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| VG Schleswig, 13.10.2015 - 8 A 12/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauherr muss Kosten der nachträglichen Überprüfung der Standsicherheit tragen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 13.10.2015 - 8 A 12/15
- OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2017 - 1 LB 6/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.11.1985 - II R 173/83
Gesetzesaufhebung
Auszug aus VG Schleswig, 13.10.2015 - 8 A 12/15
Das Urteil des BFH vom 19.11.1985 (- II R 173/83 - juris), wonach diese Vorschrift durch § 25 Abs. 12 Grunderwerbssteuergesetz 1983 (…vom 17.12.1982, BGBl. 1982, S. 1777) aufgehoben sei, betrifft nur das Grunderwerbssteuerrecht und lässt die Regelung im Übrigen unberührt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1995 - 14 A 217/92
Anerkennung als Kleinsiedlung; Verwaltungsakt; Bauherr; Rechtsanspruch; Ablehnung …
Auszug aus VG Schleswig, 13.10.2015 - 8 A 12/15
Vor diesem Hintergrund ist die Regelung in § 29 Abs. 1 Reichssiedlungsgesetz ("Geschäfte, die zur Durchführung von Siedlungsverfahren dienen") auf Grundstücksverkehrsgeschäfte beschränkt, wenn nicht andere Regelungen diese Vorschrift ausdrücklich für anwendbar erklären (zum Beispiel für Kleinsiedlungen, § 96 Nummer 2 II. WoBauG; OVG NRW U.v. 10.11.1995 - 14 A 217/92 - juris).
- VG Schleswig, 07.02.2018 - 8 A 674/17
Verpflichtung zur nachträglichen Vorlage eines Standsicherheitsnachweis für ein …
Rn. 15 Wie bereits das erkennende Gericht in seinen Urteilen vom 13.10.2015 (8 A 16/15 und 8 A 12/15) - insoweit bestätigt durch die nachgehenden Entscheidungen des OVG vom 31.07.2017, 1 LB 13/16 und 1 LB 6/17 - festgestellt hat, steht die Bestandskraft der erteilten Baugenehmigungen grundsätzlich einer nachträglichen Anforderung eines Gutachtens zur Standsicherheit nicht entgegen.
dejure.org
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