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Rechtsprechung
   BSG, 07.06.1988 - 8/5a RKn 22/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,9181
BSG, 07.06.1988 - 8/5a RKn 22/87 (https://dejure.org/1988,9181)
BSG, Entscheidung vom 07.06.1988 - 8/5a RKn 22/87 (https://dejure.org/1988,9181)
BSG, Entscheidung vom 07. Juni 1988 - 8/5a RKn 22/87 (https://dejure.org/1988,9181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Witwenrente aus der Versicherung des verstorbenen Ehemannes - Abhängigkeit des Witwenrentenanspruchs von einem Rentenanspruch des Ehemannes - Voraussetzungen für das Wiederaufleben eines Rentenanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 87/76

    Anspruch auf Witwenrente - Wiederaufleben - Stammrecht - Bestehen - Wiederheirat …

    Auszug aus BSG, 07.06.1988 - 5a RKn 22/87
    Die der Klägerin gewährte polnische Hinterbliebenenrente, die durch die zweite Eheschließung weggefallen ist, kann nicht Gegenstand des Wiederauflebens nach § 83 Abs. 3 RKG sein (vgl BSG SozR 2200 § 1291 Nr. 14 mwN).

    Zwar genügt es für das Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwenrente, wenn der Anspruch dem Grunde nach bestanden hat, wie das beim Ruhen eines Rentenanspruchs der Fall ist (BSG SozR 2200 § 1291 Nr. 14).

  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 34/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Geschiedenenwitwenrente - Wiederheirat - …

    Das LSG hat diese Voraussetzung unter Bezugnahme auf die zur gesetzlichen Rentenversicherung ergangene Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 7. Juni 1988 - 8/5a RKn 22/87 - verneint, weil die Klägerin zum Zeitpunkt ihrer Wiederheirat am 30. April 1986 in Polen gelebt und sie nach dem damals geltenden DPSVA 1975 einen Anspruch auf Witwenrente gegen den polnischen Versicherungsträger gehabt habe, womit ein Anspruch gegen einen deutschen Unfallversicherungsträger ausgeschlossen sei.

    In dem vom LSG genannten Urteil des 8. Senats vom 7. Juni 1988 - 8/5a RKn 22/87 - wird unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 18. Mai 1966 (…BSGE 25, 20, 23 = SozR Nr. 15 zu § 1291 RVO) eine Hinterbliebenrente nach dem vorletzten Ehemann nach § 83 Abs. 3 des damals geltenden Reichsknappschaftsgesetzes (RKG) aus der knappschaftlichen Rentenversicherung verneint, weil die Klägerin zuvor in Polen gelebt hatte und erst nach der zweiten Eheschließung nach Deutschland übergesiedelt war.

  • BSG, 30.05.1990 - 8 RKn 16/88

    Wiederaufleben einer Witwenrente bei Wiederheirat im Ausland

    Für das Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwenrente genügt, daß der Anspruch im Zeitpunkt der Wiederverheiratung dem Grunde nach bestanden hatte, wie das beispielsweise beim Ruhen eines Rentenanspruchs der Fall ist (…BSG SozR 2200 § 1291 Nr. 14 und Urteil des Senats vom 7. Juni 1988 - 8/5a RKn 22/87 -).
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