Rechtsprechung
| VG Göttingen, 06.08.2015 - 8 A 370/14 |
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 06.08.2015 - 8 A 370/14
- OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 289/15
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 60/15
Anrechnung; Curricularanteil; Curricularnormwert; Eigenanteil; Kapazität; …
Rn. 50 In seinen das Wintersemester 2013/14 betreffenden Urteilen vom 6. August 2015 - 8 A 370/14 u.a. - hat das Verwaltungsgericht ergänzt:.Rn. 56 Soweit sich das Verwaltungsgericht im Rahmen seiner Argumentation in seinen Urteilen vom 6. August 2015 (- 8 A 370/14 u.a. -, betreffend das Wintersemester 2013/2014, oben nicht zitiert) darauf bezieht, dass die Kapazitätsverordnung eine Kapazitätsberechnung nach dem sogen. Kohortenprinzip vorschreibe, folgt der Senat dem in ständiger Rechtsprechung schon im Ansatz nicht (…vgl. etwa Beschluss vom 16. April 2014 - 2 NB 145/13 -, juris, vgl. auch die Darstellung von Rüping in: Epping, Niedersächsisches Hochschulgesetz mit Hochschulzulassungsgesetz, § 6 NHZG Rdnr. 32).
- OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 324/15
Anrechnung; Curricularanteil; Curricularnormwert; Eigenanteil; Kapazität; …
Rn. 49 In seinen das Wintersemester 2013/14 betreffenden Urteilen vom 6. August 2015 - 8 A 370/14 u.a. - hat das Verwaltungsgericht ergänzt:.Rn. 55 Soweit sich das Verwaltungsgericht im Rahmen seiner Argumentation in seinen Urteilen betreffend das hier streitige Wintersemester 2013/2014 (- 8 A 370/14 u.a. - oben nicht zitiert) darauf bezieht, dass die Kapazitätsverordnung eine Kapazitätsberechnung nach dem sogen. Kohortenprinzip vorschreibe, folgt der Senat dem in ständiger Rechtsprechung schon im Ansatz nicht (…vgl. etwa Beschluss vom 16. April 2014 - 2 NB 145/13 -, juris, vgl. auch die Darstellung von Rüping in: Epping, Niedersächsisches Hochschulgesetz mit Hochschulzulassungsgesetz, § 6 NHZG Rdnr. 32).
- OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 289/15
Kapazität; Mitternachtszählung; Nichtigkeit; Physikum; Privatpatient; Schwund; …
Rn. 34 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten (2 LB 289/15 [8 A 370/14] sowie 2 NB 237/15 [8 B 504/15]), den Verwaltungsvorgang der Beklagten (Beiakte Heft A) und die beigezogenen Kapazitätsberechnungsunterlagen der Beklagten Bezug genommen.Rn. 50 In seinen das Wintersemester 2013/14 betreffenden Urteilen vom 6. August 2015 - 8 A 370/14 u.a. - hat das Verwaltungsgericht ergänzt:.
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