Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 8 A 2071/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Windenergie: Erlöschen der BImSchGGenehmigung durch Zeitablauf
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BImSchG § 18 Abs. 1 Nr. 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nicht ausgenutzte Genehmigung erlischt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ausheben von Baugrube ist noch kein Beginn der Errichtung einer Anlage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Befugnis der Behörde zum Erlass eines Verwaltungsakts; Feststellung des Erlöschens einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch Verwaltungsakt; Erfordernis der Handlungen von hinreichendem Intensitätsgrad und Umfang bzgl. Beginns der Errichtung der Anlage
Verfahrensgang
- VG Köln, 25.07.2013 - 13 K 4853/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 8 A 2071/13
Papierfundstellen
- DÖV 2017, 606
- BauR 2017, 1580
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04
Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 8 A 2071/13
7/179, S. 37 (zu § 17 a.F.); zu § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG BVerwG, Urteile vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 = juris, Rn. 10, und vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2.10 -, NVwZ 2011, 120 = juris, Rn. 11.Rn. 24 Vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 = juris Rn. 15, und vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2.10 -, NVwZ 2011, 120 = juris Rn. 12, sowie Beschluss vom 4. März 2010 - 7 B 38.09 -, juris Rn. 6.
- BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10
Freistellungserklärung; Regelungsinhalt der -; Bindungswirkung der -; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 8 A 2071/13
7/179, S. 37 (zu § 17 a.F.); zu § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG BVerwG, Urteile vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 = juris, Rn. 10, und vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2.10 -, NVwZ 2011, 120 = juris, Rn. 11.Rn. 24 Vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 = juris Rn. 15, und vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2.10 -, NVwZ 2011, 120 = juris Rn. 12, sowie Beschluss vom 4. März 2010 - 7 B 38.09 -, juris Rn. 6.
- BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86
Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 8 A 2071/13
Rn. 9 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. März 2012 - 8 D 48/11.AK -, BImSchG-Rspr. § 18 Nr. 24 = juris Rn. 35 ff.; S. auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 = juris Rn. 23.
- BVerwG, 16.04.2015 - 4 CN 2.14
Regionalplan; Gemeindeverwaltungsverband; Unterzentrum; Antragsbegehren; Norm; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 8 A 2071/13
Rn. 37 Vgl. auch OVG Thüringen, Urteil vom 17. Juni 2015 - 1 KO 369/14 -, ZuR 2016, 120 = juris Rn. 54; zu § 77 BauO NRW S. OVG NRW, Urteile vom 6. März 1979 - VII A 240/77 -, BauR 1979, 487 = juris Rn. 1, und vom 16. Oktober 2008 - 7 A 696/07 -, juris Rn. 43 ff. m.w.N. - BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 9.02
Genehmigungsbedürftige Anlage; Aufhebung des Genehmigungserfordernisses; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 8 A 2071/13
Rn. 7 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 7 C 9.02 -, BVerwGE 117, 133 = juris Rn. 10. - OVG Thüringen, 17.06.2015 - 1 KO 369/14
Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 8 A 2071/13
Rn. 37 Vgl. auch OVG Thüringen, Urteil vom 17. Juni 2015 - 1 KO 369/14 -, ZuR 2016, 120 = juris Rn. 54; zu § 77 BauO NRW S. OVG NRW, Urteile vom 6. März 1979 - VII A 240/77 -, BauR 1979, 487 = juris Rn. 1, und vom 16. Oktober 2008 - 7 A 696/07 -, juris Rn. 43 ff. m.w.N. - BVerwG, 04.03.2010 - 7 B 38.09
Angezeigte Anlage; Erlöschen der Genehmigung; Verlängerungsantrag; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 8 A 2071/13
Rn. 24 Vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 = juris Rn. 15, und vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2.10 -, NVwZ 2011, 120 = juris Rn. 12, sowie Beschluss vom 4. März 2010 - 7 B 38.09 -, juris Rn. 6. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2008 - 7 A 696/07
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 8 A 2071/13
