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| OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1991 - 8 A 1075/89 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Juli 1991 - 8 A 1075/89 (https://dejure.org/1991,10401)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsmittelbelehrung; Zusatz; Irreführung; Aufhebung des Widerspruchsbescheids; Auswirkung auf den Erstbescheid
Verfahrensgang
- VG Minden, 20.03.1989 - 6 K 980/88
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1991 - 8 A 1075/89
Wird zitiert von ... (7)
- VG Düsseldorf, 07.02.2024 - 29 L 3343/23
Nachweis, Masernschutz, Impfpflicht, Anforderung, Eingriffsbefugnis
Rn. 31 Anders in dem vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall, in dem die Rechtsbehelfsbelehrung den Eindruck erweckte, dass die schriftliche Erhebung des Widerspruchs nur über die Postfachanschrift statthaft sei, Urteil vom 3. Juli 1991 - 8 A 1075/89 -, juris Rn. 17. - OVG Niedersachsen, 13.02.1998 - 12 L 5348/97
Rechtsbehelfsbelehrung; Mindestanforderung
Keine andere Beurteilung rechtfertigt insoweit, daß diesem Problem möglichweiser dadurch Rechnung getragen werden könnte (dies abschließend zu beurteilen gibt der vorliegende Fall keinen Anlaß), daß die - möglicherweise nicht hinreichende (s. VG Frankfurt, Beschl. v. 27. März 1995 - 3 G 50094/95.A (2) -, JURIS; OVG NRW, Urt. v. 3. Juli 1991 - 8 A 1075/89 -, JURIS [Ls.]) - Angabe bloß einer "Postfachanschrift" und die (auch durch Verweis auf den Briefkopf mögliche) Angabe einer nach Ort, Straße und Hausnummer bestimmten Dienststelle der Verwaltungsbehörde ergänzt wird durch den Zusatz "oder bei jeder anderen Dienststelle" der Verwaltungsbehörde. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 8 A 3144/19 Rn. 24 Vgl. zu § 121 BDO BVerwG, Beschluss vom 18. März 1991 - 1 DB 1, 91 -, juris Rn. 10; zu § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO OVG NRW, Urteile vom 26. März 1997 - 23 A 1834/95 -, juris Rn. 41 f., und vom 3. Juli 1991 - 8 A 1075/89 -, juris Rn. 15 f., jeweils m. w. N.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2000 - 8 A 5431/96
Entziehung des Passes eines deutschen Staatsangehörigen durch das Generalkonsulat …
Rn. 42 Ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. März 1989 - 5 B 15.89 -, Buchholz, 310 § 58 VwGO Nr. 56; Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 70/88 -, NJW 1991, 508; Beschluss vom 27. August 1997 - 1 B 145/97 -, NVwZ 1997, 1211 (1212 f.); OVG NRW, Urteil vom 3. Juli 1991 - 8 A 1075/89 -, S. 6 UA; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. September 1991 - 2 L 103/91 -, NVwZ 1992, 385. - OVG Bremen, 08.03.2023 - 2 LC 172/22
Rechtmäßigkeit der Rückforderung gewährter Ausbildungsförderung wegen eines …
- VG Darmstadt, 23.11.1999 - 5 G 2093/99
Abänderung oder Aufhebung eines Beschlusses wegen veränderter oder im …
Andernfalls liegt eine Irreführung vor, die ihrerseits die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO in Gang setzt (entschieden für die alleinige Angabe der Postfachanschrift: OVG Nordrhein-Westfalen Entscheidung vom 3. Juli 1991 - 8 A 1075/89 , in JURIS mit dem Leitsatz veröffentlicht; Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. Dezember 1996 - 3 S 610/96 , abgedruckt in LKV 1997, 228). - VG Frankfurt/Main, 27.03.1995 - 3 G 50094/95
Asylverfahren: Mitwirkung des Pflegers bei der Asylbeantragung für einen unter …
Eine Rechtsmittelbelehrung enthält einen irreführenden Zusatz, wenn sie den Beteiligten darüber belehrt, daß er einen Antrag zur Niederschrift bei der Behörde unter der angegebenen Postanschrift stellen kann und als Postanschrift nur das Postfach angegeben ist (OVG Münster 3.7.1991 -8 A 1075/89-).
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