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   VG Gießen, 05.03.2013 - 8 L 250/13.GI   

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https://dejure.org/2013,3935
VG Gießen, 05.03.2013 - 8 L 250/13.GI (https://dejure.org/2013,3935)
VG Gießen, Entscheidung vom 05.03.2013 - 8 L 250/13.GI (https://dejure.org/2013,3935)
VG Gießen, Entscheidung vom 05. März 2013 - 8 L 250/13.GI (https://dejure.org/2013,3935)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Festsetzen von Spielapparatesteuer aufgrund einer Schätzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzen von Spielapparatesteuer aufgrund einer Schätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 26.03.2008 - 8 TG 2493/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Studienbeiträgen in Hessen; ernstliche Zweifel

    Auszug aus VG Gießen, 05.03.2013 - 8 L 250/13
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit sind vielmehr erst dann anzunehmen, wenn ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg (vgl. Hess. VGH, B. v. 26.03.2008 - 8 TG 2493/07 -, LKRZ 2008, 186; VG Gießen, B. v. 17.09.2008 - 8 L 2056/08 -, juris, Rdnr. 5).
  • VG Gießen, 17.01.2012 - 8 L 4563/11

    Schätzung von Spielapparatesteuer

    Auszug aus VG Gießen, 05.03.2013 - 8 L 250/13
    Es liegt insoweit im Wesen der Schätzung, wenn durch sie ermittelte Größen von den tatsächlichen Verhältnissen mehr oder weniger abweichen (vgl. VG Gießen, B. v. 17.01.2012 - 8 L 4563/11.GI -, juris, Rdnr. 21).
  • VG Gießen, 17.09.2008 - 8 L 2056/08

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides

    Auszug aus VG Gießen, 05.03.2013 - 8 L 250/13
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit sind vielmehr erst dann anzunehmen, wenn ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg (vgl. Hess. VGH, B. v. 26.03.2008 - 8 TG 2493/07 -, LKRZ 2008, 186; VG Gießen, B. v. 17.09.2008 - 8 L 2056/08 -, juris, Rdnr. 5).
  • VG Gießen, 09.02.2015 - 4 L 3526/14

    Besteuerter Spielaufwand

    Da die Antragstellerin die Bruttokasse der von ihr betriebenen und zu besteuernden Spielapparate nicht satzungsgemäß nachgewiesen hat, ist die Antragsgegnerin ohne rechtliche Bedenken befugt gewesen, die Bruttokasse zu schätzen (vgl. VG Gießen, Beschlüsse vom 5. März 2013, 8 L 250/13 und vom 17. Januar 2012, 8 L 4563/11).
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