Rechtsprechung
| VG Schleswig, 16.02.2017 - 8 A 83/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Nutzungserweiterung für Wettannahmestelle
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- VG Schleswig, 09.05.2014 - 8 B 10/14
Zurückstellung von Baugesuch Wettbüro als Vergnügungsstätte
Auszug aus VG Schleswig, 16.02.2017 - 8 A 83/15
Sie verwies auf die Rechtsprechung der Kammer (Beschluss vom 09.05.2014 - 8 B 10/14 - und Beschluss vom 17.06.2014 - 8 B 16/14 -).Für den städtebaulichen Bezug ist wesentlich, dass solche Einrichtungen typischerweise mit negativen Folgewirkungen, wie z. B. Lärmbelästigungen, Beeinträchtigungen des Stadt- und Straßenbildes oder Verschlechterungen der Gebietsqualität verbunden sind (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 09.05.2014 - 8 B 10/14 -, Rdnr. 13 , juris).
Sie unterscheiden sich infolge der Liberalisierung der Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten nicht mehr wesentlich von den Öffnungszeiten von anderen Gewerbebetrieben wie z. B. Waren- oder Lebensmittelgeschäften, die jedenfalls an Werktagen nicht selten auch bis 22 Uhr geöffnet haben (vgl. zum Vorgenannten bereits die Beschlüsse der Kammer vom 09.05.2014 - 8 B 10/14 -, Rdnr. 16 , juris sowie vom 17.06.2014 - 8 B 16/14 -).
Allerdings fehlt es bei dem beantragten Vorhaben - wie oben bereits ausgeführt- an den unterhaltenden und "aufenthaltsverlängernden" Elementen, die für die Annahme einer Vergnügungsstätte notwendig sind (vgl. hierzu ebenfalls den Beschluss der Kammer vom 09.05.2014 - 8 B 10/14 , Rdnr. 17 , juris).
- VGH Bayern, 21.05.2015 - 15 CS 15.9
Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung einer Wettannahmestelle als …
Auszug aus VG Schleswig, 16.02.2017 - 8 A 83/15
Rn. 14 Die Beklagte wiederholt ihr Vorbringen aus dem Vorverfahren und macht ergänzend geltend, dass die Vermittlung von Live-Wetten in einer Wettvermittlungsstelle die Schwelle zur Vergnügungsstätte überschreite, wozu sie sich auf den Beschluss des Bayerischen VGH vom 21.05.2015 - 15 CS 15.9 - beruft.Rn. 37 Die vom Bayerischen VGH - und der Beklagten vertretene Auffassung (vgl. die Beschlüsse vom 21.05.2015 - 15 CS 15.9 - vom 15.01.2016 - 9 ZB 14.1146 - vom 19.05.2016 - 15 CS 16.300 - und vom 19.07.2016 - 9 ZB 14.1147 -), wonach die Vermittlung von Live-Wetten in einer Wettvermittlungsstelle stets die Schwelle zur Vergnügungsstätte überschreite, wird nicht geteilt.
- VG München, 17.02.2014 - M 8 K 13.1878
Wettbüro, das nach der Ausstattung als Vergnügungsstätte zu bewerten ist, ist im …
Auszug aus VG Schleswig, 16.02.2017 - 8 A 83/15
Unabhängig von den terminologischen Unterschieden werden Wettbüros jedenfalls dann als Vergnügungsstätten angesehen, wenn sie nicht nur Gelegenheit zur Abgabe von Wetten und zur Entgegennahme von Gewinnen, sondern zu einem wesentlichen Teil auch zur Unterhaltung und zum Spiel in der Zeit bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses aktueller Wetten bieten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2007 - 8 S 26/06 - juris; vgl. auch VG München, Urteil vom 17.02.2014 - M 8 K 13.1878 - juris m. w. N.).Ferner werden auch keine Getränke oder Speisen angeboten (…vgl. zur Relevanz dieser Aspekte VG Neustadt (Weinstraße), a. a. O., VG München, Urteil vom 17.02.2014 - M 8 K 13.1878 -, juris).
