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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 22.01.2025 - 8 A 135/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,1474
VG Schleswig, 22.01.2025 - 8 A 135/22 (https://dejure.org/2025,1474)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22.01.2025 - 8 A 135/22 (https://dejure.org/2025,1474)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22. Januar 2025 - 8 A 135/22 (https://dejure.org/2025,1474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 34 Abs 1 BauGB
    Bauvorbescheid: Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maß der baulichen Nutzung muss nicht exakt eingehalten werden!

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof; …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2025 - 8 A 135/22
    Rn. 45 Die vorhandene Bebauung bestimmt den Gebietscharakter und gibt als Planersatz auch den Maßstab für den Umfang der neuen baulichen Nutzung vor (BVerwG, Urt. v. 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - juris Rn. 15).

    Ihre absolute Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur Freifläche, prägen das Bild der maßgeblichen Umgebung und bieten sich deshalb vorrangig als Bezugsgrößen zur Ermittlung des Maßes der baulichen Nutzung an (BVerwG, Urt. v. 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - juris Rn. 17).

    Dies widerspräche der planersetzenden Funktion des § 34 Abs. 1 BauGB, eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung eines Bereichs zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urt. v. 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - juris Rn. 20).

    Erst bei einer wesentlichen Überschreitung des Rahmens schließt sich die Frage an, ob sich ein Vorhaben dennoch einfügt, weil es nicht geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (BVerwG, Urt. v. 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - juris Rn. 21).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.02.2024 - 1 LB 6/23

    Abgrenzung von Hauptanlage und Nebenanlage i.S.v. § 14 BauNVO; Abweichung im …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2025 - 8 A 135/22
    Dabei muss die Betrachtung auf das Wesentliche zurückgeführt werden, und es muss alles außer Acht gelassen werden, was die vorhandene Bebauung nicht prägt oder in ihr gar als Fremdkörper erscheint ( OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19. Februar 2024 - 1 LB 6/23 - juris Rn. 32 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2025 - 8 A 135/22
    Bei der Bestimmung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung eines Grundstücks ist der Umkreis der zu beachtenden vorhandenen Bebauung in der Regel enger zu begrenzen sein als bei der Ermittlung des Gebietscharakters (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2025 - 8 A 135/22
    Grundsätzlich sprechen große Qualitätsunterschiede zwischen einer einzelnen Anlage und ihrer im Wesentlichen homogenen Umgebung dafür, dass die Anlage als ein für die Eigenart der Umgebung unbeachtlicher Fremdkörper zu werten ist (BVerwG, Urt. v. 7. Dezember 2006 - 4 C 11.05 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2025 - 8 A 135/22
    Auszusondern sind hiernach auch solche bauliche Anlagen, die von ihrem quantitativen Erscheinungsbild (Ausdehnung, Höhe, Zahl usw.) nicht die Kraft haben, die Eigenart der näheren Umgebung zu beeinflussen, die der Betrachter also nicht oder nur am Rande wahrnimmt (BVerwG, Beschl. v. 16. Juni 2009 - 4 B 50.08 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2025 - 8 A 135/22
    Rn. 46 Die Grenze der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB kann so beschaffen sein, dass die Grenze zwischen näherer und fernerer Umgebung dort zu ziehen ist, wo zwei jeweils einheitlich geprägte Bebauungskomplexe mit voneinander verschiedenen Bau- und Nutzungsstrukturen aneinanderstoßen (BVerwG, Beschl. v. 28. August 2003 - 4 B 74.03 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 22.10.2020 - 4 B 18.20

    Einfügen nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden kann

    Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2025 - 8 A 135/22
    Hierzu kann auch eine bereits verwirklichte Bebauung in einem durch (einfachen, vorhabenbezogenen oder qualifizierten) Bebauungsplan überplanten Gebiet gehören (BVerwG, Beschl. v. 22. Oktober 2020 - 4 B 18.20 - juris Rn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2010 - 1 LB 2/10

    Charakterisierung eines Innenbereichs nach der Art der baulichen Nutzung durch …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2025 - 8 A 135/22
    Es können auch solche Baukörper ausgesondert werden, die sich nur hinsichtlich eines Merkmals besonders deutlich von der übrigen Bebauung in der näheren Umgebung unterscheiden (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 23. September 2010 - 1 LB 2/10 - juris Rn. 19).
  • VG Schleswig, 15.05.2025 - 8 B 7/25

    Verletzung drittschützender Normen bei Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser, …

    Dem Nachbarn stehen nicht gegen jede Bebauung Abwehrrechte zu, die sich nicht nach § 34 Abs. 1 BauGB einfügt, vielmehr nur gegen solche, die das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme verletzten, das im Gebot des Einfügens enthalten ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Juni 1969 - IV C 234.65 - juris Rn. 15; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 MB 33/11 - juris Rn. 3 ; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 21. August 2002 - 1 LB 140/02 - juris Rn. 24; VG Schleswig, Urteil vom 22. Januar 2025 - 8 A 135/22 - juris Rn. 42 ;… Beschluss vom 11. Mai 2021 - 8 B 17/21 - juris Rn. 8 ).

    Dabei muss die Betrachtung auf das Wesentliche zurückgeführt werden, und es muss alles außer Acht gelassen werden, was die vorhandene Bebauung nicht prägt oder in ihr gar als Fremdkörper erscheint ( OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 19. Februar 2024 - 1 LB 6/23 - juris Rn. 32 m.w.N.; VG Schleswig, Urteil vom 22. Januar 2025 - 8 A 135/22 - juris Rn. 44 ).

    Hierzu kann auch eine bereits verwirklichte Bebauung in einem durch (einfachen, vorhabenbezogenen oder qualifizierten) Bebauungsplan überplanten Gebiet gehören (BVerwG…, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 4 B 18.20 - juris Rn. 4; VG Schleswig, Urteil vom 22. Januar 2025 - 8 A 135/22 - juris Rn. 45 ).

  • VG Schleswig, 22.05.2025 - 8 B 12/25

    Nachbarliche Abwehrrechte gegen die Erweiterung eines landwirtschaftlichen …

    Dem Nachbarn stehen nicht gegen jede Bebauung Abwehrrechte zu, die sich nicht nach § 34 Abs. 1 BauGB einfügt, vielmehr nur gegen solche, die das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme verletzten, das im Gebot des Einfügens enthalten ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Juni 1969 - IV C 234.65 - juris Rn. 15; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 MB 33/11 - juris Rn. 3 ; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 21. August 2002 - 1 LB 140/02 - juris Rn. 24; VG Schleswig, Urteil vom 22. Januar 2025 - 8 A 135/22 - juris Rn. 42 ;… Beschluss vom 11. Mai 2021 - 8 B 17/21 - juris Rn. 8 ).

    Dabei muss die Betrachtung auf das Wesentliche zurückgeführt werden, und es muss alles außer Acht gelassen werden, was die vorhandene Bebauung nicht prägt oder in ihr gar als Fremdkörper erscheint ( OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 19. Februar 2024 - 1 LB 6/23 - juris Rn. 32 m. w. N.; VG Schleswig, Urteil vom 22. Januar 2025 - 8 A 135/22 - juris Rn. 44 ).

    Hierzu kann auch eine bereits verwirklichte Bebauung in einem durch (einfachen, vorhabenbezogenen oder qualifizierten) Bebauungsplan überplanten Gebiet gehören (BVerwG…, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 4 B 18.20 - juris Rn. 4; VG Schleswig, Urteil vom 22. Januar 2025 - 8 A 135/22 - juris Rn. 45 ).

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