Rn. 37 Vgl. auch OVG Thüringen, Urteil vom 17. Juni 2015 - 1 KO 369/14 -, ZuR 2016, 120 = juris Rn. 54; zu § 77 BauO NRW S. OVG NRW, Urteile vom 6. März 1979 - VII A 240/77 -, BauR 1979, 487 = juris Rn. 1, und vom 16. Oktober 2008 - 7 A 696/07 -, juris Rn. 43 ff. m.w.N. - BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …
- BVerwG, 12.01.2017 - 4 B 43.16
Einzelhandelsbetrieb; Sonderpostenmarkt; Innenbereich; unbeplanter Innenbereich; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 8 A 2071/13
Rn. 49 Vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO BVerwG,Beschluss vom 12. Januar 2017 - 4 B 43.16 -, juris Rn. 3. - BVerwG, 07.04.2004 - 4 B 25.04
Verfassungsmäßigkeit des in Landesrecht übergeleiteten Denkmalpflegegesetzes der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2012 - 8 D 48/11
Widerruf einer Verzichtserklärung für ein sog. Altkraftwerk nach § 20 Abs. 3 S. 1 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 8 A 1846/15
Anforderungen an die Begründung eines Berufungszulassungsantrags im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1979 - VII A 240/77
- VGH Bayern, 29.02.2024 - 22 A 22.40018
Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung - fristgerechter Beginn …
Denn das bisherige Verhalten des Betreibers zeige, dass die Fundamenterrichtung kein Anzeichen für die Ernsthaftigkeit der Genehmigungsausnutzung sei, was laut einschlägiger Rechtsprechung (OVG NW, U.v. 21.2.2017 - 8 A 2071/13; ThürOVG, U.v. 17.6.2015 - 1 KO 369/14; beide juris) aber Voraussetzung für die Fristeinhaltung sei.Soweit der Kläger unter Verweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 21. Februar 2017 (8 A 2071/13) Maßnahmen zur Errichtung der Verkehrsinfrastruktur und Kranstellflächen als nicht berücksichtigungsfähige Vorbereitungshandlungen erachte, sei zu entgegnen, dass Kranstellflächen als Genehmigungsbestandteil zu berücksichtigen seien.
Die in der älteren Rechtsprechung und darauf basierend auch in der Kommentarliteratur vertretene Auffassung, dass für den Beginn der Errichtung oder des Betriebs zu fordern sei, dass wesentliche Teile der Anlage tatsächlich errichtet oder in Betrieb genommen sein müssten, überzeugt nicht und wurde zwischenzeitlich wohl auch weitgehend aufgegeben (…vgl. dazu Ohms in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 18 BImSchG Rn. 21 f.;… Jarass in ders., BImSchG, 14. Aufl. 2022, § 18 Rn. 7 a. E.; in diesem Sinne auch OVG NW, B.v. 21.2.2017 - 8 A 2071/13 - juris Rn. 29).
Rn. 108 Auf ein ernsthaftes Ausnutzen der Genehmigung kann geschlossen werden, wenn die Beigeladene zur Errichtung der Windparks am dafür vorgesehenen Standort Maßnahmen durchgeführt bzw. Handlungen von hinreichendem Intensitätsgrad und Umfang vorgenommen hat, die nicht bzw. nur mit hohem Aufwand rückgängig zu machen sind oder die für sie mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten verbunden wären, wenn die Anlage nicht errichtet würde (…vgl. Ohms in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 18 BImSchG Rn. 21; OVG NW, B.v. 21.2.2017 - 8 A 2071/13 - juris Rn. 31).
Für das Merkmal der Ernsthaftigkeit (der Genehmigungsausnutzung / des Errichtungsbeginns) darf daher, je nach Lage des Einzelfalls, auf eine (wirtschaftliche) Gesamtbewertung der Maßnahmen und Handlungen zurückgegriffen werden, in welche u.U. auch Vorbereitungshandlungen einzubeziehen sind (so i.E. auch OVG NW, B.v. 21.2.2017 - 8 A 2071/13 - juris Rn. 35).
Folglich "wandelt" sich ein solch (absolut betrachtet) hoher Verlust auch nicht in einen unerheblichen, wenn man ihn - wie der Kläger fordert - in Relation zur Gesamtvergütung des Generalunternehmervertrags setzt (so wohl zumindest im Ansatz, allerdings bei absolut betrachtet deutlich geringeren, bereits realisierten Aufwendungen OVG NW, B.v. 21.2.2017 - 8 A 2071/13 - juris Rn. 40 f.).
- VGH Bayern, 25.05.2022 - 22 AE 22.40004
Vorläufige Einstellung von Bauarbeiten für Windpark
Denn das bisherige Verhalten des Betreibers zeige, dass die Fundamenterrichtung kein Anzeichen für die Ernsthaftigkeit der Genehmigungsausnutzung sei, was laut einschlägiger Rechtsprechung (OVG NW, U.v. 21.2.2017 - 8 A 2071/13; ThürOVG, U.v. 17.6.2015 - 1 KO 369/14; beide juris) aber Voraussetzung für die Fristeinhaltung sei.Für eine Ernsthaftigkeit der Genehmigungsausnutzung sei auch nicht notwendig, dass wesentliche Teile der Anlage tatsächlich bereits errichtet worden seien; ausreichend seien Maßnahmen, die nicht oder nur mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten rückgängig zu machen seien (OVG Münster, B.v. 21.2.2017 - 8 A 2071/13 - juris).
