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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2005 - 8 A 12135/04.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7303
OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2005 - 8 A 12135/04.OVG (https://dejure.org/2005,7303)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.04.2005 - 8 A 12135/04.OVG (https://dejure.org/2005,7303)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. April 2005 - 8 A 12135/04.OVG (https://dejure.org/2005,7303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    LBauO § 8; ; LBauO § 8 Abs. 8; ; LBauO § 61; ; LBauO § 62; ; LBauO § 62 Abs. 1; ; LBauO § 62 Abs. 1 Nr. 6; ; LBauO § 62 Abs. 1 Nr. 11; ; LBauO § 66; ; LBauO § 66 Abs. 3

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    LBauO §§ 8 Abs. 8, 61, 62 Abs. 1, 66 Abs. 3.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorhaben insgesamt genehmigungspflichtig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Genehmigungsbedürftigkeit eines teilweise genehmigungsfreien Bauvorhabens

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Baugenehmigung bei genehmigungsfreien Vorhaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Insgesamte Genehmigungsbedürftigkeit eines teilweise genehmigungsfreien Bauvorhabens; Begriff der selbstständigen Aufschüttung im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe a der rheinland-pfälzischen Bauordnung (LBO); Umfang der Prüfung bauordnungsrechtlicher Vorschriften ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 921
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 8 A 10806/01

    Zur Baugenehmigungsbedürftigkeit von Aufschüttungen und deren Ausnahmen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2005 - 8 A 12135/04
    Der Senat hat bereits entschieden, dass selbständige Aufschüttungen in diesem Sinne nur solche sind, die eine eigene Zweckbestimmung haben und nicht im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Bauarbeiten für ein anderes Vorhaben stehen (Urteil vom 12. Dezember 2001 - 8 A 10806/01.OVG - = BRS 64, Nr. 154;… ebenso: Jeromin, LBauO, § 62 Rn. 76).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2004 - 8 A 11467/04

    Grenzständige Mauer mit Treppenkonstruktion und Aufschüttung ist keine …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2005 - 8 A 12135/04
    Soweit der Senat in der Vergangenheit Bedenken geäußert hat, ob nicht Stützmauern im bauordnungsrechtlichen Sinne stets nur solche sind, die natürliches und nicht etwa künstlich aufgeschüttetes Gelände stützen (so zuletzt Urteil vom 8. Dezember 2004 - 8 A 11467/04.OVG - [ESOVGRP]), hält er daran nicht fest.
  • VGH Bayern, 26.02.1993 - 2 B 90.1684

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Bolzplatzes im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2005 - 8 A 12135/04
    Handelt es sich bei dem Vorhaben um eine einheitliche Anlage, die aus genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Einzelelementen besteht, ist vielmehr das gesamte Vorhaben als genehmigungspflichtige Baumaßnahme zu qualifizieren, wobei sich die Genehmigungspflicht dann auch auf die an sich genehmigungsfreien Teile erstreckt (OVG NW, Urteile vom 12. August 1968, BRS 20 Nr. 149, und vom 12. September 1974, BRS 28 Nr. 95; OVG Berlin, Beschluss vom 23. August 1988, BRS 48 Nr. 125; BayVGH, Urteil vom 26. Februar 1993, NVwZ-RR 1994, 246;… Jeromin, LBauO, § 62 Rn. 13;… Simon/Lechner, BayBO, Art. 63 Rn. 9).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2002 - 8 A 10994/02
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2005 - 8 A 12135/04
    Dies liegt insbesondere dann nahe, wenn bereits im Verwaltungsverfahren zwischen Bauherren, Nachbarn und Bauaufsichtsbehörde unterschiedliche Auffassungen bestehen, die auf jeden Fall eine Entscheidung der Behörde, und sei es im Wege eines späteren Einschreitens auf einen entsprechenden Nachbarantrag hin, erfordern (s. Urteil vom 23. Oktober 2002 - 8 A 10994/02.OVG - [ESOVGRP]).
  • LG Hamburg, 04.02.2016 - 304 O 247/13

    Eigentumsstörung: Anspruch auf Beseitigung der von Bäumen auf dem …

    Jedoch erstreckt sich der genehmigte Inhalt nur auf das Haus als das eigentliche Bauvorhaben, nicht jedoch auf die Mauer als lediglich angedeuteten Teil (vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 13.4. 2005 - 8 A 12135/04).

