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Rechtsprechung
   BSG, 30.07.1981 - 8/8a RU 58/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,5610
BSG, 30.07.1981 - 8/8a RU 58/80 (https://dejure.org/1981,5610)
BSG, Entscheidung vom 30.07.1981 - 8/8a RU 58/80 (https://dejure.org/1981,5610)
BSG, Entscheidung vom 30. Juli 1981 - 8/8a RU 58/80 (https://dejure.org/1981,5610)
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.07.1964 - 2 RU 3/62
    Auszug aus BSG, 30.07.1981 - 8a RU 58/80
    Unfallversicherung bei Richtfesten (Anschluß an BSG 31.07.1964 2 RU 3/62 = BSGE 21, 226).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 21, 226 ff.; 41, 58.59) ist ein Richtfest nach altem Handwerksbrauch eine symbolisch einen betrieblichen Arbeitsvorgang unmittelbar abschließende Veranstaltung.

  • BSG, 10.12.1975 - 8 RU 202/74

    Richtfest - Geselliges Beisammensein - Unfallversicherungsschutz - Auto des …

    Auszug aus BSG, 30.07.1981 - 8a RU 58/80
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 21, 226 ff.; 41, 58.59) ist ein Richtfest nach altem Handwerksbrauch eine symbolisch einen betrieblichen Arbeitsvorgang unmittelbar abschließende Veranstaltung.
  • BSG, 30.08.1979 - 8a RU 72/78

    Betreuende Tätigkeit - Hilfeleistung - Gefälligkeit - Unternehmerische …

    Auszug aus BSG, 30.07.1981 - 8a RU 58/80
    Es reicht in der Regel nicht aus, um einen Unternehmer als versichert zu behandeln, wenn eine Tätigkeit lediglich als Werbung, Kundendienst oder zur Pflege des Ansehens des Unternehmens vorgenommen wird, wie auch reine Freundschafts- und Gefälligkeitshandlungen nicht zur Versicherung des Unternehmers führen, selbst wenn sie in einer dem Betrieb dienenden Tätigkeit bestehen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 47).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher …

    Jedoch seien die von der Rechtsprechung des BSG zum Unfallversicherungsschutz beim Richtfest (…Hinweis auf BSGE 21, 226, 227 f = SozR Nr. 70 zu § 542 aF RVO;… BSGE 41, 58, 59 = SozR 2200 § 548 Nr. 11; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 57; BSG Urteil vom 15. Dezember 1981 - 2 RU 57/80 -) entwickelten Grundsätze in gleicher Weise anzuwenden.

    Auch soweit nach der Rechtsprechung des Senats die am Bau beteiligten Teilnehmer eines Richtfestes in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen sind (…s BSGE 21, 226, 227 f = SozR Nr. 70 zu § 542 aF RVO;… BSGE 41, 58, 59 = SozR 2200 § 548 Nr. 11; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 57; BSG Urteil vom 15. Dezember 1981 - 2 RU 57/80 - Krasney in Brackmann, SGB VII, § 8 RdNr 137), ergibt sich daraus kein Unfallversicherungsschutz des Klägers bei seiner Anwesenheit bei der gemeinschaftlichen Einnahme von Speisen und Getränken im Rahmen eines "Schüsseltreibens" im Jagdbezirk.

    Der Unfallversicherungsschutz bei Richtfesten knüpft an den unmittelbaren Abschluss des Arbeitsvorganges durch das Richtfest selbst an (…s BSGE 21, 226, 227 f = SozR Nr. 70 zu § 542 aF RVO;… BSGE 41, 58, 59 = SozR 2200 § 548 Nr. 11; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 57; BSG Urteil vom 15. Dezember 1981 - 2 RU 57/80).

    Er besteht bei dem Richtfest einschließlich des gemeinsamen Essens und Trinkens auf Grund eines alten Handwerksbrauchs (nur) für die unmittelbar am Rohbau des Hauses wesentlich beteiligten Handwerker (…s BSGE 21, 226, 227 f = SozR Nr. 70 zu § 542 aF RVO; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 57; BSG Urteil vom 15. Dezember 1981 - 2 RU 57/80 -).

