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   OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04   

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https://dejure.org/2005,4291
OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04 (https://dejure.org/2005,4291)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2005 - 8 Ss 446/04 (https://dejure.org/2005,4291)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 8 Ss 446/04 (https://dejure.org/2005,4291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Bejahung des Tatbestandsmerkmales "bei einem Diebstahl betroffen" in § 252 Strafgesetzbuch (StGB); Anforderungen an den subjektiven Tatbestand des § 252 StGB; Zulässigkeit des Rückschlusses eines Gerichts von der Flucht des Täters mit der Beute auf die ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 252
    Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Räuberischer Diebstahl nach § 252 StGB: Besitzerhaltungsabsicht im Subjektiven Tatbestand

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 448
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74

    Tatbestandsvoraussetzungen eines räuberischen Diebstahls - Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04
    Jemand kann im reinen Wortsinn einen Dieb betreffen, ohne dass ihm dessen Anwesenheit bewusst wird (vgl. BGHSt 26, 95).

    Dafür reicht es nicht aus, dass der Täter sich nur der Ergreifung entziehen will, während es andererseits allgemeiner Auffassung entspricht, dass die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muss (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455; Eser a.a.O.; Tröndle/Fischer a.a.O.).

  • BGH, 05.05.1987 - 1 StR 97/87

    Beendigung des Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04
    Der Täter wird "bei" einem Diebstahl betroffen, wenn diese Tat zwar vollendet, aber noch nicht beendet ist (BGHR StGB § 252 frische Tat 3 (Gründe); BGHSt 22, 227, 230; 28, 224; BGHR StGB § 252 frische Tat 1 und 2).

    Ein Diebstahl ist abgeschlossen und damit beendet, wenn der Täter den Gewahrsam an der Beute gefestigt und gesichert hat (BGHSt 8, 390, 391; 20, 194, 196; BGHR StGB § 252 frische Tat 2; Heimann-Trosien in LK StGB 9. Aufl. § 242 Rdn. 80).

  • BGH, 21.04.1959 - 5 StR 74/59
    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04
    Dafür reicht es nicht aus, dass der Täter sich nur der Ergreifung entziehen will, während es andererseits allgemeiner Auffassung entspricht, dass die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muss (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455; Eser a.a.O.; Tröndle/Fischer a.a.O.).

    Andererseits ist der Rückschluss von der Flucht mit Beute auf die Absicht der Beuteerhaltung immer dann revisionsgerichtlich unbeanstandet geblieben, wenn der Täter ohne Gefährdung seiner Flucht die Möglichkeit hatte, die Beute zurückzulassen (so in BGHSt 13, 64, wo der Angeklagte in einem Personalraum 2 Geldbörsen entwendet hatte, als er von einer Angestellten überrascht wurde. Oder in der SenE v. 09.08.2002 - Ss 310/02 -, wo der Angeklagte ein gestohlenes Hemd nur lose unter der offenen Jacke eingeklemmt versteckt hielt und es ohne weiteres fallen lassen konnte).

  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04
    Ein Diebstahl ist abgeschlossen und damit beendet, wenn der Täter den Gewahrsam an der Beute gefestigt und gesichert hat (BGHSt 8, 390, 391; 20, 194, 196; BGHR StGB § 252 frische Tat 2; Heimann-Trosien in LK StGB 9. Aufl. § 242 Rdn. 80).
  • BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61

    verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04
    Dafür reicht es nicht aus, dass der Täter sich nur der Ergreifung entziehen will, während es andererseits allgemeiner Auffassung entspricht, dass die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muss (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455; Eser a.a.O.; Tröndle/Fischer a.a.O.).
  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78

    Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen',

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04
    Der Täter wird "bei" einem Diebstahl betroffen, wenn diese Tat zwar vollendet, aber noch nicht beendet ist (BGHR StGB § 252 frische Tat 3 (Gründe); BGHSt 22, 227, 230; 28, 224; BGHR StGB § 252 frische Tat 1 und 2).
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 399/55