    Zwar mag in bestimmten Fällen die Genehmigungspflicht eines Teils des Vorhabens auch die Genehmigungspflicht eines an sich verfahrensfreien Teils nach sich ziehen (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 13.4. 2005 - 8 A 12135/04; OVG Münster, Beschluss vom 22.01.2001, 7 E 547/99).

  • OLG Hamburg, 31.05.2016 - 4 U 31/16

    Nachbarschutz in Hamburg: Beseitigungsanspruch hinsichtlich einer an der …

    Auch aus dem vom Kläger zitierten Urteil des OVG Koblenz vom 13.04.2005 (Az.: 8 A 12135/04) ergebe sich nichts anderes.

    Handelt es sich bei einem Vorhaben um eine einheitliche Anlage, die aus genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Einzelelementen besteht, soll das gesamte Vorhaben als genehmigungspflichtige Baumaßnahme zu qualifizieren sein, wobei sich die Genehmigungspflicht dann auch auf die an sich genehmigungsfreien Teile erstreckt (vgl. beispielsweise OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2005 - 8 A 12135/04, juris Rz. 19 m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 26.02.1993 - 2 B 90.1684, NVwZ-RR 1994, 246, 246 OVG Berlin, Beschluss vom 23.08.1988 - 2 S 7.88, juris grundsätzlich zustimmend erst kürzlich wieder OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 10.03.2016 - 7 A 1720/14, juris Rz. 51 f.; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 22.10.2008 - 8 A 10597/08, juris Rz. 19; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 18.06.2015 - 1 A 10776/14, juris Rz. 30).

    Systematik und Zweck des Gesetzes schlössen es daher aus, bei einem Gesamtvorhaben, welches aus genehmigungspflichtigen und - isoliert betrachtet - genehmigungsfreien Teilen besteht, ein "Splitting" zwischen den Einzelteilen durchzuführen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2005 - 8 A 12135/04, juris Rz. 19 m.w.N.).

    In der Bauzeichnung, die der Baugenehmigung für die Errichtung des Wohnhauses zugrunde liegt, ist die Stützmauer lediglich andeutungsweise dargestellt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2005 - 8 A 12135/04, juris Rz. 17).

  • VG Mainz, 16.02.2022 - 3 K 411/21

    Keine große Garage im Gartenbereich

    Es kann insoweit offenbleiben, ob die Aufschüttung auf dem Grundstück des Beigeladenen genehmigungsfrei ist, es sich insbesondere um eine selbständige Aufschüttung im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 11 a) LBauO handelt oder die Aufschüttung als Teil des Gesamtvorhabens "Aufschüttung, Doppelgarage und Einfriedung" genehmigungspflichtig ist (vgl. zu Vorstehendem OVG RP, Urteil vom 13. April 2005 - 8 A 12135/04 -).

    Sie dürfte aber jedenfalls zum (aus genehmigungsfreien und -pflichtigen Teilen bestehenden) Gesamtvorhaben der Baugenehmigung vom 25. Januar 2021 gehören, das Gegenstand der in Rede stehenden Baugenehmigung ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 13. April 2005 - 8 A 12135/04 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 10 S 42.15

    Anordnung der Baueinstellung; Verwaltungsakt mit Dauerwirkung; Anfangsverdacht; …

    Rn. 6 Soweit das Verwaltungsgericht die Vorschriften zur Genehmigungsfreiheit von Instandhaltungsarbeiten für nicht anwendbar erachtet hat, weil es sich vorliegend nicht um ein selbstständiges Einzelvorhaben i.S.v. § 55 Abs. 1 BbgBO a. F. handele, ist es zwar zutreffend, dass für die Beurteilung der Baugenehmigungsfreiheit oder Baugenehmigungspflicht das Vorhaben insgesamt in den Blick zu nehmen ist und es nicht darauf ankommt, ob einzelne Baumaßnahmen für sich genommen baugenehmigungsfrei sind (vgl. etwa OVG RP, Urteil vom 13. April 2005 - 8 A 12135/04 -, juris Rn. 19; OVG MV…, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 3 L 124/08 -, juris Rn. 8; OVG LSA…, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 -, juris Rn. 8; BayVGH…, Beschluss vom 27. April 2012 - 9 ZB 10.1503 -, juris Rn. 12 ff.).
  • VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 615/18

    Wohngrundstück kann nicht ohne weiteres mit Mauer eingefriedet werden

    Die Aufschüttung ist im räumlichen, zeitlichen und funktionellen Zusammenhang mit dem Wohnhaus der Kläger errichtet worden, sodass es sich nicht um eine "selbständige" Aufschüttung im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 11 a) LBauO handelt (vgl. OVG RP, Urteil vom 13. April 2005 - 8 A 12135/04 -, juris, Rn. 18).