  • BSG, 26.09.2024 - B 2 U 14/22 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    An Werbung von Unternehmern bei privaten Veranstaltungen oder Anlässen hat das BSG daher schon früh einen strengen Maßstab angelegt und für den Unfallversicherungsschutz einen engen Zusammenhang mit dem Unternehmen verlangt (BSG Urteile vom 13.3.1975 - 2 RU 9/73 - juris RdNr 17 und vom 14.10.1955 - 2 RU 54/54 - BSGE 1, 258, 261 = juris RdNr 13), der nur in Betracht kommt, wenn die Verfolgung eines unternehmerischen Zwecks erkennbar im Vordergrund steht (BSG Urteil vom 30.7.1981 - 8/8a RU 58/80 - SozR 2200 § 548 Nr. 57 S 153).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2023 - L 8 U 1620/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang …

    Ein privates Zusammensein unter Geschäftsfreunden oder auch mit anderen, das wesentlich der Unterhaltung, Zerstreuung oder Erbauung dienen soll, ist grundsätzlich der privaten und nicht der geschäftlichen Sphäre der Teilnehmer zuzuordnen (BSG, Urteil vom 30.07.1981 - 8 /8a RU 58/80 -, juris Rdnr. 20 f.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - L 10 U 31/08

    Wann ist Bowling mit der Firma unfallversichert?

    Die freiwillige Teilnahme an einer solchen Veranstaltung steht auch nicht unter dem Gesichtpunkt der Erfüllung von Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, eine Nichtteilnahme ohne triftige Gründe könne zu geschäftlichen Nachteilen für den Arbeitgeber führen (vgl BSG vom 30.7.1981 - 8/8a RU 58/80 = SozR 2200 § 548 Nr. 57).

    Rn. 38 Das Bundessozialgericht hat bereits entschieden, dass die Teilnahme an einer privaten oder geschäftlichen Feier aus allgemeinen Geschäftsrücksichten keine versicherte Tätigkeit darstellt (vgl. BSG, Urt. v. 30.07.1981 - 8/8a RU 58/80, SozR 2200 § 548 Nr. 57).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - L 3 U 3544/13
    Ein privates Zusammensein unter Geschäftsfreunden oder auch mit Anderen, das wesentlich der Unterhaltung, Zerstreuung oder Erbauung dient, ist grundsätzlich der privaten und nicht der geschäftlichen Sphäre der Teilnehmer zuzuordnen (Bundessozialgericht [BSG], Urt. v. 30.07.1981, 8/8a RU 58/80, Juris Rn. 20 f.).

    Hierin unterscheidet sich die Situation z. B. von jener, die dem Urteil des BSG vom 30.07.1981 (a.a.O.) zu Grunde lag.

  • LSG Hessen, 03.12.1986 - L 3 U 550/83

    Kein UV-Schutz gemäß § 548 Abs. 1 RVO bei einem Übungsflug mit Fluglehrer wegen …

    Für den Versicherungsschutz reicht es daher nicht aus, wenn eine Tätigkeit lediglich als Werbung, Kundendienst oder zur Pflege des Ansehens des Unternehmens vorgenommen wird; ebenso wenig führt eine reine Freundschafts- und Gefälligkeitshandlung zur Versicherung des Unternehmens, selbst wenn sie in einer dem Betrieb dienenden Tätigkeit besteht (…BSG SozR 2200 § 548 Nr. 47; BSG, Urteil vom 30. Juli 1981 - 8/8a RU 58/80).

