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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 22.03.2012 - 8 A 2255/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6390
VGH Hessen, 22.03.2012 - 8 A 2255/10 (https://dejure.org/2012,6390)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.03.2012 - 8 A 2255/10 (https://dejure.org/2012,6390)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. März 2012 - 8 A 2255/10 (https://dejure.org/2012,6390)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.2009 - III ZB 47/09

    Qualifizierung der Wahrnehmung der rettungsdienstlichen Notfallversorgung in …

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2012 - 8 A 2255/10
    Rn. 26 Dem Senat liegt die Gerichtsakte des Bundesgerichtshofs - III ZB 47/09 - vor, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist.

    Allerdings ist entgegen der Ansicht des BGH, der in seinem Beschluss vom 17. Dezember 2009 - III ZB 47/09 - angenommen hat, die Entgeltforderung eines privaten Leistungserbringers für einen Einsatz des Rettungsdienstes sei öffentlich-rechtlicher Natur, davon auszugehen, dass es sich bei dem Benutzungsentgelt im Sinne des § 8 Abs. 3 HRDG in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung des Gesetzes zur Neuordnung des Rettungsdienstes in Hessen vom 24. November 1998 (GVBl. I S. 499) i.V.m. § 8 Abs. 6 Rettungsdienst-Rechnungswesenverordnung vom 13. Dezember 1999 (GVBl. I S. 487, gültig bis zum 20.01.2011) um ein privatrechtliches Entgelt handelt.

    Rn. 30 Dem steht der in dieser Sache ergangene, nur bezüglich des Rechtswegs verbindliche Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2009 - III ZB 47/09 - nicht entgegen (§§ 17 Abs. 2 S. 1, 17a Abs. 2 S. 3 GVG).

    Anlass für diese Klarstellung war gerade der Beschluss des BGH vom 17. Dezember 2009 - III ZB 47/09 -.

    Der BGH hat in seinem Beschluss vom 17. Dezember 2009 - III ZB 47/09 - in der hier vorliegenden Sache ausgeführt:.

  • VG Gießen, 20.09.2010 - 9 K 194/10

    Kosten eines Rettungsdiensteinsatzes

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2012 - 8 A 2255/10
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 20. September 2010 - 9 K 194/10.GI - aufgehoben und der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hünfeld vom 31. März 2008 aufrechterhalten.

    Rn. 13 Mit Urteil vom 20. September 2010 - 9 K 194/10.GI - hat das Verwaltungsgericht Gießen den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hünfeld aufgehoben und die Klage abgewiesen.

    Rn. 18 das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 20. September 2010 - 9 K 194/10.GI - aufzuheben und den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hünfeld vom 31. März 2008 aufrechtzuerhalten.

    Er vertritt die Auffassung, dass der Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 20. September 2010 - 9 K 194/10.GI - stattzugeben sei, so dass die Klägerin gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung des entstandenen Rettungsdienstentgelts habe.

  • VG Ansbach, 14.10.2019 - AN 14 K 18.01463

    Zahlungsansprüche des Notarztes gegen den Patienten nach Notarzteinsatz

    Dem widerspricht allerdings die konkrete Ausgestaltung der Regelungen zum Bayerischen Rettungsdienst (zum hessischen Recht HessVGH, U.v. 22.3.2012 - 8 A 2255/10 -, juris Rn. 29 ff. in Reaktion auf BGH, B.v. 17.12.2009 - III ZB 47/09).

    Entgegen der Annahme des Bundesgerichtshofs zum hessischen Recht, dürfte es sich hierbei um eine aufdrängende Sonderzuweisung handeln, die überflüssig wäre, wenn bereits die gesamte Entgeltabrechnung dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre (so auch zum hessischen Recht HessVGH, U.v. 22.3.2012 - 8 A 2255/10 -, juris Rn. 30;… a.A. BGH, B.v. 17.12.2009 - III ZB 47/09 -, NVwZ-RR 2010, 502 - Rn. 18).

    In diesem Fall entspräche die notärztliche Behandlung ihrem mutmaßlichem Willen (vgl. hierzu HessVGH, U.v. 22.3.2012 - 8 A 2255/10 -, juris Rn. 32).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 3 AV 4.12

    Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen einem Verwaltungsgericht …

    Das bestätige § 10 Abs. 1 HRDG, der den Leistungserbringern ausdrücklich ermögliche, für die ihnen im Rahmen der bedarfsgerechten rettungsdienstlichen und notärztlichen Aufgabenerfüllung entstehenden Kosten im eigenen Namen privatrechtliche Benutzungsentgelte zu erheben (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 22. März 2012 - 8 A 2255/10 - juris Rn. 31).