Die in der älteren Rechtsprechung und darauf basierend auch in der Kommentarliteratur vertretene Auffassung, dass für den Beginn der Errichtung oder des Betriebs zu fordern sei, dass wesentliche Teile der Anlage tatsächlich errichtet oder in Betrieb genommen sein müssten, überzeugt nicht und wurde zwischenzeitlich wohl auch weitgehend aufgegeben (…vgl. dazu Ohms in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 18 BImSchG Rn. 21 f.;… Jarass, BImSchG, § 18 Rn. 7 a. E.; in diesem Sinne auch OVG NW, B.v. 21.2.2017 - 8 A 2071/13 - juris Rn. 29).
Rn. 44 Auf ein ernsthaftes Ausnutzen der Genehmigung kann geschlossen werden, wenn die Beigeladene zur Errichtung der Windenergieanlagen am dafür vorgesehenen Standort Maßnahmen durchgeführt bzw. Handlungen von hinreichendem Intensitätsgrad und Umfang vorgenommen hat, die nicht oder nur mit für sie erheblichen wirtschaftlichen Verlusten rückgängig zu machen sind (…s.o., Ohms in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 18 BImSchG Rn. 21; OVG NW, B.v. 21.2.2017 - 8 A 2071/13 - juris Rn. 31).
Vorbereitungshandlungen, die noch nicht dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserfordernis unterfallen, genügen dazu für sich betrachtet in der Regel nicht, können aber im Rahmen einer Gesamtbewertung zu berücksichtigen sein (OVG NW, B.v. 21.2.2017 - 8 A 2071/13 - juris Rn. 35).
Nach Auffassung des Senats "wandelt" sich ein solch (absolut betrachtet) hoher Verlust auch nicht in einen unerheblichen, wenn man ihn - wie der Antragsteller fordert - in Relation zur Gesamtvergütung des Generalunternehmervertrags setzt (so wohl zumindest im Ansatz, allerdings bei absolut betrachtet deutlich geringeren, bereits realisierten Aufwendungen OVG NW, B.v. 21.2.2017 - 8 A 2071/13 - juris Rn. 40 f.).
- OVG Niedersachsen, 31.03.2025 - 12 ME 49/24
Vorbereitungshandlungen = Beginn der Errichtung?
Teilweise wird angenommen, die Arbeiten müssten darauf ausgerichtet sein, den spezifischen immissionsschutzrechtlichen Gehalt der erteilten Genehmigung auszunutzen, also die nach dem BImSchG genehmigten und genehmigungsbedürftigen Teile der Anlage betreffen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 21.2.2017 - 8 A 2071/13 -, juris, Rn. 33).Auf eine solche Ausnutzung kann wiederum geschlossen werden, wenn der Vorhabenträger am dafür vorgesehenen Standort Maßnahmen durchgeführt bzw. Handlungen von hinreichendem Intensitätsgrad und Umfang vorgenommen hat, die nicht bzw. nur mit hohem Aufwand rückgängig zu machen sind oder die für ihn mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten verbunden wären, wenn die Anlage nicht errichtet würde (…vgl. Ohms, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Werkstand: 105. EL September 2024, § 18 BImSchG, Rn. 21; OVG NRW, Beschl. v. 21.2.2017, a. a. O., Rn. 31).
Für das Merkmal der Ernsthaftigkeit ist daher, je nach Lage des Einzelfalls, auf eine (wirtschaftliche) Gesamtbewertung der Maßnahmen und Handlungen zurückzugreifen, in welche u. U. auch Vorbereitungshandlungen einzubeziehen sind (so i. E. auch OVG NRW, Beschl. v. 21.2.2017, a. a. O., juris Rn. 35).
- BVerwG, 09.12.2024 - 7 B 17.24
Erlöschen einer immissionschutzrechtlichen Genehmigung; Anforderung an die …
Darüber hinaus hat der Verwaltungsgerichtshof in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 21. Februar 2017 - 8 A 2071/13 - UPR 2017, 357) und der Literatur (…Ohms, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 18 BImSchG Rn. 21) angenommen, dass für das zusätzlich erforderliche Merkmal der Ernsthaftigkeit des Errichtungsbeginns eine (wirtschaftliche) Gesamtbewertung anzustellen ist, um festzustellen, ob der Betreiber Errichtungs- und Vorbereitungsmaßnahmen vorgenommen hat, die nicht oder nur mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten rückgängig gemacht werden können.Soweit die Beschwerde demgegenüber darauf hinweist, das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen habe abweichend hiervon in seinem Beschluss vom 21. Februar 2017 - 8 A 2071/13 - (UPR 2017, 357 ) einen Vergleich der Kosten der einzelnen Errichtungsmaßnahme mit den Gesamterrichtungskosten der Anlage vorgenommen, übersieht sie, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen maßgeblich darauf abgestellt hat, dass die vorgenommenen Bauarbeiten von lediglich "marginaler" Bedeutung für das Vorhaben seien und lediglich zur Bestätigung dieser Feststellung den Vergleich der Kosten für die durchgeführten marginalen Arbeiten mit den Gesamtkosten angestellt hat.