- VGH Bayern, 19.05.2016 - 15 CS 16.300
Nutzungsuntersagung einer Wettvermittlungsstelle
Auszug aus VG Schleswig, 16.02.2017 - 8 A 83/15
Rn. 37 Die vom Bayerischen VGH - und der Beklagten vertretene Auffassung (vgl. die Beschlüsse vom 21.05.2015 - 15 CS 15.9 - vom 15.01.2016 - 9 ZB 14.1146 - vom 19.05.2016 - 15 CS 16.300 - und vom 19.07.2016 - 9 ZB 14.1147 -), wonach die Vermittlung von Live-Wetten in einer Wettvermittlungsstelle stets die Schwelle zur Vergnügungsstätte überschreite, wird nicht geteilt. - VGH Bayern, 15.01.2016 - 9 ZB 14.1146
Keine offensichtliche Genemigungsfähigkeit eines Vorhabens
Auszug aus VG Schleswig, 16.02.2017 - 8 A 83/15
Rn. 37 Die vom Bayerischen VGH - und der Beklagten vertretene Auffassung (vgl. die Beschlüsse vom 21.05.2015 - 15 CS 15.9 - vom 15.01.2016 - 9 ZB 14.1146 - vom 19.05.2016 - 15 CS 16.300 - und vom 19.07.2016 - 9 ZB 14.1147 -), wonach die Vermittlung von Live-Wetten in einer Wettvermittlungsstelle stets die Schwelle zur Vergnügungsstätte überschreite, wird nicht geteilt. - VGH Bayern, 19.07.2016 - 9 ZB 14.1147
Bauantrag, Vergnügungsstätte, Verwaltungsgerichte, Wettannahmestellen, …
Auszug aus VG Schleswig, 16.02.2017 - 8 A 83/15
Rn. 37 Die vom Bayerischen VGH - und der Beklagten vertretene Auffassung (vgl. die Beschlüsse vom 21.05.2015 - 15 CS 15.9 - vom 15.01.2016 - 9 ZB 14.1146 - vom 19.05.2016 - 15 CS 16.300 - und vom 19.07.2016 - 9 ZB 14.1147 -), wonach die Vermittlung von Live-Wetten in einer Wettvermittlungsstelle stets die Schwelle zur Vergnügungsstätte überschreite, wird nicht geteilt. - BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 23.98
Diskothek; Gewerbebetrieb, sonstiger; Vergnügungsstätte; Industriegebiet; …
Auszug aus VG Schleswig, 16.02.2017 - 8 A 83/15
Zur Unterscheidung von kerngebietstypischen und kerngebietsuntypischen Vergnügungsstätten, auf die es vorliegend jedoch nicht ankommt, sind hinsichtlich der Zweckbestimmung als typisch für Kerngebiete diejenigen Vergnügungsstätten angesehen worden, die als zentrale Dienstleistungsbetriebe auf dem Unterhaltungssektor einen größeren Einzugsbereich haben und für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbar sein sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 23/98 -, NVwZ 2000, S. 1054). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 8 B 10278/11
Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung - Nutzung als Wettbüro
Auszug aus VG Schleswig, 16.02.2017 - 8 A 83/15
Ein Wettbüro verliert dann den Charakter einer bloßen Annahmestelle und ist als Vergnügungsstätte zu werten, wenn die Kunden durch die konkrete Ausgestaltung der Räumlichkeiten animiert werden, sich dort länger aufzuhalten und in geselligen Beisammensein (gemeinschaftliches Verfolgen der Sportübertragungen) Wetten abzuschließen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.04.2011 - 8 B 10278/11 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 7 A 1899/14
Erteilung einer Bauvorbescheides zur Änderung der Nutzung eines ehemaligen …
Auszug aus VG Schleswig, 16.02.2017 - 8 A 83/15
Rn. 29 Der Betrieb von Wettvermittlungsstellen kommt in bauplanungsrechtlicher Hinsicht ihrer Art nach als Gewerbebetrieb allgemeiner Art oder als Vergnügungsstätte in Betracht (so auch OVG Münster, Urteil vom 27.01.2016 - 7 A 1899/14 -, BauR 2016, S. 643). - VG Neustadt, 09.02.2011 - 3 L 59/11
Ludwigshafen: Verbot von Wettbüros für allgemeine Sportwetten
Auszug aus VG Schleswig, 16.02.2017 - 8 A 83/15
Rn. 32 Das VG Neustadt (Weinstraße) hat in seinem Beschluss vom 09.02.2011 - 3 L 59/11.NW - (juris) folgendes ausgeführt: "Kennzeichnend für Wettbüros als Vergnügungsstätten ist gerade auch die kommerzielle Unterhaltung der Kunden (Besucher).
- VG Bremen, 03.05.2017 - 1 K 1073/15
Baugenehmigung für Wettannahmestelle "Vor dem Steintor 57" - Abgrenzung; …
Indizien für bzw. gegen die Annahme einer Vergnügungsstätte sind etwa das Vorhandensein von Sitzgelegenheiten (Schleswig- Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 16. Februar 2017 - 8 A 83/15 -, Rn. 33, juris), das Angebot von Speisen und/oder Getränken und das Vorhalten von Unterhaltungsspielen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 19. Juli 2016 - 9 ZB 14.1147 -, Rn. 14, juris).Demgegenüber vertritt das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht die Auffassung, dass auch bei der Vermittlung von Live-Wetten die konkrete Ausgestaltung der Räumlichkeiten im Einzelfall Berücksichtigung finden müsse und nicht generell vom Vorliegen einer Vergnügungsstätte ausgegangen werden könne (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 16. Februar 2017 - 8 A 83/15 -, Rn. 37, juris).
Denn ohne das Vorhandensein "aufenthaltsverlängernder" und unterhaltender Elemente könne eine Vergnügungsstätte nicht angenommen werden (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Beschluss vom 09. Mai 2014 - 8 B 10/14 -, Rn. 17; Urteil vom 16. Februar 2017 - 8 A 83/15 -, Rn. 34, jeweils juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2018 - 10 S 75.17
Maßgebliche Sach- und Rechtslage bei Beurteilung einer Nutzungsuntersagung; …
Im Einzelfall bestehen zudem durchaus Unterschiede bei der Beurteilung, welche Merkmale für die Annahme einer Vergnügungsstätte als wesentlich angesehen werden (vgl. zur ausschlaggebenden Bedeutung der Vermittlung von Live-Wetten etwa BayVGH…, Beschluss vom 23. Juli 2018 - 15 ZB 17.1092 - juris Rn. 15, 20; ähnlich OVG NW…, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 7 A 2068/16 - juris Rn. 4 zu einer "Wettannahmestelle" mit Live-Wetten; a.A. aber VG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2017 - 8 A 83/15 -, juris Rn. 33, wonach wesentliches Element das gemeinsame Verfolgen von Sportereignissen ist).
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