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Rechtsprechung
   BSG, 07.06.1988 - 8/5a RKn 2/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,9514
BSG, 07.06.1988 - 8/5a RKn 2/87 (https://dejure.org/1988,9514)
BSG, Entscheidung vom 07.06.1988 - 8/5a RKn 2/87 (https://dejure.org/1988,9514)
BSG, Entscheidung vom 07. Juni 1988 - 8/5a RKn 2/87 (https://dejure.org/1988,9514)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 13.06.1984 - 11 RA 34/83

    Aufwandsentschädigung - Ehrenamtliche Tätigkeit - Arbeitsentgelt - …

    Auszug aus BSG, 07.06.1988 - 5a RKn 2/87
    In der Begründung seiner Entscheidung hat das LSG die vom 11. Senat des Bundessozialgerichts in dem Urteil vom 13. Juni 1984 - 11 RA 34/83 (SozR 2200 § 1248 Nr. 41) zu § 1248 der Reichsversicherungsordnung (RVO) vertretene Rechtsauffassung auch auf die Anrechnung des Entgelts auf das vorzeitige Knappschafts-Ruhegeld angewendet.

    Der 11. Senat des BSG hat in seinem ausführlich begründeten Urteil vom 13. Juni 1984 - 11 RA 34/83 - (SozR 2200 § 1248 Nr. 41) zunächst an die Rechtsprechung des 12. Senats des BSG (…BSGE 47, 201, 204 = SozR 2200 § 165 Nr. 32;… BSGE 50, 231 = SozR 2200 § 1229 Nr. 12, beide Urteile mwN) und des 1. Senats (…BSGE 53, 242, 243 = SozR 2200 § 1248 Nr. 36 mwN) angeknüpft und herausgestellt, daß er mit den beiden vorgenannten Senaten sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung übereinstimmend die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Bürgermeisters grundsätzlich als abhängige Beschäftigung angesehen hat, soweit der Bürgermeister in diesem Amt über Repräsentationsaufgaben hinausgehende, dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsfunktionen ausübt und hierfür ein Entgelt erhält.

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 33/76

    Versicherungspflicht eines Vorstandsvorsitzenden

    Auszug aus BSG, 07.06.1988 - 5a RKn 2/87
    Der 11. Senat des BSG hat in seinem ausführlich begründeten Urteil vom 13. Juni 1984 - 11 RA 34/83 - (…SozR 2200 § 1248 Nr. 41) zunächst an die Rechtsprechung des 12. Senats des BSG (BSGE 47, 201, 204 = SozR 2200 § 165 Nr. 32;… BSGE 50, 231 = SozR 2200 § 1229 Nr. 12, beide Urteile mwN) und des 1. Senats (…BSGE 53, 242, 243 = SozR 2200 § 1248 Nr. 36 mwN) angeknüpft und herausgestellt, daß er mit den beiden vorgenannten Senaten sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung übereinstimmend die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Bürgermeisters grundsätzlich als abhängige Beschäftigung angesehen hat, soweit der Bürgermeister in diesem Amt über Repräsentationsaufgaben hinausgehende, dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsfunktionen ausübt und hierfür ein Entgelt erhält.
  • BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79

    Beiträge zur Angestelltenversicherung; Versicherungspflicht in der …

    Auszug aus BSG, 07.06.1988 - 5a RKn 2/87
    Der 11. Senat des BSG hat in seinem ausführlich begründeten Urteil vom 13. Juni 1984 - 11 RA 34/83 - (…SozR 2200 § 1248 Nr. 41) zunächst an die Rechtsprechung des 12. Senats des BSG (…BSGE 47, 201, 204 = SozR 2200 § 165 Nr. 32; BSGE 50, 231 = SozR 2200 § 1229 Nr. 12, beide Urteile mwN) und des 1. Senats (…BSGE 53, 242, 243 = SozR 2200 § 1248 Nr. 36 mwN) angeknüpft und herausgestellt, daß er mit den beiden vorgenannten Senaten sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung übereinstimmend die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Bürgermeisters grundsätzlich als abhängige Beschäftigung angesehen hat, soweit der Bürgermeister in diesem Amt über Repräsentationsaufgaben hinausgehende, dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsfunktionen ausübt und hierfür ein Entgelt erhält.
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 72/81

    Altersruhegeld; Vorzeitiges flexibles Altersruhegeld; Arbeitseinkommen; …

    Auszug aus BSG, 07.06.1988 - 5a RKn 2/87
    Der 11. Senat des BSG hat in seinem ausführlich begründeten Urteil vom 13. Juni 1984 - 11 RA 34/83 - (…SozR 2200 § 1248 Nr. 41) zunächst an die Rechtsprechung des 12. Senats des BSG (…BSGE 47, 201, 204 = SozR 2200 § 165 Nr. 32;… BSGE 50, 231 = SozR 2200 § 1229 Nr. 12, beide Urteile mwN) und des 1. Senats (BSGE 53, 242, 243 = SozR 2200 § 1248 Nr. 36 mwN) angeknüpft und herausgestellt, daß er mit den beiden vorgenannten Senaten sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung übereinstimmend die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Bürgermeisters grundsätzlich als abhängige Beschäftigung angesehen hat, soweit der Bürgermeister in diesem Amt über Repräsentationsaufgaben hinausgehende, dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsfunktionen ausübt und hierfür ein Entgelt erhält.
  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 6/95

    Beitragspflicht von Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Beigeordneter

    Diese Rechtsprechung steht hinsichtlich der Voraussetzungen, unter denen die Tätigkeit eines Ehrenbeamten als abhängige Beschäftigung anzusehen ist, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG zum Leistungsrecht, d.h. zu der Frage, ob ein rentenschädlicher Verdienst aus einer "Beschäftigung gegen Entgelt" i.S. des § 25 Abs. 4 Satz 1 AVG, § 1248 Abs. 4 Satz 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) und § 48 Abs. 4 Satz 1 des Reichsknappschaftsgesetzes vorliegt (…BSGE 53, 242, 245 = SozR 2200 § 1248 Nr. 36; BSG vom 7. Juni 1988 - 8/5a RKn 2/87 - USK 8894 = Kompaß 1988, 446;… BSGE 66, 150, 152 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 1).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.08.2000 - L 5 K 20/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) stehen Ehrenbeamte in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt, wenn sie über Repräsentationsfunktionen hinaus dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und hierfür eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten (vgl BSG 23.7.1998 B 11 Al 3/98 R, NZS 1999, 151; BSG 7.6.1988 8/5a Rkn 2/87, Kompass 1988, 446, jeweils mwN).
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