    Wenn es sich jedoch um Verrichtungen handelt, die der privaten Sphäre des Unternehmers zuzurechnen sind, ist der Unternehmer regelmäßig nicht versichert, es sei denn, geschäftliche Dinge stehen erkennbar im Vordergrund, wie etwa bei sogenannten Arbeitsessen (BSG, Urteil vom 30. Juli 1981 - 8/8a RU 58/80 in SozR 2200 zu § 548 Nr. 57, dem auch die folgenden Ausführungen entnommen sind).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2011 - L 3 U 238/09

    Unfall, Unternehmer, Sponsoring, Zusammenhang, zwei Stunden, versicherte …

    Ein privates Zusammensein unter Geschäftsfreunden oder auch mit anderem, das wesentlich der Unterhaltung, Zerstreuung oder Erbauung dienen soll, ist grundsätzlich der privaten und nicht der geschäftlichen Sphäre der Teilnehmer zuzuordnen (BSG, Urteil vom 30. Juli 1981 - 8 /8a RU 58/80 - zitiert nach juris Rn. 20 f.).
  • SG Gelsenkirchen, 27.10.2003 - S 10 U 221/02

    Arbeitsunfall durch Schlichten einer Schlägerei von Mitarbeitern; Bezug zur …

    Bei der Teilnahme an einer privaten Festlichkeit ist ein Unternehmer jedoch nicht versichert, wenn nur die Möglichkeit bestand, bei dieser Gelegenheit Geschäftsbeziehungen zu pflegen oder anzuknüpfen oder "weil man sich sehen lässt", um nicht vergessen oder bekannt zu werden (SozR 2200 § 548 Nr. 57).

    Versichert sind alle Handwerker, die bei der Herstellung des Bauwerks wesentlich mitgewirkt haben, wobei dies auch für die Inhaber (Unternehmer) der beteiligten Firmen gilt (vgl. BSGE 21, 226; BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 57; Hess. LSG in Breithaupt 1955, 924).

  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 36/97 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - gemischte Tätigkeit - Werbung - humanitäre …

    Eine bloße Hoffnung, bei einer privaten Veranstaltung werde sich die Möglichkeit zur Werbung ergeben, kann diesen Zweck jedenfalls nicht zum wesentlichen machen (vgl BSG SozR 2200 § 548 Nr. 57).
  • BSG, 15.12.1981 - 2 RU 59/80
    Da nach dem den Klägern zur Kenntnis übersandten Urteil des 8. Senats des BSG vom 50. Juli 1981 - 8/8a RU 58/80 - (aa0) auch für M. die Teilnahme am Richtfest keine in seinem unternehmerischen Interesse liegende versicherte Tätigkeit gewesen ist, fehlt es an der Voraussetzung für die Annahme des LSG, M. habe W. und A. gebeten, bis zu seiner Rückfahrt auf dem Neubau zu verweilen.

    Der 8. Senat des BSG hat dies im Urteil vom 50. Juli 1981 (aaO) sogar für den Fall verneint, daß M. die Einladung zum Richtfest abgelehnt hätte.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 2983/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

  • LSG Baden-Württemberg, 09.02.2024 - L 8 U 3350/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherter Unternehmer - …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2014 - L 17 U 422/12

    Treppensturz eines freiwillig versicherten selbständigen Personalberaters im …

  • LSG Sachsen, 24.01.2001 - L 2 U 46/00

    Unfall beim Schlittschuhlaufen als Arbeitsunfall wegen Sammlung von Informationen …

  • LSG Bayern, 04.07.2017 - L 3 U 189/14

    Versicherungsschutz eines Gleitschirm- und Drachenfluglehrers

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 U 96/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

  • LSG Sachsen, 08.11.2007 - L 2 U 73/07

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall; Zurechnung des unfallbringenden …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - L 17 U 108/99

    Vorliegen eines Arbeitsunfalles bei privatem Grillabend; Qualifizierung von …

  • LSG Schleswig-Holstein, 22.01.2010 - L 1 U 8/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - gemischte …

  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 8/82

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung - …

  • SG München, 01.07.2011 - S 1 U 5028/08

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz kraft Satzung …

  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.1998 - L 2 U 3620/97

    Unterbrechung des UV-Schutzes nach einem Arbeitsessen auf dem Weg zur Hotelbar - …

  • LSG Thüringen, 02.07.2003 - L 1 U 43/01

    Voraussetzungen für das Vorliegens eines Arbeitsunfalls; Sachliche Verbindung mit …

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