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme i.R.e. Mitwirkung durch Zusage bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04
    Ein Diebstahl ist abgeschlossen und damit beendet, wenn der Täter den Gewahrsam an der Beute gefestigt und gesichert hat (BGHSt 8, 390, 391; 20, 194, 196; BGHR StGB § 252 frische Tat 2; Heimann-Trosien in LK StGB 9. Aufl. § 242 Rdn. 80).
  • BVerfG, 23.09.1987 - 2 BvR 814/87

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsmittelbeschränkung in § 55 Abs. 2 JGG

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04
    Soweit die Revision schließlich meint, der Zweifelsgrundsatz sei verletzt, wenn zwei Fluchmotive denkbar seien, die Strafkammer aber nur auf eines abstelle, verkennt sie, dass der Grundsatz "In dubio pro reo" nicht verletzt ist, wenn das Gericht hätte zweifeln müssen, sondern nur, wenn es verurteilte, obwohl es Zweifel hatte (BVerfG NJW 2002, 3015 L. m. w. Nachw.; BVerfG NJW 1988, 477; MDR 1975, 468; OLG Düsseldorf JMinBl NW 2001, 218 [219]; SenE v. 13.03.2001 - Ss 56/01 Z - SenE v. 22.01.2002 - Ss 442/01 - SenE v. 19.03.2002 - Ss 77/02 B - SenE v. 10.06.2003 - Ss 216/03 B -).
  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00

    Tötungsvorsatz bei Fluchthandlungen; Gefährliche Körperverletzung; (Schwerer)

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04
    Tatbestandsmäßig im Sinne des § 252 StGB handelt daher auch, wer gleichzeitig das Diebesgut verteidigen und sich der Strafverfolgung entziehen will (vgl. BGH NStZ 2000, 530 = StraFo 2000, 417; SenE v. 09.08.2002 -Ss 310/02; SenE v. 25.05.2004 - Ss 200/04- = NStZ-RR 2004, 299).
  • BGH, 22.05.1984 - 5 StR 238/84

    Anwendbarkeit des § 252 Strafgesetzbuch (StGB) bei Vorliegen anderer Beweggründe

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04
    Dafür reicht es nicht aus, dass der Täter sich nur der Ergreifung entziehen will, während es andererseits allgemeiner Auffassung entspricht, dass die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muss (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455; Eser a.a.O.; Tröndle/Fischer a.a.O.).
  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 519/00

    Minder schwerer Fall der Vergewaltigung in der Ehe (Widerlegung des atypischen

  • BVerfG, 16.05.2002 - 2 BvR 665/02

    Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Landgerichtliche

  • BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung - Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur

  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 414/86

    Strafbarkeit wegen mehrerer Diebstähle sowie wegen räuberischen Diebstahls in

  • BVerfG, 06.11.1974 - 2 BvR 407/74
  • BGH, 18.02.1988 - 4 StR 28/88

    zufällige Polizeikontrolle - § 252 StGB, "bei einem Diebstahl": nur, wenn dieser

  • BGH, 05.09.1986 - 3 StR 359/86

    Strafrechtliche Einordnung der Sicherung von durch einen vorangegangenen

  • BGH, 23.08.1968 - 4 StR 310/68

    Räuberischer Charakter einer Erpressung - Begehen eines Teils der räuberischen

  • OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98
  • OLG Köln, 17.09.1985 - 1 Ss 424/85
  • OLG Oldenburg, 26.08.2003 - Ss 216/03

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis bei Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr

  • OLG Düsseldorf, 12.05.1998 - 5 Ss 414/97
  • OLG Naumburg, 12.06.1999 - 2 Ss 155/99
  • OLG Hamm, 21.03.2007 - 3 Ss 2/07

    räuberischer Diebstahl; Feststellungen; Anforderungen

    Dies rechtfertigt nämlich den Schluss, der Täter habe bei der hierbei erfolgten Gewaltanwendung auch in Beuteerhaltungsabsicht gehandelt (OLG Köln, NStZ 2005, 448, 449).

    Kann der Täter sich nämlich ohne Gefährdung seiner Fluchtchancen der Beute entledigen, und behält er sie gleichwohl, so rechtfertigt dies regelmäßig den Schluss, dem Angeklagten sei es bei seiner Flucht und bei der Auseinandersetzung zur Ermöglichung der Flucht zumindest auch darum gegangen, sich im Besitz der Beute zu erhalten (OLG Köln, NStZ 2005, 448, 449).

