Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2002 - 8 A 10178/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Mainz, 16.10.2001 - 4 K 1032/00
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2002 - 8 A 10178/02
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-277/02
- EuGH, 16.12.2004 - C-277/02
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2005 - 8 A 12219/04
Papierfundstellen
- DVBl 2002, 1436 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- EuGH, 13.12.2001 - C-324/99
BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2002 - 8 A 10178/02
Aus neuesten Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - (Rn 40, 43 und 44 des Urteils vom 27. Februar 2002 in C-6/00) sowie aus den zugehörigen Schlussanträgen der Generalanwälte (Rn 65 der Schlussanträge des Generalanwalts Leger vom 20. September 2001 in C-324/99) ergebe sich, dass auch der Entsorgungsvorgang der Kontrolle der Versandortbehörde unterliege und die damit verbundene Doppelprüfung sowie die Gefahr divergierender Entscheidungen als systemimmanent hinzunehmen sei.Verwertungsbezogene Einwände könnten auch nicht gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoßen, da nach der Rechtsprechung des EuGH (Rn 43 des Urteils vom 13. Dezember 2001 in C-324/99 und Rn 45 des Urteils vom 27. Februar 2002 in C-6/00) Maßnahmen im Zusammenhang mit der Abfallverbringung nur anhand der harmonisierten Regelungen der EGAbfVerbrVO und nicht anhand der Art. 28 bis 30 EGV zu beurteilen seien.
Diese Frage wird durch das Urteil des EuGH in der Rechtssache DaimlerChrysler AG (vom 13. Dezember 2001, C-324/99, NVwZ 2002, 582ff.) nicht beantwortet.
- EuGH, 27.02.2002 - C-6/00
ALLE NATIONALEN BEHÖRDEN, DENEN EINE GEPLANTE BEFÖRDERUNG VON ABFÄLLEN VON EINEM …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2002 - 8 A 10178/02
Aus neuesten Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - (Rn 40, 43 und 44 des Urteils vom 27. Februar 2002 in C-6/00) sowie aus den zugehörigen Schlussanträgen der Generalanwälte (Rn 65 der Schlussanträge des Generalanwalts Leger vom 20. September 2001 in C-324/99) ergebe sich, dass auch der Entsorgungsvorgang der Kontrolle der Versandortbehörde unterliege und die damit verbundene Doppelprüfung sowie die Gefahr divergierender Entscheidungen als systemimmanent hinzunehmen sei.Verwertungsbezogene Einwände könnten auch nicht gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoßen, da nach der Rechtsprechung des EuGH (Rn 43 des Urteils vom 13. Dezember 2001 in C-324/99 und Rn 45 des Urteils vom 27. Februar 2002 in C-6/00) Maßnahmen im Zusammenhang mit der Abfallverbringung nur anhand der harmonisierten Regelungen der EGAbfVerbrVO und nicht anhand der Art. 28 bis 30 EGV zu beurteilen seien.
Insoweit enthält auch das Urteil des EuGH in der Rechtssache ASA (Urteil vom 27. Februar 2002, NVwZ 2002, 579) keine gegenteiligen Erkenntnisse.
- EuGH, 25.06.1998 - C-203/96
Chemische Afvalstoffen Dusseldorp u.a. / Minister van Volkshuisvesting, …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2002 - 8 A 10178/02
So hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. Juni 1998 in Sachen D. (C-203/96, Slg. 1998 I-4111, 4124, Ziff. 33) hinsichtlich von Abfällen zu Verwertung folgendes ausgeführt: "Zur Stimulierung dieser Verwertung in der gesamten Gemeinschaft, insbesondere durch die Entwicklung möglichst hochwertiger Techniken, hat der Gemeinschaftsgesetzgeber vorgesehen, dass ein freier Verkehr derartiger Abfälle zwischen den Mitgliedstaaten zum Zwecke ihrer Verwertung möglich sein muss, sofern der Transport nicht zu einer Gefährdung der Umwelt führt".
- VG Düsseldorf, 02.12.2003 - 17 K 6449/01 Rn. 33 vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 18. April 2002 - Rs. C-9/00, in: DVBl 2002, 827 (829 f.) m. Anm. Frenz; als Abfall wurde sogar nachweislich verkauftes Altholz ohne weitere Diskussion eingeordnet von Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. Juli 2002 - 8 A 10178/02, in: DVBl 2002, 1436 (LS); zur nötigen zeitlichen Nähe der neuen Zweckbestimmung: Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. September 2000 - 4 L 87/00, in: NordÖR 2002, 122.
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