    Dem steht nicht entgegen, dass sich der Beschluss nicht ausdrücklich zu der Novellierung des § 8 HRDG a.F. (nunmehr § 10 HRDG n.F.) und der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. März 2012 (- 8 A 2255/10 -) verhält.

  • BVerwG, 17.01.2013 - 3 AV 2.12

    Rechtsweg bei einer Klage auf Zahlung von Notarztkosten und …

    Das bestätige § 10 Abs. 1 HRDG, der den Leistungserbringern ausdrücklich ermögliche, für die ihnen im Rahmen der bedarfsgerechten rettungsdienstlichen und notärztlichen Aufgabenerfüllung entstehenden Kosten im eigenen Namen privatrechtliche Benutzungsentgelte zu erheben (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 22. März 2012 - 8 A 2255/10 - juris Rn. 31).

    Dem steht nicht entgegen, dass sich der Beschluss nicht ausdrücklich zu der Novellierung des § 8 HRDG a.F. (nunmehr § 10 HRDG n.F.) und der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. März 2012 (- 8 A 2255/10 -) verhält.

  • BVerwG, 17.01.2013 - 3 AV 1.12

    Negativer rechtswegübergreifender Zuständigkeitskonflikt; Zuständigkeit des …

    Das bestätige § 10 Abs. 1 HRDG, der den Leistungserbringern ausdrücklich ermögliche, für die ihnen im Rahmen der bedarfsgerechten rettungsdienstlichen und notärztlichen Aufgabenerfüllung entstehenden Kosten im eigenen Namen privatrechtliche Benutzungsentgelte zu erheben (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 22. März 2012 - 8 A 2255/10 - juris Rn. 31).

    Dem steht nicht entgegen, dass sich der Beschluss nicht ausdrücklich zu der Novellierung des § 8 HRDG a.F. (nunmehr § 10 HRDG n.F.) und der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. März 2012 (- 8 A 2255/10 -) verhält.

  • BVerwG, 31.01.2013 - 3 AV 5.12

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für Streitigkeiten über das Entgelt für die …

    Das bestätige § 10 Abs. 1 HRDG, der den Leistungserbringern ausdrücklich ermögliche, für die ihnen im Rahmen der bedarfsgerechten rettungsdienstlichen und notärztlichen Aufgabenerfüllung entstehenden Kosten im eigenen Namen privatrechtliche Benutzungsentgelte zu erheben (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 22. März 2012 - 8 A 2255/10 - juris Rn. 31).

    Dem steht nicht entgegen, dass sich der Beschluss nicht ausdrücklich zu der Novellierung des § 8 HRDG a.F. (nunmehr § 10 HRDG n.F.) und der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. März 2012 (- 8 A 2255/10 -) verhält.

  • BVerwG, 17.01.2013 - 3 AV 3.12

    Zuständigkeit des Zivilgerichts oder des Verwaltungsgerichts bei einer Klage auf …

    Das bestätige § 10 Abs. 1 HRDG, der den Leistungserbringern ausdrücklich ermögliche, für die ihnen im Rahmen der bedarfsgerechten rettungsdienstlichen und notärztlichen Aufgabenerfüllung entstehenden Kosten im eigenen Namen privatrechtliche Benutzungsentgelte zu erheben (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 22. März 2012 - 8 A 2255/10 - juris Rn. 31).

    Dem steht nicht entgegen, dass sich der Beschluss nicht ausdrücklich zu der Novellierung des § 8 HRDG a.F. (nunmehr § 10 HRDG n.F.) und der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. März 2012 (- 8 A 2255/10 -) verhält.

  • VG Schwerin, 19.06.2013 - 7 A 1809/12

    Zahlungsklage der Trägerin des öffentlichen Rettungsdienstes auf Entgeltzahlung …

    Zwar ist der öffentlich-rechtliche Charakter der eingeklagten Entgeltforderung den hierauf bezogenen Regelungen des RDG M-V selbst nicht zu entnehmen (…OVG M-V, a. a. O. Rdnr. 7), und der Hessische Verwaltungsgerichtshof vertrat, mit Hinweis auch auf eine entsprechende gesetzgeberische Klarstellung, zum strukturell vergleichbaren hessischen Landesrecht die Auffassung, die von Rettungsdienst- und Sozialleistungsträgern bzw. deren Schiedsstelle allgemeinverbindlich festgelegten Entgeltzahlungen seien Inhalt privatrechtlicher Forderungen an die Benutzer des Rettungsdienstes (Urteil vom 22. März 2012 - 8 A 2255/10 -, juris Rdnr. 29 ff.; s. auch zuvor die Urteile des Verwaltungsgerichts Gießen vom 20. September 2010 - 9 K 194/10.
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