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   FG Baden-Württemberg, 27.01.1999 - 8 K 407/97   

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FG Baden-Württemberg, 27.01.1999 - 8 K 407/97 (https://dejure.org/1999,37193)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.01.1999 - 8 K 407/97 (https://dejure.org/1999,37193)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - 8 K 407/97 (https://dejure.org/1999,37193)
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  • FG Köln, 10.09.1996 - 8 K 4786/91
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.1999 - 8 K 407/97
    abgegebenen Erklärungen dem Finanzamt gegenüber auch nicht gebunden gewesen (Finanzgericht - FG-; Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urteil vom 17. Juli 1995 6 K 251/91 , Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG-; 1996, 138 bestätigt durch BFH-Beschluß vom 10. September 1996 IV B 135/95 , n.V. Sammlung der EFG-Mitteilungen 1993-;1997, S. 26, Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung (AO) und Finanzgerichtsordnung, 16.Aufl., § 4 AO Tz. 61; a.A. FG Köln-Urteil vom 10. September 1996 8 K 4786/91, EFG 1997, 279 nach dem die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs mit steuerlicher Wirkung auch durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Landwirtschaftsgericht erfolgen kann).

    Im Hinblick auf die noch ausstehende Revisionsentscheidung des BFH im Verfahren IV R 86/96 zu dem Urteil des FG Köln vom 10. September 1996 8 K 4786/91, a.a.O., war die Revision zuzulassen.

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87

    Verpächterwahlrecht nur bei Verpachtung eines selbst bewirtschafteten Betriebes

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.1999 - 8 K 407/97
    Das Wahlrecht ergibt sich daraus, daß die Einstellung der eigenen betrieblichen Tätigkeit bei einer Verpachtung nicht endgültig sein muß, solange die Möglichkeit der Wiederaufnahme durch den bisherigen Betriebsinhaber selbst oder seinen Rechtsnachfolger nach Beendigung des Pachtverhältnisses besteht ( BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 95/87 , Bundessteuerblatt -;BStBl-; II 1989, 863).
  • BFH, 01.02.1990 - IV R 8/89

    Betriebsaufgabe statt Betriebsübertragung im ganzen bei Rückbehalt von 18 v. H.

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.1999 - 8 K 407/97
    Zwar hat der BFH, so im Urteil vom 1. Februar 1990 IV R 8/89 , BStBl II 1889, 428, entschieden, daß bei einer Betriebsübertragung eine begünstigte Betriebsaufgabe auszuschließen ist, wenn in nennenswertem Umfang wesentliche Betriebsgrundlagen vom bisherigen Betriebsinhaber zurückgehalten werden, der Fall der Betriebsübertragung ist jedoch mit dem Fall der Betriebsverpachtung nicht vergleichbar.
  • BFH, 02.03.1995 - IV R 52/94

    Betriebsaufgabe bei einer Betriebsverpachtung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.1999 - 8 K 407/97
    Da es sich bei dieser Absicht um eine innere Einstellung handelt, muß die Absicht der Betriebsaufgabe aus Beweisgründen im Außenverhältnis durch eine unmißverständliche Äußerung des bisherigen Betriebsinhabers bekundet werden ( BFH-Urteil vom 2. März 1995 IV R 52/94 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -;BFH/NV-; 1996, 110).
  • BFH, 07.05.1998 - IV B 31/97

    Anforderungen an das Fortbestehens eines Betriebes als sogenannter

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.1999 - 8 K 407/97
    Dies gilt selbst dann, wenn eine ertragreiche Bewirtschaftung der Restfläche nicht mehr möglich ist ( BFH-Beschluß vom 7. Mai 1998 IV B 31/97 , BFH/NV 1998, 1345).
  • BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96

    Parzellenweise Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.1999 - 8 K 407/97
    Im Hinblick auf die noch ausstehende Revisionsentscheidung des BFH im Verfahren IV R 86/96 zu dem Urteil des FG Köln vom 10. September 1996 8 K 4786/91, a.a.O., war die Revision zuzulassen.
  • BFH, 10.09.1996 - IV B 135/95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.1999 - 8 K 407/97
    abgegebenen Erklärungen dem Finanzamt gegenüber auch nicht gebunden gewesen (Finanzgericht - FG-; Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urteil vom 17. Juli 1995 6 K 251/91 , Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG-; 1996, 138 bestätigt durch BFH-Beschluß vom 10. September 1996 IV B 135/95 , n.V. Sammlung der EFG-Mitteilungen 1993-;1997, S. 26, Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung (AO) und Finanzgerichtsordnung, 16.Aufl., § 4 AO Tz. 61; a.A. FG Köln-Urteil vom 10. September 1996 8 K 4786/91, EFG 1997, 279 nach dem die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs mit steuerlicher Wirkung auch durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Landwirtschaftsgericht erfolgen kann).
  • FG Baden-Württemberg, 17.07.1995 - 6 K 251/91

    Voraussetzung der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.1999 - 8 K 407/97
    abgegebenen Erklärungen dem Finanzamt gegenüber auch nicht gebunden gewesen (Finanzgericht - FG-; Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urteil vom 17. Juli 1995 6 K 251/91 , Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG-; 1996, 138 bestätigt durch BFH-Beschluß vom 10. September 1996 IV B 135/95 , n.V. Sammlung der EFG-Mitteilungen 1993-;1997, S. 26, Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung (AO) und Finanzgerichtsordnung, 16.Aufl., § 4 AO Tz. 61; a.A. FG Köln-Urteil vom 10. September 1996 8 K 4786/91, EFG 1997, 279 nach dem die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs mit steuerlicher Wirkung auch durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Landwirtschaftsgericht erfolgen kann).
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