Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11243/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ein in der Denkmalzone gelegenes Haus kann unter Einzelschutz gestellt werden
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.09.1965 - VII C 184.63
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11243/01
Zweck der Unterschutzstellung einer Denkmalzone durch Rechtsverordnung ist demnach in der Mehrzahl der Fälle die Erhaltung der Ensemblewirkung unabhängig von der Schutzwürdigkeit der einzelnen Bestandteile der Gesamtanlage (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, AS 20, 153, 155 und AS 22, 73, 75).Soweit der 1. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Urteil vom 18. Dezember 1987 (AS 22, 73, 77) den Sinn der zusätzlichen Einzelunterschutzstellung in einer Denkmalzone liegender Kulturdenkmäler mit der Begründung in Zweifel gezogen hat, dass "die einzelnen Bestandteile einer Denkmalzone denselben Substanzschutz genießen wie Einzeldenkmäler", vermag der erkennende Senat sich dieser Rechtsauffassung aus den vorstehend dargelegten Gründen nicht anzuschließen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2001 - 1 A 11013/01
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11243/01
Ergeben sich materielle Differenzierungen für die Genehmigungsentscheidung daher schon im Anwendungsbereich des § 13 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 3 DSchPflG, so ist es ohne Belang, inwieweit auch der Abbruch (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 DSchPflG) eines zusätzlich unter Schutz gestellten Einzeldenkmals im Vergleich zu demjenigen eines denkmalwerten Bestandteils der Denkmalzone angesichts der Nichtigkeit des § 13 Abs. 1 Satz 2 DSchPflG derzeit erhöhten Anforderungen unterliegt (vgl. zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf Erteilung eine Abbruchgenehmigung das Urteil des 1. Senats vom 25. Oktober 2001 - 1 A 11013/01.OVG -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1993 - 7 A 1038/92
Denkmalschutzrechtliche Streitigkeit; Gutachterliche Feststellungen ; Erhaltung …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11243/01
Städtebauliche Bedeutung im Sinne des Denkmalschutzrechts kommt einem Gebäude nämlich dann zu, wenn es etwa das Erscheinungsbild einer Ansiedlung, einer Straße oder von Teilen davon prägt und hiermit u.a. durch seine Anordnung und Lage in der Örtlichkeit oder seine Gestaltung auch in Verbindung mit anderen Anlagen den historischen Entwicklungsprozess einer Stadt oder einer Ansiedlung dokumentiert (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 1 L 27/95 - sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juli 1993, BRS 55 Nr. 135). - OVG Schleswig-Holstein, 10.10.1995 - 1 L 27/95
Kulturdenkmal; Denkmalbuch; Folgeentscheidung; Unterschutzstellung; Bausubstanz
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11243/01
Städtebauliche Bedeutung im Sinne des Denkmalschutzrechts kommt einem Gebäude nämlich dann zu, wenn es etwa das Erscheinungsbild einer Ansiedlung, einer Straße oder von Teilen davon prägt und hiermit u.a. durch seine Anordnung und Lage in der Örtlichkeit oder seine Gestaltung auch in Verbindung mit anderen Anlagen den historischen Entwicklungsprozess einer Stadt oder einer Ansiedlung dokumentiert (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 1 L 27/95 - sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juli 1993, BRS 55 Nr. 135). - OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.1984 - 1 A 76/83
Grundriß; Ort; Schutzwürdig; Schutz; Denkmal; Denkmalzone; Einzelausweisung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11243/01
Dem Erlass des angefochtenen Unterschutzstellungsbescheides steht auch nicht die Subsidiarität der Einzelausweisung gegenüber der Ausweisung als Denkmalzone (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, DVBl. 1985, 406, 407) entgegen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2004 - 8 A 12009/03
Keine Abrissgenehmigung für Denkmal-Haus
Die Klage gegen diesen Bescheid blieb erfolglos (Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 20. Februar 2002 - 8 A 11243/01.OVG -).Bei dem umstrittenen Gebäude handelt es sich, wie rechtskräftig feststeht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2002 - 8 A 11243/01.OVG -), um ein geschütztes Kulturdenkmal, für dessen Abbruch eine Genehmigung erforderlich ist.
- BFH, 25.05.2004 - VIII R 6/01
Baudenkmal: Umbau als Herstellung eines neuen Gebäudes?
Während die Unterschutzstellung eines Gebäudes als Einzeldenkmal in der Regel darauf zielt, das Gebäude in seiner konkreten Gestaltung und damit in seiner Gesamtsubstanz zu erhalten, verfolgt der Ensembleschutz --jedenfalls primär-- lediglich das Anliegen, das Erscheinungsbild der gesamten Gebäudegruppe unabhängig von der Schutzwürdigkeit der einzelnen Bestandteile der Gesamtanlage zu bewahren (vgl. BVerwG-Beschluss in HFR 2002, 342; aus der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte s. Oberverwaltungsgericht --OVG-- Rheinland-Pfalz vom 20. Februar 2002 8 A 11243/01, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht --BayOblG-- vom 25. März 1993 3 ObOWi 17/93, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1994, 828; OVG Lüneburg vom 8. Juni 1998 1 L 3501/96, juris;… Kleeberg/Eberl, Kulturgüter in Privatbesitz, 2. Aufl., Rz. 40, 56 ff.). - VG Koblenz, 02.11.2006 - 1 K 857/06
Denkmalschutzrechtliche Anordnung rechtmäßig
Der von der Unterschutzstellung einer Denkmalzone ausgehende Schutz für einzelne Bestandteile beschränkt sich nicht in allen Fällen auf deren Erscheinungsbild oder auf die ensemblerelevante Substanz (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2002 - 8 A 11243/01 -).Dort erstreckt sich der denkmalrechtliche Schutz auch auf die Substanz der einzelnen Bauwerke, weil es dort vorrangig auf den Erhalt der einzelnen Elemente der Anlage und weniger auf deren optische Wirkung ankommt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O.).
- VG Trier, 12.03.2015 - 5 K 938/13
"Altes Brauhaus" in Bernkastel-Kues
Einem Gebäude kommt dann städtebauliche Bedeutung im Sinne des Denkmalschutzrechts zu, wenn es etwa das Erscheinungsbild einer Ansiedlung, einer Straße oder von Teilen davon prägt und hiermit unter anderen durch seine Anordnung und Lage in der Örtlichkeit oder seine Gestaltung auch in Verbindung mit anderen Anlagen den historischen Entwicklungsprozess einer Stadt oder einer Ansiedlung dokumentiert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2002 - Az. 8 A 11243/01 -, juris). - VG Neustadt, 21.10.2003 - 5 K 989/02
Denkmalgeschützte Häuser dürfen nicht abgerissen werden
Gegen diesen Bescheid haben der Kläger zu 2) und seine Ehefrau Klage erhoben, die erfolglos geblieben ist (Urteil des VG Neustadt vom 19. Mai 2001 - 5 K 1655/00.NW - und Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 20. Februar 2002 - 8 A 11243/01.OVG -).
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