31.3.2006 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2089/07

    Schutz gegen Fluglärm im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung

    Die Besorgnis der Befangenheit ist deshalb nur dann begründet, wenn der an sich berufene Amtsträger für das Verfahren oder für die zu treffende Entscheidung aus Gründen, die gerade in seiner Person liegen, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsführung erweckt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 2006 - 8 B 2.06 -, Buchholz 316 § 20 VwVfG Nr. 9).
  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 20 B 15.313

    Personelle und organisatorische Trennung von unterer Abfallbehörde und

    Zwar ist es im Ansatz nicht zu beanstanden, dass eine Behörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit auch in eigenen Angelegenheiten entscheidet, weil der Schutz der subjektiven Rechte eines betroffenen Bürgers durch die von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe sichergestellt ist (BVerwG, U.v. 16.6.2016 - 9 A 4/15 - juris Rn. 29; B.v. 31.3.2006 - 8 B 2.06 - juris Rn. 5).

    Die Rechtsordnung kennt keine sog. institutionelle Befangenheit, insbesondere ist diese nicht von der Ausschlussvorschrift des Art. 20 BayVwVfG erfasst (BVerwG, U.v. 16.6.2016 a.a.O.; B.v. 31.3.2006 a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 19.06.2008 - 5 A 4956/06

    Planfeststellungsbeschluss Sandabbau Jade Weser Port

    Die "institutionelle Befangenheit" einer Behörde kennt die Rechtsordnung entgegen der Annahme des Klägers nicht (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2006 - 8 B 2.06 - Buchholz 316 § 20 VwVfG Nr. 9).

    Dass eine Behörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit ggf. auch "in eigenen Angelegenheiten" entscheidet, ist dagegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2006, a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2706/07
    Die Besorgnis der Befangenheit ist deshalb nur dann begründet, wenn der an sich berufene Amtsträger für das Verfahren oder für die zu treffende Entscheidung aus Gründen, die gerade in seiner Person liegen, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsführung erweckt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 2006 - 8 B 2.06 -, Buchholz 316 § 20 VwVfG Nr. 9).
  • VGH Bayern, 25.10.2021 - 22 B 17.855

    Erfolgloses Rechtsschutzverfahren gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 1 OB 87/08

    Rechtmäßigkeit eines Bauvorbescheids zur Errichtung von landwirtschaftlichen

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 4/10

    Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit eines Vorhabens aufgrund eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - 7 D 38/21

    Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Zulassung für die Errichtung und den

  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 235/11

    Kommunalrecht: Voraussetzungen eines Bürgerbegehrens

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2011 - 8 S 282/11

    Anspruch auf Entziehung des Eigentums bei Unbilligkeit der Belastung eines

  • VG Cottbus, 20.06.2022 - 8 L 123/22
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