    Hier ist die Mauer - ebenso wie die Aufschüttung - Teil eines genehmigungspflichtigen Gesamtvorhabens und bedarf daher der Baugenehmigung (vgl. OVG RP, Urteil vom 13. April 2005 - 8 A 12135/04 -, juris, Rn. 21).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 2 L 164/08

    Anordnung zu Beseitigung eines baugenehmigungsfreien Carports

    Sinn und Zweck der Regelungen über die Baugenehmigungsfreiheit bestimmter baulicher Maßnahmen ist es, die Bauaufsichtsbehörden von der Prüfung solcher Vorhaben zu entlasten, bei denen der Gesetzgeber wegen ihrer geringen bau- oder bodenrechtlichen Relevanz eine präventive Verwaltungskontrolle für entbehrlich hält (vgl. OVG RP, Urt. v. 13.04.2005 - 8 A 12135/04 -, DÖV 2005, 921;… Dirnberger, a. a. O., § 60 BauO LSA, RdNr. 1;… Lechner, a. a. O., Art. 63 RdNr. 3).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2015 - 1 A 10776/14

    Konstruktion aus Aufschüttung, L-Steinen, Pflaster und Treppenstufen; bauliche …

    Rn. 30 Aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG RP, Urteil vom 13. April 2005 - 8 A 12135/04.OVG -, juris) ergibt sich keine abweichende Betrachtung.
  • VG Neustadt, 16.11.2006 - 4 K 1291/06

    Keine Toilette im Bienenhaus

    Die somit für die Fäkaliensammelanlage bestehende Baugenehmigungspflicht erstreckt sich auch auf den Einbau der Toilettenanlage in das Bienenhaus, denn die beiden Baumaßnahmen sind als eine einheitliche Anlage anzusehen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 2005, 921;… Jeromin, a. a. O., § 62 Rdnr. 13, wonach bei einer einheitlichen Anlage, die aus genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Einzelelementen besteht, stets das gesamte Vorhaben als genehmigungspflichtige Baumaßnahme zu qualifizieren ist).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - 2 B 385/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Genehmigung des Neubaus eines …

    Rn. 16 - 10 B 332/01 -, BRS 64 Nr. 180 = juris Rn. 7, Urteil vom 9. August 1978 - VII A 981/76 -, BRS 33 Nr. 134, siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 1999 - 7 B 827/99 - (zur baulich-konstruktiven Einheit zweier Anschüttungen), Urteil vom 27. November 1989 - 11 A 195/88 -, BRS 50 Nr. 185 = juris Rn. juris Rn. 20 (zur einheitlichen Beseitigung einer Anschüttung); OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. April 2005 - 8 A 12135/04 -, BRS 69 Nr. 151 = juris Rn. 18 (zur Genehmigungspflichtigkeit einer unselbständigen Aufschüttung); Johlen, in: Gädtke/Czepuck/Johlen/.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10597/08

    Keine Baugenehmigung für die Anbringung von Antennen an genehmigtem Mobilfunkmast

    Bei der Betrachtung der Gesetzessystematik kann nicht - wie es das Verwaltungsgericht getan hat - auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 13. April 2005, DÖV 2005, 921 und juris, Rn. 19) zurückgegriffen werden, nach der ein Vorhaben insgesamt genehmigungspflichtig ist, wenn es aus einem genehmigungspflichtigen Teil und - bei isolierter Betrachtung - genehmigungsfreien Teilen besteht; diese betrifft einen mit dem vorliegenden nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • VG Gelsenkirchen, 23.09.2021 - 5 K 4164/19

    Dachgaube Dachaufbau Einfügen Geschoss Abstandsflächen einheitliches Vorhaben …

  • OLG Frankfurt, 09.01.2023 - 29 U 176/20

    Schadenersatz von Bauträger für aufgewendete Kreditzinsen

  • VG Neustadt, 30.04.2008 - 3 K 1384/07

    Genehmigungspflicht baulicher Änderungen - hier: zusätzliche Mobilfunkantenne

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