- VG Bremen, 16.03.2022 - 5 V 2299/21
Erlaubnis für das das Betreiben einer einer Prostitutionsstätte - Erlöschen der …
Denn es besteht für die zuständige Behörde regelmäßig das Bedürfnis, die Rechtslage verbindlich festzustellen (…so auch BVerwG, Urt. v. 24.10.2002 - 7 C 9.02 -, juris Rn. 10 zum Erlöschenstatbestand in § 18 Abs. 2 BImSchG; OVG NRW, Beschl. v. 21.02.2017 - 8 A 2071/13 -, juris Rn. 5, 10 zum Erlöschenstatbestand in § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2026 - 1 LZ 186/24
Verwaltungsgebühren für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer Genehmigung …
Der Streitwert einer Klage auf Verlängerung der Geltungsdauer einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entspricht grundsätzlich der Höhe des Streitwertes einer Klage auf Erteilung dieser Genehmigung, denn dabei kommt objektiv ein Interesse zum Ausdruck, das sich mit dem Interesse an der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung deckt; es geht jeweils um das Recht, das genehmigte Vorhaben ausführen zu dürfen (vgl. VGH München…, Beschluss vom 17. März 2025 - 22 ZB 24.294 -, juris Rn. 35 m. w. N.; OVG Münster, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 8 A 2071/13 -, juris Rn. 56; OVG Schleswig…, Beschluss vom 3. Mai 2023 - 5 MR 1/23 -, juris Rn. 26). - OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2018 - 4 LA 107/17
Verstoß gegen das Verbot der Einquartierung von Jagdbezirken durch Unterlassen; …
Eine obergerichtliche Klärung durch eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 1. November 2010 - 10 LA 135/09 -, juris Rn. 19; OVG Greifswald…, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - 1 L 169/09 -, juris Rn. 8; VGH Mannheim…, Beschluss vom 29. April 2015 - 3 S 2101/14 -, juris Rn. 16; VGH München…, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 13a ZB 14.50052 -, juris Rn. 3; OVG Bautzen…, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 3 A 632/15 -, juris Rn. 9; OVG Münster, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 8 A 2071/13 -, juris Rn. 47; OVG Koblenz…, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 2 A 11328/17 -, juris Rn. 13; zum insoweit inhaltsgleichen Revisionsgrund in § 132 Abs. 3 Nr. 1 VwGO vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 4 B 43/16 -, juris Rn. 3). - OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2018 - 4 LA 78/17
Verstoß gegen das Verbot der Einquartierung von Jagdbezirken durch Unterlassen; …
Eine obergerichtliche Klärung durch eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 1. November 2010 - 10 LA 135/09 -, juris Rn. 19; OVG Greifswald…, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - 1 L 169/09 -, juris Rn. 8; VGH Mannheim…, Beschluss vom 29. April 2015 - 3 S 2101/14 -, juris Rn. 16; VGH München…, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 13a ZB 14.50052 -, juris Rn. 3; OVG Bautzen…, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 3 A 632/15 -, juris Rn. 9; OVG Münster, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 8 A 2071/13 -, juris Rn. 47; OVG Koblenz…, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 2 A 11328/17 -, juris Rn. 13; zum insoweit inhaltsgleichen Revisionsgrund in § 132 Abs. 3 Nr. 1 VwGO vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 4 B 43/16 -, juris Rn. 3). - OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2018 - 4 LA 111/17
Verstoß gegen das Verbot der Einquartierung von Jagdbezirken durch Unterlassen; …
Eine obergerichtliche Klärung durch eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 1. November 2010 - 10 LA 135/09 -, juris Rn. 19; OVG Greifswald…, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - 1 L 169/09 -, juris Rn. 8; VGH Mannheim…, Beschluss vom 29. April 2015 - 3 S 2101/14 -, juris Rn. 16; VGH München…, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 13a ZB 14.50052 -, juris Rn. 3; OVG Bautzen…, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 3 A 632/15 -, juris Rn. 9; OVG Münster, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 8 A 2071/13 -, juris Rn. 47; OVG Koblenz…, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 2 A 11328/17 -, juris Rn. 13; zum insoweit inhaltsgleichen Revisionsgrund in § 132 Abs. 3 Nr. 1 VwGO vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 4 B 43/16 -, juris Rn. 3).
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