Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2004 - 8 A 11802/03.OVG |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
35 Papageien in reinem Wohngebiet unzulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Fünfunddreißig Papageien in Wohngebiet halten?
- RA Kotz (Leitsatz)
35 Papageien in einer Mietwohnung
- 123recht.net (Kurzinformation, 2.2.2004)
35 Papageien im Wohngebiet sind zuviel // Die Haltung von Haustieren müsse im für die Wohnnutzung typischen Rahmen bleiben
Verfahrensgang
- VG Trier, 10.09.2003 - 5 K 285/03
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2004 - 8 A 11802/03.OVG
Papierfundstellen
- BauR 2004, 716 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 01.03.1999 - 4 B 13.99
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2004 - 8 A 11802/03
Gemeint sind dabei nach dem städtebaulichen Zweck der Vorschrift allerdings Kleintiere nur insoweit, als deren Haltung in den Baugebieten üblich und ungefährlich ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprengt (ständige Rechtsprechung; s. nur: BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 1993, BRS 55 Nr. 51, und vom 1. März 1999, BRS 62 Nr. 85; OVG NW, Beschluss vom 10. Juli 2002, BRS 65 Nr. 73).
- VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 322/15
Taubenschlag zur Haltung von 100 Tauben im reinen Wohngebiet unzulässig
Gemeint sind nach dem städtebaulichen Zweck der Vorschrift Kleintiere allerdings nur insoweit, als deren Haltung in den Baugebieten als Annex zum Wohnen üblich und ungefährlich ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprengt (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1993 - 4 B 165/93 -, NVwZ-RR 1994, 309 und Beschluss vom 1. März 1999 - 4 B 13/99 -, BauR 2000, 73; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 8 A 11802/03.OVG -). - VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12
Taubenhaltung mit mehr als 60 Brieftauben in reinem Wohngebiet unzulässig
Gemeint sind nach dem städtebaulichen Zweck der Vorschrift Kleintiere allerdings nur insoweit, als deren Haltung in den Baugebieten als Annex zum Wohnen üblich und ungefährlich ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprengt (BVerwG, BRS 55 Nr. 51, BRS 62 Nr. 85; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 8 A 11802/03.OVG -).Die Kammer braucht sich mit der Frage, wie viele Brieftauben vorliegend bauplanungsrechtlich ohne Verstoß gegen § 14 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zulässig sind, jedoch nicht näher zu befassen, da der Antragsgegner eine Beschränkung der Taubenzahl in der Verfügung vom 25. Juni 2012 einerseits nicht vorgenommen hat (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Vorgehensweise OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 8 A 11802/03.OVG - zur Papageienhaltung in einem Wohngebiet sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Oktober 2006 - 8 A 11048/06.OVG - zur Haltung von mehr als 20 Stück Geflügel in einem Dorf- oder Mischgebiet) sowie andererseits eine evidente Genehmigungsfähigkeit der aktuellen Nutzung mit über 60 Brieftauben nicht vorliegt.
- VG Düsseldorf, 20.09.2013 - 11 L 1286/13
Nutzungsuntersagung hinsichtlich der Nutzung eines Wohnhauses zur …
Rn. 28 vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Januar 2004, - 8 A 11802/03 -, juris,.
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