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| VG Berlin, 28.01.1992 - 8 A 93.89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rückforderung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz (UVG); Voraussetzungen der Gewährung und der Rückforderung von Unterhaltsleistungen; "Leben des Kindes bei einem seiner Elternteile" i.S. des UVG; Voraussetzungen eines Obhutsverhältnisses; Fahrlässigkeit der ...
Wird zitiert von ... (4)
- VG Berlin, 17.09.2024 - 21 K 142.23
Heranziehung zur Ersatzzahlung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bei Heirat im …
Rn. 43 Diese Falschangabe machte der Kläger auch mindestens fahrlässig, wobei hier sogar von mittelschwerer Fahrlässigkeit ausgegangen werden kann (zur Frage des Grades der Fahrlässigkeit s. VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 1992 - 8 A 93/89 - juris, Rn. 16 [mittelschwere Fahrlässigkeit], Bayerischer VGH…, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 12 ZB 07.2401 - juris, Rn. 6; Sächs. OVG…, Urteil vom 17. November 2005 - 5 B 553/04 - juris, Rn. 16 [einfache Fahrlässigkeit]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2009 - 12 E 1564/08
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines …
Rn. 14 - 8 A 93.89 -, Juris. - VG Stuttgart, 23.02.2001 - 19 K 1829/00
Rückzahlung überzahlter Unterhaltsvorschussleistungen
Der Begriff der Fahrlässigkeit bestimmt sich nach dem bürgerlichen Recht und erfordert nach dem Wortlaut keinen Schuldvorwurf in Form der groben Fahrlässigkeit (so auch VG Berlin, Urteil vom 28.01.1992 - 8 A 93.89 - a.A. Scholz, Komm zum UVG, 4. Aufl. 1999, § 5 Rn. 6). - VG Düsseldorf, 22.12.2006 - 21 K 4929/06 Rn. 14 vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 19. Dezember 1996 - 6 S 1668/94 -, FamRZ 1997, Seite 1034 f; VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 1992 - 8 A 93.89 - Scholz a.a.O.
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