Rechtsprechung
| VG Schwerin, 18.06.2009 - 8 A 2316/02 |
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- VG Greifswald, 02.04.2008 - 3 A 1395/05
Erhebung eines Anschlussbeitrags für die Herstellung einer Abwasseranlage mit …
Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2009 - 8 A 2316/02
Dies führt nach der auf Grund der oben genannten Sollregelung dazu, dass der Aufgabenträger bei der Refinanzierung des beitragsfähigen Aufwandes in der Regel ganz oder zumindest zum überwiegenden Teil durch eine Beitragserhebung erfolgen muss (VG Greifswald, Urt. v. 02.04.2008 - 3 A 1395/05).Ein Verstoß gegen diese Maßgabe führt zur Fehlerhaftigkeit der Kalkulation und der darauf beruhenden Beitragssätze (VG Greifswald, Urt. v. 02.04.2008 a.a.O.).
Denn nach allgemeinen Grundsätzen dürfen Ausnahmen nicht beliebig zugelassen werden, vielmehr muss ein innerer Zusammenhang zwischen der Regel und der Ausnahme vorhanden sein (…vgl. VG Greifswald a.a.O.) Die Kammer ist der Auffassung, dass es dem Willen des Gesetzgebers entsprach, die Kreditbelastung der Aufgabenträger möglichst gering zu halten (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 26.04.2007 a.a.O., einschränkend VG Greifswald, Urt. v. 02.04.2008, a.a.O.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.1995 - 4 K 22/94
Leitungsgebundene Einrichtungen; Beitragsmaßstab; Zweckverband; Vorteilsprinzip; …
Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2009 - 8 A 2316/02
Diese örtlichen Verhältnisse sind vor Beschlussfassung durch den Satzungsgeber zu ermitteln und zwar wegen der typisierenden Festlegung in allen Bereichen des von der Anlage betroffenen Gebietes (OVG Greifswald, Urt. v. 15.03.1995 - 4 K 22/94 - KStZ 1996, 114;… Urt. v. 13.11.2001 a.a.O.). - BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99
Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des …
Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2009 - 8 A 2316/02
Die gerichtliche Prüfung erfolgt grundsätzlich an Hand der zu diesem Zeitpunkt gegebenen Sach- und geltenden Rechtslage (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.04.2000 - 3 C 6/99 -, NVwZ 2001, 322).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02
Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung; …
Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2009 - 8 A 2316/02
Nach der Rechtsprechung wird ein Deckungsgrad von 70 % weitestgehend für zulässig erachtet (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 02.06.2004 - 4 K 38/02 -, DVBl. 2005, 64). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2003 - 1 M 180/03
Wirksamkeit einer Kanalbaubeitragssatzung; Erhebung von Kanalbaubeiträgen; …
Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2009 - 8 A 2316/02
Damit besteht ein sachlicher Grund für die mit der Tiefenbegrenzungsregelung verbundene Differenzierung, die grundsätzlich für zulässig erachtet wird (OVG Greifswald, Beschl. v. 20.11.2003 - 1 M 180/03 -, NordÖR 2004, 262;… VG Schwerin, Urt. v. 25.01.2007 - 4 A 217/06 - m.w.N.). - VG Schwerin, 25.01.2007 - 4 A 217/06
Rechtmäßigkeit einer Beitragskalkulation bei der Heranziehung zu …
Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2009 - 8 A 2316/02
Damit besteht ein sachlicher Grund für die mit der Tiefenbegrenzungsregelung verbundene Differenzierung, die grundsätzlich für zulässig erachtet wird (OVG Greifswald, Beschl. v. 20.11.2003 - 1 M 180/03 -, NordÖR 2004, 262; VG Schwerin, Urt. v. 25.01.2007 - 4 A 217/06 - m.w.N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2001 - 1 M 84/01
Auszug aus VG Schwerin, 18.06.2009 - 8 A 2316/02
Im Anschlussbeitragsrecht wird von diesen Grundsätzen insofern eine Ausnahme gemacht, als ein zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wird und dies im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen ist, wenn der Bescheid auf eine zwischenzeitlich ergangene, wirksame Satzung gestützt werden kann, der angefochtene Bescheid mithin nicht mehr aufzuheben ist (OVG Greifswald, Beschl. v. 19.12.2001 - 1 M 84/01 -, NordÖR 2002, 268).
- VG Greifswald, 10.03.2010 - 3 A 1156/08
Wasserversorgungsgebührensatzung: Zulässigkeit eines Modellwechsels
Die Kammer sieht sich durch die Rechtsprechung des VG Schwerin bestätigt, wonach das mit der Soll-Regelung verbundene Regelungsziel, die Senkung des Fremdkapitalbedarfs für die Anschaffung und Herstellung leitungsgebundener Anlagen der Abwasserbehandlung, den Rahmen vorgibt, in denen Ausnahmen zulässig sind und dass es dem Willen des Gesetzgebers entspricht, die Kreditbelastung der Aufgabenträger möglichst gering zu halten (VG Schwerin, Urt. v. 18.06.2009 - 8 A 2316/02, nicht veröffentlicht;… vgl. auch OVG Weimar, Urt. v. 31.05.2005 - 4 KO 1499/04, juris Rn. 36, wonach die Auslegung der die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen betreffenden Soll-Regelung in § 7 Abs. 1 Satz 3 ThürKAG [n.F.] ebenfalls mit Blick auf die kommunalrechtlichen Grundsätze der Einnahmebeschaffung zu erfolgen hat).So hat das VG Schwerin bei einem beitragsfinanzierten Anteil von nur ca. 13, 5 v.H. der Gesamtkosten einer Anlage einen Verstoß gegen § 9 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V angenommen (Urt. v. 18.06.2009 - 8 A 2316/02).
- VG Schwerin, 17.10.2016 - 4 A 1025/15
Mecklenburg-Vorpommern; Anschlussbeitragserhebung; Entstehen der sachlichen …
Hintergrund für die Bescheidsaufhebung war das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 18.06.2009 in einem Parallelverfahren - 8 A 2316/02 -, das mit Beschluss des OVG Greifswald vom 23.10.2012 - 1 L 127/09 - bestätigt worden war.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".