    Dies rechtfertigt nämlich den Schluss, der Täter habe bei der hierbei erfolgten Gewaltanwendung auch in Beuteerhaltungsabsicht gehandelt (OLG Köln, NStZ 2005, 448, 449).

    Kann der Täter sich nämlich ohne Gefährdung seiner Fluchtchancen der Beute entledigen, und behält er sie gleichwohl, so rechtfertigt dies regelmäßig den Schluss, dem Angeklagten sei es bei seiner Flucht und bei der Auseinandersetzung zur Ermöglichung der Flucht zumindest auch darum gegangen, sich im Besitz der Beute zu erhalten (OLG Köln, NStZ 2005, 448, 449).

    Dies rechtfertigt nämlich den Schluss, der Täter habe bei der hierbei erfolgten Gewaltanwendung auch in Beuteerhaltungsabsicht gehandelt (OLG Köln, NStZ 2005, 448, 449).

    Kann der Täter sich nämlich ohne Gefährdung seiner Fluchtchancen der Beute entledigen, und behält er sie gleichwohl, so rechtfertigt dies regelmäßig den Schluss, dem Angeklagten sei es bei seiner Flucht und bei der Auseinandersetzung zur Ermöglichung der Flucht zumindest auch darum gegangen, sich im Besitz der Beute zu erhalten (OLG Köln, NStZ 2005, 448, 449).

  • OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07

    Verurteilung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen; Gewaltanwendung gegen einen

    Ansicht: vgl. OLG Zweibrücken JR 1991, S. 383 f. mit zustimmender Anm. Perron JR 1991, S. 384 f.; OLG Zweibrücken, StV 1994, S. 545, 546; KG StV 2004, S. 67; OLG Köln NStZ-RR 2004, S. 299; OLG Köln Beschl. v. 18.01.2005 - 8 Ss 446/04 - ; OLG Naumburg Beschl. v. 12.06.1999 - 2 Ss 155/99 - OLG Hamm Beschl. v. 10.01.2005 - 2 Ss 230/04 - ; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 252 Rdnr. 9; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 27. Aufl. 2006, § 252 Rdnr. 7; siehe auch Senatsbeschluss vom 15.05.2006 - 1 Ss 26/06 - ).
  • BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22

    Schwerer räuberischer Diebstahl (Besitzerhaltungsabsicht bei Fluchtabsicht);

    Es ist nicht ersichtlich, auf welcher rechtlichen oder tatsächlichen Grundlage etwa ein Erfahrungssatz existiert, dass bei einem auf frischer Tat entdeckten Dieb meist die Absicht im Vordergrund stehe, seine Identifizierung zu verhindern, und nicht diejenige, sich die Beute zu sichern (so aber KG, Beschluss vom 1. Juli 2016 - (3) 121 Ss 100/16 (59/16), StV 2019, 108 mwN; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 1 Ss 151/06, OLGSt StGB § 252 Nr. 2 mwN; s. dagegen MüKoStGB/Sander, 4. Aufl., § 252 Rn. 16; OLG Köln, Urteil vom 18. Januar 2005 - 8 Ss 446/04, NStZ 2005, 448, 449).
  • LG Bonn, 23.06.2021 - 50 KLs 8/21
    Ein Rückschluss von der Flucht mit Beute auf eine Beuteerhaltungsabsicht des Täters ist dann möglich, wenn der Täter ohne Gefährdung seiner Flucht die Möglichkeit hatte, die Beute zurückzulassen (BGHSt 13, 64; OLG Köln NStZ 2005, 448).
  • OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06
    Das wäre allenfalls dann der Fall, wenn der Angeklagte, vorher die Möglichkeit hatte, sich der Beute zu entledigen, ohne sich durch diesen Vorgang in die Gefahr zu begeben, dass der Hausdetektiv seiner endgültig habhaft werden konnte (OLG Köln NStZ 2005, 448; OLG Zweibrücken a.a.O.; KG a.a.O.).
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