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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.12.1988 - 8 A 699/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2268
VGH Hessen, 20.12.1988 - 8 A 699/88 (https://dejure.org/1988,2268)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.12.1988 - 8 A 699/88 (https://dejure.org/1988,2268)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 (https://dejure.org/1988,2268)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 VwGO, Art 2 § 9 Abs 1 Nr 1 VGFGEntlG, Art 2 § 9 Abs 1 Nr 2 VGFGEntlG
    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ESVGH 39, 139
  • NVwZ 1989, 1178
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 43.88

    Verwaltungsgericht - Erstinstanzielle Zuständigkeit - Abbau - Stillgelegte …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.1988 - 8 A 699/88
    Bei der engen Anlehnung an das Atomgesetz hat der Gesetzgeber die dort geregelten Vorhaben eingeengt, um die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte einzugrenzen (U. d. BVerwG v. 19.05.1988 -- 7 C 43.88 --).
  • VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07

    Zustimmung zur Übertragung von Reststrommengenkontingenten

    Das Oberverwaltungsgericht sollte also, was § 48 Abs. 1 Nr. 1 VwGO anbelangt, nicht für sämtliche atomrechtlichen Streitverfahren erstinstanzlich zuständig sein, sondern nur für solche, die die in § 48 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO abschließend aufgeführten Gegenstände betreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - BVerwG 7 C 43.88 -, Buchholz 451.171 AtG Nr. 22, zur Vorgängerreglung in Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 EntlG; Hess.VGH, Beschlüsse vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 -, NVwZ 1988, 75, vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 -, ESVGH 39, 139, und vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, NVwZ 1994, 1036).

    Als Folge hiervon sind die Verwaltungsgerichte in erster Instanz nicht nur für Rechtsstreitigkeiten bezüglich solcher Vorhaben zuständig, die im Katalog des § 48 Abs. 1 VwGO überhaupt nicht genannt sind (z.B. Wasserkraftwerke, vgl. BT-Drucks. 10/3368, Seite 8; Beförderung von Kernbrennstoffen nach § 4 AtG, vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 -, ESVGH 39, 139; Benutzungsgebühren, die nach § 21a bzw. § 21b AtG von Dritten für die Benutzung von Anlagen nach § 9a Abs. 3 AtG erhoben werden; vgl. von Oertzen, DÖV 1985, 749 [750]), oder die die einschränkenden Voraussetzungen einer Zuständigkeitsregelung in § 48 Abs. 1 VwGO nicht erfüllen (z.B. bei § 48 Abs. 1 Nr. 3 VwGO Feuerungsanlagen für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung von nicht mehr als dreihundert Megawatt), sondern auch für Verwaltungsstreitverfahren, die zwar einen Bezug zu den in § 48 Abs. 1 VwGO bezeichneten Merkmalen aufweisen, in denen aber diese für die Zuweisung der erstinstanzlichen Zuständigkeit an die Oberverwaltungsgerichte maßgeblichen Kriterien selbst nicht Gegenstand des Streits sind.

  • VGH Hessen, 16.01.1989 - 8 A 722/88

    Rechtsweg bei genehmigungsfreier bzw genehmigungspflichtiger Beförderung …

    Für die Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe, die nach den Bestimmungen der §§ 8 und 9 der Strahlenschutzverordnung nur zum Teil einer Genehmigung durch die zuständige Behörde bedarf und die im Gesetz zur Entlastung der Gerichte der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit ebenfalls nicht erwähnt wird, gilt das gleiche (B. d. Senats v. 20. Dezember 1988, 8 A 699/88).

    Etwa entgegenstehende Vorstellungen der Behörde, wie sie sie in dem vergleichbaren und unter dem Aktenzeichen 8 A 837/88 geführten Verfahren behauptet, können für die Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts keine Berücksichtigung finden, da sie in den mit der Klage angefochtenen Verwaltungsakten nicht zum Ausdruck gelangt sind (B. d. Senats vom 20. Dezember 1988, 8 A 699/88).

  • VGH Hessen, 02.08.1993 - 14 A 995/92

    Erstinstanzliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Streit über Kosten …

    Angesichts des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift (so ausdrücklich für den Vorläufer Art. 2 § 9 des Entlastungsgesetzes Hess.VGH, Beschluß vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 - NVwZ 1988, S.75), der es verbietet, für jede Streitigkeit, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage im Sinne der §§ 7 und 9 a Abs. 3 Atomgesetz steht, die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte anzunehmen (dazu BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 7 C 43.88 -, NVwZ 1988, S.913), muß es bei dem Grundsatz der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte verbleiben (so für die Entscheidung über Anfechtungsklagen gegen staatliche Aufsichtsmaßnahmen, die sich auf die Beförderung radioaktiver Stoffe beziehen, Hess. VGH, Beschluß vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 -, NVwZ 1989, S.1178).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2003 - 1 KN 18/02

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für den Streit über die Durchführung eines …

    Die (isolierte) Anfechtung einer Kostenentscheidung berührt diese gesetzgeberische Zielsetzung nicht (ebenso: VGH Kassel, Beschl. v. 05.08.1987, 5 A 2204/86, NVwZ 1988, 75 und Beschl. v. 20.12.1988, 8 A 699/88, NVwZ 1989, 1178; BVerwG, Beschl. v. 22.11.1995, 11 VR 42.95, NVwZ-RR 1996, 610;… Kopp/Schenke, aaO., § 48 Rn. 3 a. E., mwN.).
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