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| BSG, 29.10.1981 - 8/8a RU 34/80 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unfallversicherungsträger - Gefahrtarifstelle - Unternehmensgröße
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 17.08.1977 - S 12 U 1544/76
- BSG, 29.10.1981 - 8/8a RU 34/80
Wird zitiert von ... (39)
- BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif - …
Dass alle gewerbezugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (siehe dazu bereits: BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1;… BVerfG SozR 2200 § 734 Nr. 2; Urteil des Senats vom 21. August 1991 - 2 RU 54/90 - NZA 1992, 335). - BSG, 22.03.1983 - 2 RU 27/81
Aufstellung eines Gefahrtarifs - Veranlagung abgrenzbarer Unternehmensteile - …
Der Unfallversicherungsträger darf bei der Aufstellung des Gefahrtarifs die Veranlagung abgrenzbarer Unternehmensteile in gesonderten Gefahrtarifstellen nur dann von einer bestimmten Zahl der Versicherten des Unternehmens abhängig machen, wenn dies dem vorhandenen Risikogefälle in den Unternehmen in etwa entspricht (Abweichung von BSG, SozR 2200 § 734 Nr. 1).Nach diesen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung festgelegten Grundsätzen für die Bildung von Gefahrklassen kommt es sonach im Rahmen des von der Beklagten nach Gewerbezweigen erstellten Gefahrtarifs bei der Bildung von Gefahrklassen nicht auf die Unfallgefahr an bestimmten Arbeitsplätzen eines Unternehmens an, sondern im allgemeinen wird der Gesamtbetrieb mit seiner durchschnittlichen gewerbetypischen Unfallgefahr zu einer Gefahrklasse veranlagt (BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1).
Die Berufsgenossenschaften können aber abgrenzbare Teile aus Unternehmen desselben Gewerbezweiges zu einer besonderen Bewertung im Gefahrtarif zusammenfassen (s. BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1;… Schulz a.a.O. S. 97, s. aber auch S. 116).
An dieser Entscheidung ist der Senat nicht durch das Urteil des 8. Senats des BSG vom 29. Oktober 1981 (8/8a RU 34/80 = SozR 2200 § 734 Nr. 1) gehindert, das ebenfalls den Gefahrtarif der Beklagten betrifft; denn der 9b Senat des BSG, auf den die Zuständigkeit des 8. Senats in Streitigkeiten der gesetzlichen Unfallversicherung übergegangen ist, hat auf Anfrage (vgl. BSGE 42, 49, 53/54) - mitgeteilt, daß er die Rechtsauffassung des 2. Senats teilt.
- BSG, 21.03.2006 - B 2 U 2/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit - …
Dass alle gewerbezugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (siehe dazu bereits: BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1;… BVerfG SozR 2200 § 734 Nr. 2; Urteil des Senats vom 21. August 1991 - 2 RU 54/90 - NZA 1992, 335; zuletzt Urteil des Senats vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R -).
- BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagungsbescheid - …
Dass alle gewerbezweigzugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (siehe dazu bereits: BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1;… BVerfG SozR 2200 § 734 Nr. 2; Urteil des Senats vom 21. August 1991 - 2 RU 54/90 = NZA 1992, 335). - BSG, 21.08.1991 - 2 RU 54/90
Arbeitnehmerüberlassung - Gefahrtarifstelle - Unfallversicherungsbeitrag
Hierzu hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts -BSG- (SozR 2200 § 734 Nr. 1) bereits entschieden, daß die Gefahrklasse nach der Art des Gewerbes eines Unternehmens zu bilden ist.Auch ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, daß nach § 725 Abs. 2 RVO Zuschläge zu erheben oder Nachlässe zu gewähren sind, um die Beitragslast möglichst gerecht der tatsächlichen Unfallgefahr in einem Unternehmen anzupassen (s BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1; BSGE 55, 26, 28).
- LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 U 3466/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 2008 - …
In solchen Fällen ist hinzunehmen, dass gewerbefremde Arbeitsplätze weniger gefährdend sind als solche, die dem Gewerbe unmittelbar zuzuordnen sind (BSG, Urteil vom 29.10.1981, 8/8a RU 34/80, bestätigt durch Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 04.03.1982, 1 BvR 34/82, juris).Das BSG hat dabei jedoch ausdrücklich betont, dass ein Anspruch auf Zuweisung abgrenzbarer Unternehmensteile zu einer besonderen Gefahrtarifstelle bzw. Gefahrklasse nicht besteht (so auch BSG, Urteil vom 29.10.1981, a.a.O., juris Rn. 26).
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - L 3 U 107/15
Gefahrtarif - Gewerbezweigtarif - Auffangstreitwert
Insoweit hat es u.a. auf die Entscheidung des Bundessozialgericht (BSG, in SozR 2200 § 734 Nr. 1) verwiesen.Dies ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung (Gewerbezweig) hinzunehmen (vgl. bereits BSG, Urteil vom 29. Oktober 1981 - 8/8a RU 34/80 -, SozR 2200 § 734 Nr. 1 nachfolgend bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht…, Beschluss vom 04. März 1982 - 1 BvR 34/82 -, SozR 2200 § 734 Nr. 2; BSG…, Urteil vom 05. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R -, SozR 4-2700 § 157 Nr. 2).
- LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 1970/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Berufungsverfahrens gem § 96 SGG - …
Alle Tarifarten sind grundsätzlich zulässig, jedoch gebührt dem Gewerbezweigtarif der Vorrang, weil er am besten die gewerbetypischen Gefahren und damit das gemeinschaftliche Risiko erfasst (BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1).Dass alle gewerbezweigzugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (BSG Urteil vom 28.11.2003, a.a.O. m.H. auf BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1;… BVerfG SozR 2200 § 734 Nr. 2; BSG Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 54/90 = NZA 1992, 335).
- LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 213/98
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 1995 - Wahl der …
Einem gewerbezweigbezogenen Gefahrtarif gebühre nach der Rechtsprechung des BSG der Vorrang vor dem Tätigkeitentarif, da er am besten die gewerbetypischen Gefahren und damit das gemeinschaftliche Risiko erfasse (BSG, Urt. vom 29.10.1981 -- 8/8a RU 34/80 --…">734%20RVO%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 734 RVO Nr. 1). Dem Gewerbezweigtarif gebührt jedoch nach der Rechtsprechung des BSG der Vorrang, weil er am besten die gewerbetypischen Gefahren und damit das gemeinschaftliche Risiko erfasst (vgl BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1, siehe auch KassKomm-Ricke, Dezember 1996, § 730 RVO, Rdnr. 9).
- LSG Sachsen, 21.04.2016 - L 2 U 80/14
Unfallversicherung - Zur Veranlagung von Unternehmen nach Gefahrklassen im …
Alle Tarifarten sind grundsätzlich zulässig, jedoch gebührt dem Gewerbezweigtarif der Vorrang, weil er am besten die gewerbetypischen Gefahren und damit das gemeinschaftliche Risiko erfasst (vgl. BSG, Urteil vom 29.10.1981 - 8/8a RU 34/80 - juris).Dass alle gewerbezugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (siehe dazu bereits: BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1;… BVerfG SozR 2200 § 734 Nr. 2; Urteil des Senats vom 21. August 1991 - 2 RU 54/90 - NZA 1992, 335).
- LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 147/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung - Gefahrtarif 2005 - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 17 U 108/06
Maßstab für die Beurteilung der Beitragserhebung in der gesetzlichen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2022 - L 3 U 81/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Widerspruch - formunwirksame …
- SG Karlsruhe, 21.02.2013 - S 4 U 1090/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Rechtmäßigkeit und …
- LSG Sachsen, 03.12.2015 - L 2 U 158/12
Gesetzliche Unfallversicherung; Beitragsrecht; Veranlagung eines Wach- und …
- SG Karlsruhe, 21.02.2013 - S 4 U 1436/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Rechtmäßigkeit und …
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2003 - L 7 U 2982/00
Tarifstellenzuordnung in der gesetzlichen Unfallversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 2 U 33/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif - Gefahrklasse: …
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2005 - L 1 U 1345/03
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - rechtmäßige Veranlagung - …
- LSG Baden-Württemberg, 17.06.2004 - L 7 U 4754/00
Gesetzliche Unfallversicherung - Veranlagung einer Arbeitsloseninitiative - …
- LSG Thüringen, 12.12.2019 - L 1 U 1487/18
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 2008 der …
- LSG Baden-Württemberg, 28.11.2005 - L 1 U 4484/04
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit - …
- LSG Hamburg, 07.07.2021 - L 2 U 22/20
Kriterien der gefahrtariflichen Veranlagung eines Unternehmens
- LSG Hessen, 18.06.2013 - L 3 U 190/10
Veranlagung zum Gefahrtarif für Masseure
- LSG Baden-Württemberg, 23.01.2003 - L 7 U 3580/01
Einbeziehung von in einem Dauerschuldverhältnis ergangenen, verschiedene …
- LSG Bayern, 21.03.2002 - L 3 U 283/93
Veranlagung eines Unternehmens zur richtigen Gefahrklasse; Rechtzeitige …
- BSG, 22.09.1988 - 2 RU 2/88
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2003 - L 17 U 209/00
Neufassung der Vorschrift über die Bildung der Gefahrtarifstellen im Recht der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - L 17 U 206/07
Veranlagung eines Unternehmens nach dem 1. Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft …
- LSG Bayern, 27.06.2007 - L 2 U 276/06
Veranlagung der Unternehmen für die Tarifzeit nach dem Gefahrtarif zu …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2005 - L 4 U 17/03
Veranlagung der Unternehmen für die Tarifzeit nach dem Gefahrtarif zu den …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2003 - L 9 U 145/01
Einstufung eines Versicherten in einen Gefahrtarif ; Übernahme des Beitragsrechts …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2023 - L 21 U 127/20
Zuordnung eines Unternehmens zu einer bestimmten Gefahrtarifstelle durch den …
- SG Köln, 09.01.2014 - S 16 U 307/12
Gefahrentarif im Zusammenhang mit der Unfallversicherung bei einem …
- LSG Baden-Württemberg, 19.09.2011 - L 1 U 1782/11
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.1999 - L 6 U 73/97
- BSG, 27.02.1985 - 2 BU 81/83
- LSG Baden-Württemberg, 18.01.2010 - L 1 U 2197/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - L 3 U 50/15
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