Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.12.2010 - 8 A 09.40037 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Lärmschutzbelange in straßenrechtlicher Planfeststellung; Grundsatz der Problembewältigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2010 - 8 A 09.40037
Die Problembewältigung kann aber auch darin bestehen, dass die Planfeststellungsbehörde die endgültige Problemlösung auf ein nachfolgendes Verfahren verlagert, wenn hierdurch die Durchführung der erforderlichen Problemlösungsmaßnahmen sichergestellt ist (vgl. BVerwG vom 22.11.2000, BVerwGE 112, 221). - BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94
Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2010 - 8 A 09.40037
Auch im Übrigen genügt es bei Detailfragen, wenn die Planfeststellungsbehörde sich Gewissheit verschafft, dass die Problematik beherrschbar ist, dass das hierfür notwendige Instrumentarium bereitsteht und auch zum Einsatz kommt (vgl. BVerwG vom 08.06.1995, BVerwGE 98, 339). - BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04
Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2010 - 8 A 09.40037
Grundsätzlich führt unzulängliche Lärmvorsorge nur zu einem Anspruch auf Planergänzung (vgl. BVerwGE vom 18.04.1996, BVerwGE 101, 73; vom 23.11.2005, NVwZ 2006, 331, 332).
- BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95
Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2010 - 8 A 09.40037
Grundsätzlich führt unzulängliche Lärmvorsorge nur zu einem Anspruch auf Planergänzung (vgl. BVerwGE vom 18.04.1996, BVerwGE 101, 73; vom 23.11.2005, NVwZ 2006, 331, 332). - BVerwG, 11.04.2002 - 4 A 22.01
Planfeststellung; Bundesstraße; Straßenbestandteile; Entnahmestelle; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2010 - 8 A 09.40037
Ebenso ist anerkannt, dass Fragen der Bauausführung in der Regel nicht regelungsbedürftig sind, soweit der Stand der Technik für die zu bewältigenden Probleme geeignete Lösungen zur Verfügung stellt und die Beachtung der entsprechenden technischen Regelwerke sichergestellt ist (BVerwG vom 11.04.20023, NVwZ 2002, 1119, 1121). - VGH Bayern, 18.10.2010 - 22 A 09.40068
Planfeststellung für einen Straßenbahnneubau; Feststellung der Nichtigkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2010 - 8 A 09.40037
Letzterer beinhaltet in der Regel, dass die Planfeststellungsbehörde selbst eine einheitliche, umfassende und abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens zu treffen hat, einschließlich notwendiger Folgemaßnahmen, soweit diese nicht ein eigenes umfassendes Planungskonzept des originär zuständigen Planungsträgers erfordern (vgl. BayVGH vom 18.10.2010, Az. 22 A 09.40068 ).
- VGH Bayern, 09.02.2012 - 8 A 12.40000
Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung
Maßgeblich zu berücksichtigen sind dabei zum einen die Erfolgsaussichten der Klage, zum anderen auch eine durch eigenen Willensentschluss eines Beteiligten bewirkte Herbeiführung des erledigenden Ereignisses (vgl. BVerwG vom 24.10.2006 Az. 9 A 23/06 ; vom 11.12.2009 Az. 9 A 25/08 ; vom 11.1.2010 Az. 10 C 6/09 ; BayVGH vom 7.12.2010 Az. 8 A 09.40037 ;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 18 zu § 161).
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